Ein guter Bekannter hat ein 900 qm grundstück mit obstbäumen anfang 2012 gekauft. der vorbesitzer, ein alter mann, bat in den vorjahren den angrenzenden nachbarn darum, ab und zu die wiese zu mähen. das wurde so auch praktiziert. mein bekannter hat nun das grundstück seit anfang 2012 und würde diese gerne selbst für seine tiere mähen. telefonisch wurde der nachbar darüber informiert (es gibt einen mitschnitt des telefonates) allerdings mäht er weiter das grundstück. ich habe auch mal dort angerufen und die frau sagte, dass wohl ein pachtvertrag bestünde. nach angaben des vorbesitzers bestand nie ein pachtvertrag (dies könnte ich auch schriftlich von ihm bekommen). nun habe ich ein freundliches schreiben aufgesetzt, da es sich ja wahrscheinlich um ein versehen handle, dass er trotz besitzerwechsel fröhlich weiter mähe. ich liess dem grasdieb eine 14 tägige frist, um eventuelle pachtansprüche zu verkünden. nach einem monat kam dann seine stellungnahme: er habe einen mündlichen pachtvertrag mit dem vorbesitzer geschlossen und werde solange mähen, bis er eine schriftliche kündigung erhält. mein bekannter hat nie einen pachtzins erhalten. es ist auch komisch, dass man sich wegen 900 qm wiese mit 10-15 bäumen um die abmähung streiten muss, da die bäume ein abmähen zusätzlich erschweren. was macht man in so einem fall? jetzt offiziell kündigen und 2 jahre warten? das wäre schlecht, da mein bekannter jedes noch so kleine stück land benötigt, um seine tiere zu ernähren. das nächste ist, mein bekannter hat zertifizierte biolandwirtschaft. wenn der grasdieb vor lauter zorn ein düngefass aufmacht, heisst das, nochmal 2 jahre warten. wie geht man hier rechtlich vor?
hallo
is ja ne echt komische situation bei dir+ deinen bekannten. soweit ich weiß sind mündliche vertäge nicht gültig +somit uneinklagbar von beiden seiten. normal endet auch jeder schriftliche pachtvertrag mit dem wechsel des besitzers spätestens nach ner gewissen frist, außer im kaufvertrag ist etwas anderes festgehalten. soll heißen der sich das gras genommen hat hat in dem sinne eine straftat begangen (theoretisch auch einklagbar)
soweit ich das beurteilen kann
wenn die rechtslage immer noch nich geklärt ist denn wäre es auch noch eine möglichkeit sich genaues wissen von der zuständigen landwirtschaftskammer einzuholen+ auch die um rat bitten weil die sich mit so etwas ständig auseinandersetzen und den gesetzestext genau kennen das kostest zwar etwas aber es ist sicher besser sich in dieser sache friedlich soweit möglich zu einigen
lg
Servus,
in §§ 585ff BGB steht aber ganz was anderes, nämlich nichts zu der grundsätzlichen Schriftformerfordernis, die Du postulierst. Im Gegenteil, § 585a BGB wäre sinnlos, wenn es keine mündlich geschlossenen Landpachtverträge gäbe.
Falls in diesem Fall ein Pachtvertrag bestünde, gäbe es noch die Falle mit § 585a BGB und der daraus sich ergebenden, für den Eigentümer wenig komfortablen Kündigungsfrist.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
ok, mir dämmerts…da muss mein bekannter dann wohl eine schriftliche kündigung aussprechen…und das auf ende 2015-> stimmt das?
was ist aber mit dem pachtzins?wenn der nachbar schon so frech ist, dann soll er doch zumindest etwas für sein gras bezahlen…
kann man so ohne weiteres einen pachtzins veranschlagen, wenn jahre zuvor nichts verlangt wurde?
das nächste wär ja dann, wenn ich richtig gelesen habe, dass nach § 586
Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag, der pächter auch pflichten hat…wär doch nett, wenn er sich der obstbaumpflege annimmt…
andererseits ist es echt lächerlich wegen 900qm. aber wenn das bei manchen flurstück so ist, dann wird man da schon stinkig.
soweit ich weiß sind mündliche vertäge nicht gültig +somit
uneinklagbar von beiden seiten. normal endet auch jeder
schriftliche pachtvertrag mit dem wechsel des besitzers
spätestens nach ner gewissen frist, außer im kaufvertrag ist
etwas anderes festgehalten.
