Mündliche Zusage für eine Mietwohnung bindend?

Hallo,
ich habe ein recht dringendes Anliegen.
Angenommen: eine Familie mit 3 Kindern (12, 4, 2) sucht eine Wohnung in der jetzigen Gegend.
Vor etwa 6 Wochen findet sie eine, allerdings bräuchte man dafür einen WBS, welcher nicht zu erwarten ist, da das Einkommen zu hoch liegt.
Vor ca. 3 Wochen stellt die Familie fest, dass der Punkt „WBS“ nicht mehr in der Anzeige auftaucht, stattdessen aber „provisionspflichtig“, am Telefon wird von Maklerseite mitgeteilt, die Belegungsfrist wäre abgelaufen und die Wohnung wäre nun so zu haben.
Daraufhin wird ein gesonderter Besichtigungstermin mit dem Makler wahrgenommen, und drei Tage später beim Allgemeinbesichtigungstermin werden alle Unterlagen bis auf die Schufa-Auskunft dem Makler in die Hand gedrückt.
Zeitgleich wird erwähnt, dass man diese Wohnung nicht nur toll fände (obwohl sie in einem denkbar schlechten Zustand ist, also einiges an Renovierungskosten zu erwarten ist), sondern es allein deshalb schon wichtig wäre, sie zu bekommen, weil dann alle drei Kinder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben könnten (drei Häuser von der jetzigen Adresse entfernt, die älteste Tochter könne auf die geplante Schule gehen und ihren in der Nähe lebenden Vater regelmäßig sehen, die Kitaplätze für die beiden Kleinen blieben bestehen, etc.).

Alle Unterlagen werden also dem Makler übergeben, die Schufa-Unterlagen werden 2 Tage später bei der Hausverwaltung persönlich vorbeigebracht, da sie extra bei der Schufa-Behörde vor Ort abgeholt wurden, damit zeitnah alle Unterlagen der HV vorliegen. In deren Büro wird die persönliche Situation nochmals geschildert, und von Seiten der HV wird gesagt, dass sie ja ebenfalls Interesse daran hätte, die Wohnung schnell wieder zu vermieten.
Die Wohnung musste übrigens geräumt werden, da die Familie die vorher auf Kosten des Steuerzahlers dort gelebt hat, wohl lange Zeit keine Miete mehr zahlte, es gab in der Küche eine illustre Ansammlung von Schimmel dort, wo früher wohl mal Spüle und Herd standen, das sollte angeblich beseitigt werden. Für die absolut notwendige Renovierung wurde von Seiten der HV „großzügig“ ein Monat mietfrei gewährt - die Heiz- & Betriebskosten sollten aber schon 100%ig getragen werden.

Desweiteren wurde erklärt, es würde dann auf jeden Fall auch jemand von der HV gucken kommen, ob man tatsächlich renoviert hätte.

Nach Zusammentragen aller Kosten die vor Einzug entstehen würden, wurde die Frage an den Makler zur Klärung gestellt, ob nicht eventuell (auch, weil der folgende Monat schon als Mietmonat zählen sollte) noch ein wenig mehr Entgegenkommen möglich wäre. Sprich, 2 Monate mietfrei. Es wäre ja mit der Maklerprovision schon exakt die Kaltmiete weg. Ausserdem hätte man ja extrem kurzfristig Leute bezahlen müssen, die die Wohnung renovieren (2 berufstätige Eltern mit 3 Kindern schaffen das nicht in 4 Wochen – oder???), Materialkosten hätte man ebenfalls noch bezahlt, insofern sollte das geprüft werden.

Die HV allerdings reagiert darauf mit einem „herzlichen“ NEIN. Genauso, als es um den möglicherweise erfolgenden Einbau einer größeren Badewanne plus Doppelwaschtisch im Bad ging. Gleiche Antwort - NEIN.
Oder um die alleinige Nutzung des Gartens, die von Maklerseite in der Anzeige erwähnt wurde - auch hier: NEIN.

