Mündlicher Pachtvertrag gekündigt

Hallo, wir sind vor 8 Jahren in ein Haus zur Miete gezogen. Unsere Vermieter sind super nett und auch die Eltern (waren) klasse. Nun stand auf dem Grundstück ein Treibhaus mit Garten, was eigentlich dazu gehörte. Außerdem gab es eine große Pferdekoppel. Auf Anfrage hin, sagte mir die Mutter der Vermieterin das wir die Koppel dazu mieten können. Dieses haben wir dann auch mit Kusshand gemacht. Mit der Zeit haben wir uns einen Pool darauf gebaut und ein großes Biotop (der Mann der Verpächterin hat sogar noch geholfen). Jedes Jahr wurde brav bezahlt und immer wenn wir nach einem schriftlichen Vertrag gefragt haben hies es das dieses nicht ginge. Jetzt ist die Mutter an Demenz erkrankt, ihr gehört das gesamte Grundstück aber. Nachdem sich der Mann der Verpächterin mit seinen Kindern überworfen hat und keinen Kontakt mehr zu unserer Vermieterin hat, winkte er mich letzten zu sich rüber und erklärte mir auf der Strasse das ich alles bis zum 30.6.2021 zurückbauen soll. Wir haben die Pacht immer halbjährlich bezahlt, dennoch galt sie immer Jährlich. Auf meine frage warum, sagte er nur das es nicht um uns geht, sondern weil er Krach mit seinen Kindern hätte. Ich fragte ihn ob er mir das Grundstück nicht verkaufen möchte und er sagte das alles dem Altenheim gehören würde. Das stimmt aber nicht.

Jetzt die eigentliche frage: Welche Chance habe ich das ich alles nicht im Juni zurückbauen muss und wie sieht da die Rechtslage aus, weil die Verpächterin ja noch lebt?

Bitte um Rechtlichen beistand, da wir hier am verzweifeln sind. :frowning:

Dann wende dich bitte umgehend an einen Rechtsanwalt mit entsprechendem fachlichem Schwerpunkt!

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Gern, dieser gibt dir der nächste Anwalt sicherlich gut, denn der wird wohl nötig werden.

Generrel gilt, dass ihr die Flächen Gemietet / Gepachtet habt. Verträge müssen nicht auf Pappier sein. Besser zum nachweisen ist es allerdings.

https://dejure.org/gesetze/BGB/584.html

Eine Kündigung eines Pachtvertrages bedarf der Schriftform.

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Servus,

sieht aus wie ein Landpachtvertrag?

Der kann gem. § 594f BGB nur schriftlich gekündigt werden. Frist dafür ist gem. § 594a BGB spätestens der 3. Werktag eines Pachtjahrs für das Ende des nächsten Pachtjahrs. Und wenn „das alles dem Altenheim gehört“, ist dieses der Verpächter.

Erstmal babbeln lassen, da läuft im Moment weiter nix außer heißer Luft. Und wenn es ein klein wenig substantiierter werden sollte, dem guten Mann erstmal eine Rechnung für den Pool präsentieren.

Schöne Grüße

MM

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Eine Kündigung kann nur vom Eigentümer ausgesprochen, diesen trifft auch die Beweislast, dass die Kündigung fristgerecht bei euch eingegangen ist.

Ist es überhaupt ein Pachtvertrag? Auch Grundstücke können ganz normal gemietet werden - gerade bei euch scheint es doch kein Nutz-Grundstück sein, so dass die für eine Pacht typische „Fruchtziehung“ gar nicht relevant ist (dennoch kann es ein Pachtvertrag sein, niemand ist zur Fruchtziehung verpflichtet).

Aus taktischen Gründen dürft ihr dem Vermieter / Verpächter NICHT sagen, dass ihr die Kündigung nicht akzeptiert oder für unwirksam haltet. Ihr habt ja scheinbar einiges in das Grundstück investiert, obwohl es gar nicht euer Eigentum war. Das steht jetzt alles auf dem Spiel.

