Mündlicher Vertrag / Verkauf über eBay Kleinanzeigen

Hallo Zusammen,

folgende Frage habe ich :
Ich habe eine PS3 übers Internet angeboten, daraufhin hat sich ein Interessent aus Freibug gemeldet, hier wäre der Vertrag durch das Versenden und die Überweisung zustande gekommen, er wollte dann aber das ganze per Nachname machen und hier war und ist mir der Aufwand zu groß gewesen und für mich zu unsicher, glücklicherweise hat sich ein weiterer Interessent gemeldet der die direkt abholt und auch bar bezahlt. Diesem habe ich zugesagt und dem anderen nun abgesagt, allerdings möchte der Interessent aus Freibug jetzt Schadensersatz haben … Ist er dazu berechtigt ??? Ist überhaupt ein „Kaufvertrag“ zustande gekommen ??

Keine Rechtsberatung

Hallo Boris,

das ist leider eine rechtliche Frage und da ich kein Anwalt bin und WWW mir verbietet Rechtsauskünfte zu geben, muss ich leider schweigen.

Wenn du die Frage unpersönlich (keine Ich’s, Du’s oder sepzifische Namen) im Rechtsfragenbrett im Forum stellst, wird dir garantiert ruckzuck geholfen.

PS: es gibt auch mündliche Verträge die bindend sein können und aus denen Schadenersatz eingeklagt werden kann.

MfG

Swordan

Substanzielle Rechtsberatung, oder als solche zu vestehende Aussagen, kann ich nicht leisten. Nach meiner subjektiven Auffassung, und aufgrund der Beschreibung des Sachverhaltes, gehe ich davon aus, dass kein gültiger Vertrag - und damit die Verpflichtung zur Erfüllung/Lieferung - zustande gekommen, sofern sich - wie beschrieben - die Parteien nicht abschließend über die Zahlungsmodalitäten einig geworden sind (nicht übereinstimmende Willenserklärungen über einen zentralen Punkt - die Bezahlung - des verhandelten Vertragsgegenstands).

Daher entfiele die Grundlage eines Anspruchs auf Erfüllung oder gar Schadensersatz. Im Übrigen dürfte es dem in der Beweispflicht stehenden Streitgegner schwerlich möglich sein, einen tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen.

meiner Ansicht nach ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, wenn Du ihm die Lieferung fest zugesagt hast. Wurde die Ware jedoch unter der Bedingung z.B. „Überweisung“ angeboten und auch so vom Käufer angenommen, würden Deine Bedingungen gelten, die der Käufer annehmen oder ablehnen kann. Am Besten Du einigst Dich mit ihm.
Gruß
MB

Hallo,
ja das war ein Vertrag! Schadenersatz berechtigt.

MfG Angelika