Danach erst einmal Stillschweigen von der HV, der Makler ist über und nach Himmelfahrt nicht erreichbar, die HV meldet sich ebenfalls nicht.
Am Samstag nach Himmelfahrt gibt es eine weitere Allgemeinbesichtigung, zu der man geht, um dem Makler nochmals zu sagen, dass trotz Schimmel und spontan mächtigen Kosten die Wohnung gemietet werden möchte. Gleichzeitig zeigt man dem ältesten der Kinder sein möglicherweise neues Zimmer.
Der Makler gibt sich in der Gewissheit, das würde alles schon nächste Woche geklärt sein.

Am 25.5., 7 Tage vor Beginn des neuen Monats erfolgt ein Anruf der HV bei der Familie, in dem gesagt wird, am Donnerstag könne man den Mietvertrag unterschreiben, für den 2.6.
Den Schlüssel würde es auch am Dienstag, 2.6. geben. Nach einigem Magengrummeln entschließt sich die Familie dazu, den Termin wahrzunehmen.
Zeitgleich wird über den Makler die Anfrage weitergeleitet, ob man dann nicht den Schlüssel auch schon übers Pfingstwochenende haben könne, schließlich hätte man ja wenig Zeit zur Verfügung, würde diese gern nutzen, um schon auszumessen, Einkäufe tätigen zu können etc.
Die HV-Antwort: NEIN. Ob man vorab den Mietvertrag gefaxt bekommen könne, um ihn zu prüfen: NEIN.

Am Dienstagabend, dem 26.06., erkrankt der Familienvater, er bekommt Fieber und Schüttelfrost und ruft deshalb am Mittwoch direkt die Hausverwaltung an, um den Termin zu verschieben. ACHTUNG: die Antwort: NEIN…
Entweder man käme am Donnerstag, völlig egal in welchem Zustand, oder die Wohnung würde wieder frei gegeben. Der Ton am Telefon, der der Familie gegenüber angeschlagen wird, ist, charmant ausgedrückt, absolut unprofessionell. Als man anführt, dass die Erkrankung dazu führen könnte, dass man Dinge vielleicht nicht genau liest (man kennt ja den Vertrag vorher gar nicht und muss innerhalb 1 Stunde damit durch sein, als Laie quasi!), ist es der HV: EGAL.
Als man sagt, es wäre doch ohnehin erst ein Vertrag ab 2.6. gewesen, also könne man doch den Termin auch auf den 2.6. verschieben, die Antwort: NEIN. Entweder morgen, oder wenn die Wohnung übers Wochenende nicht vermietet wird (ähh?) könne man ja am Dienstag noch mal anrufen.
Allerdings muss man zwischendurch mindestens 2 mal darum bitten, doch endlich seinen Satz ausreden zu dürfen. Die Geschäftsführerin der HV sagt, sie hätte auch andere Dinge zu tun, als jemanden ausreden zu lassen, und wenn derlei Schwierigkeiten schon vor Beginn eines Mietverhältnisses auftauchen, solle man sich doch überlegen, ob es überhaupt Sinn mache, dieses einzugehen.
Schließlich wäre die HV ja extrem entgegengekommen (ein Monat mietfrei exkl. Heiz- und Betriebskosten für eine Wohnung, in der man definitiv bis zur endgültigen Renovierung nicht wohnen kann…).
Gut.
Man versucht sich nochmals zu erklären, es kommt die Frage der HV, ob man jetzt fertig wäre mit sprechen, dann sagt sie TSCHÜSS und legt auf.
Ein paar Minuten später wird auf dem Handy angerufen und gesagt, man würde nun also vom Mietverhältnis Abstand nehmen und nicht an die Familie vermieten.

Danke fürs bis hierhin lesen!!!