Das kommt drauf an, in welchem Umfang es sich um „Verwendungen“ und „Verbesserungen“ des Grundstücks handelt - falls es denn ein Landpachtvertrag ist („Pferdekoppel“ spricht eigentlich dafür), braucht es allerdings eine ziemliche Akrobatik, die Aufwendungen des Pächters hier als „Verwendungen“ und „Verbesserungen“ zu belegen. Aber dem offenbar eher unbedarften mutmaßlichen Verpächter erstmal mit einer Rechnung zumindest für den Pool vor der Nase herumzuwedeln, verschlechtert die Position des Pächters nicht - wenn kein schriftlicher Vertrag da ist, lässt sich nicht viel darüber sagen, für welche Nutzung das Stück verpachtet worden ist, dementsprechend kann man darüber auch positiv eine Menge erzählen.

Schöne Grüße

MM

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Ich würde sogar einen Schritt weiter gehen: Die Kündigung mag hier nicht vom richtigen Absender kommen, die Form mag nicht eingehalten sein, Die Frist auch nicht, aber wenn die Situation so ist, wie sie sich aktuell darstellt, sollte man sich mit dem Gedanken anfreunden, dass es früher oder später mit der Nutzung dieses Grundstücks vorbei sein dürfte, und man das investierte Geld abschreiben kann. Zudem wird man angesichts eines fehlenden schriftlichen Vertrags, der diesbezüglich abweichende Regelungen enthalten könnte, auch von einer Rückbaupflicht ausgehen müssen.

Man kann hier für den Fragesteller nur hoffen, dass diese mündliche Kündigung nicht im Einvernehmen mit dem tatsächlich Berechtigten erfolgt ist, und der auch in Zukunft weder selbst eine Kündigung betreiben will, noch ein ggf. über den Berechtigten eingesetzter Bevollmächtigter oder Betreuer (aufgrund der Demenz) die Kündigung betreiben will. Ansonsten kommt eben die nächste Kündigung form- und fristgerecht, und dann hat man außer etwas Zeit nichts gewonnen. Wohnraummietrecht mit dem darin bestehenden weitreichenden Kündigungsschutz findet hier keine Anwendung.

Ohne schriftlichen Vertrag mit klar geregelter Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und Regelungen zum Rückbau viel Geld in ein fremdes Grundstück zu investieren ist eine hoch riskante Angelegenheit, die dann eben genau so ausgehen kann.

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Uns geht es auch nur darum das wir nicht in 3 Monaten weg müssen, sondern noch eine Kündigungsfrist haben.

Es gab nie einen Vertrag aus Steuerlichen Gründen laut dem Ehemann der Verpächter in

Was zum Geier…

Wie wurde denn das Geld übergeben?
Halbjährlich bar in den Briefkasten geworfen?

Je nach Vertrag wird die aber auch nicht länger sein.

Ich würde jetzt erst einmal schauen, wer aktuell Eigentümer des Grundstücks ist.
Jede Kündigung, die nicht vom Eigentümer (oder in dessen Namen, z.B. vom Betreuer) erfolgt, kann ignoriert werden.

Es gab schon einen Vertrag, allerdings eben mündlich. Man hat sich schließlich auf Leistung und Gegenleistung geeinigt, und diese dann auch jahrelang erbracht.

Und mit der Formulierung „aus steuerlichen Gründen“ wäre ich ganz, ganz vorsichtig. Das klingt nach dem Eingeständnis der Beihilfe zur Steuerhinterziehung! Und die kann dann neben der Strafbarkeit sogar zur Folge haben, dass man selbst für die hinterzogenen Steuern des Verpächters - inkl. Zinsen - heran gezogen werden kann, wenn diese nicht beim Eigentümer beigetrieben werden können (§ 71 AO).

Sorry, aber das klingt für mich alles irgendwie zu naiv um wahr zu sein.

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Halbjährlich mit Zeugen

Leider ist es aber so und solche Kommentare helfen nicht weiter.

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nach Rosemunde Pilcher.