Hallo Zusammen,
folgende Frage habe ich :
Ich habe eine PS3 übers Internet angeboten, daraufhin hat sich ein Interessent aus Freibug gemeldet, hier wäre der Vertrag durch das Versenden und die Überweisung zustande gekommen, er wollte dann aber das ganze per Nachname machen und hier war und ist mir der Aufwand zu groß gewesen und für mich zu unsicher, glücklicherweise hat sich ein weiterer Interessent gemeldet der die direkt abholt und auch bar bezahlt. Diesem habe ich zugesagt und dem anderen nun abgesagt, allerdings möchte der Interessent aus Freibug jetzt Schadensersatz haben … Ist er dazu berechtigt ??? Ist überhaupt ein „Kaufvertrag“ zustande gekommen ??