Nun endlich meine Fragen:
Wie verbindlich ist eine mündliche Zusage (Zeugen gibt es ausreichend, die Eheleute haben unabhängig voneinander sowohl mit der HV als auch mit dem Maklerbüro darüber gesprochen)?
Ist es nicht kriminell, Leute tatsächlich so in einen Vertrag hineindrängen zu wollen, den sie vorab nicht zu lesen bekommen?
Kann man in irgendeiner Form gegen diese Machenschaften vorgehen? Eine Anzeige wegen versuchter Nötigung?
Und kann noch irgendwer sagen, in Berlin wäre der Wohnungsmarkt entspannt?
Gut, letztere Frage muss nicht beantwortet werden. Ich danke euch für eure Ideen zu dieser Sache!

Hallo Berline,
da ich juristisch nicht ausgebildet bin, hier nur meine „Bauch“-Meinung:
Wie weit eine HV einem potentiellen neuen Mieter entgegenkommt, ist Verhandlungssache.
Auf mündliche Zusagen würde ich mich in einer derart wichtigen Angelegenheit niemals verlassen. Nur was man schwarz auf weiß hat, kann man im Falle eines Falles belegen. Ob der Makler in diesem Falle überhaupt Anspruch auf Provision hat, wage ich in diesem Falle mal anzuzweifeln, da der potentielle Interessent das Objekt ja bereits vorher kannte.
Wenn es bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrages derartige kommunikative Hürden gibt, wäre das für mich persönlich mehr als ein Grund, diese Wohnung nicht mehr in Erwägung zu ziehen.
MfG LM

Hallo

kann mich meinem Vorschreiber nur anschließen.

Wenn die Wohnung schon bekannt und besichtigt war, entfällt m.E. eine Maklerprovision…bzw. mit wem fand denn der 1. Besichtigungstermin statt?

HV ist ja nun äußerst freundlich und es scheint so, als ob die Interessenten Schlange stünden.

Mündliche Abreden und Zusagen sind sicherlich bindend, nur wenn sich die Gegenseite sträubt müsste man klagen und ob sich das lohnt, wage ich zu bezweifeln.

Entweder „backt man kleine Brötchen“ weil man die Wohnung unbedingt will oder man sucht etwas Neues.

Gruß

Hallo!

In diesem verwickelten Fall stellt sich mir die Frage, ob man sich überhaupt schon über den Mietgegenstand, Mietpreis, Mietbeginn und andere wesentliche Vertragsbestandteile entgültig geeinigt hat. Denn hat man es nicht, kann ja auch noch kein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen worden sein.

Und selbst wenn es diesen mündlichen Vertrag gäbe, wäre es schwierig, das juristisch nachzuweisen. Schließlich kann jeder viel erzählen…

Einem Vermieter sind potentielle Neumieter grundsätzlich lästig, die ständig neue Forderungen stellen. Hier eine Miete weniger, dort alleinige Gartenbenutzung, eine neue Wanne, Waschbecken - was kommt als nächstes? Vielleicht eine Mietminderung? Der Vermieter hat genug von Mietausfällen und merkt gerade, dass er die Wohnung frei vergeben kann und dass die Nachfrage gar nicht so schlecht zu sein scheint.

Da ist ihm vermutlich jede Ausrede recht, um aus der Zusage wieder rauszukommen. Schließlich könnte er auch zum 1.7. an ein kinderloses Paar vermieten, das keine Forderungen stellt. Oder sogar an einen Single. Und zu einem deutlich höheren Preis! Da eröffnen sich ganz andere Perspektiven! Der will keine fordernde Familie mit 3 Kindern mehr für billig. Lieber ruhige Mieter ohne Komplikationen für teuer. Verständlich, oder?

Der Vermieter könnte auch mal für kleines Geld einen Handwerkertrupp durchschicken und die Wohnung ein wenig aufhübschen. Dann geht die Neuvermietung vielleicht auch für richtig teuer. Neuvermietungen sind die beste Gelegenheit, Mieterhöhungen problemlos durchzuziehen. Das merken die Leute nicht und es meckert keiner.

Viele Grüße

Anne