Was ist das denn für ein Mist, den du da schreibst?
Wenn man von rechtlichen Dingen nun so gar keine Ahnung hat, dann darf man auch mal die Finger stillhalten.
Dass landwirtschaftliche Verträge per Handschlag abgeschlossen werden, ist auch heute noch Usus.
Dass landwirtschaftliche Verträge ohne Pachtzahlung abgeschlossen werden ist nicht Usus.
Dass keine Pacht (Geld oder Früchte) geflossen
Die Nutzung eines Grundstücks kann allerdings zum Gewohnheitsrecht geworden sein.
Schriftlich Nutzung des Grundstücks untersagen bis Nachweis über Pachtvertrag vorgelegt wird.
vnA
Hallo,
Ein guter Bekannter
Hoffentlich nur ein virtueller Beaknnter (FAQ:1129)
hat ein 900 qm grundstück mit obstbäumen
anfang 2012 gekauft. der vorbesitzer, ein alter mann, bat in
den vorjahren den angrenzenden nachbarn darum, ab und zu die
wiese zu mähen.
Ist damit ein (mündlicher) Pachtvertrag entstanden? Das scheint mir erstmal die wichtigste Frage zu sein. Oder war es nur eine „Überlassung zur Nutzung“?
das wurde so auch praktiziert. mein bekannter
hat nun das grundstück seit anfang 2012 und würde diese gerne
selbst für seine tiere mähen. telefonisch wurde der nachbar
darüber informiert (es gibt einen mitschnitt des telefonates)
Damit wäre der Punkt „Nutzungsüberlassung“ erledigt. Wäre mit dem Gespräch auch der Pachtvertrag gekündigt?
allerdings mäht er weiter das grundstück. ich habe auch mal
dort angerufen und die frau sagte, dass wohl ein pachtvertrag
bestünde. :nach angaben des vorbesitzers bestand nie ein
pachtvertrag (dies könnte ich auch schriftlich von ihm
bekommen).
Aussage gegen Aussage.
nun habe ich ein freundliches schreiben aufgesetzt,
da es sich ja wahrscheinlich um ein versehen handle, dass er
trotz besitzerwechsel fröhlich weiter mähe. ich liess dem
grasdieb eine 14 tägige frist, um eventuelle pachtansprüche zu
verkünden. nach einem monat kam dann seine stellungnahme: er
habe einen mündlichen pachtvertrag mit dem vorbesitzer
geschlossen und werde solange mähen, bis er eine schriftliche
kündigung erhält.
Das würde ich vorsorglich sofort machen (lassen). Bitte mit dem Hinweis, dass es vorsorglich ist, für den Fall, dass wirklich ein Pachtvertrag besteht.
mein bekannter hat nie einen pachtzins
erhalten.
Das ist interessant. Nach BGB gehört zur Pacht auch der Pachtzins. Genauso wie zum Mietvertrag der Mietzins gehört. Ich würde als Betroffener behaupten: „keine Pacht“.
es ist auch komisch, dass man sich wegen 900 qm
wiese mit 10-15 bäumen um die abmähung streiten muss, da die
bäume ein abmähen zusätzlich erschweren.
Möglicherweise steckt noch mehr dahinter, landwirtschaftliche Subventionsansprüche z. B.
was macht man in so
einem fall? jetzt offiziell kündigen und 2 jahre warten? das
wäre schlecht, da mein bekannter jedes noch so kleine stück
land benötigt, um seine tiere zu ernähren. das nächste ist,
mein bekannter hat zertifizierte biolandwirtschaft.
nochmal 2 jahre warten. wie geht man hier rechtlich vor?
Ich glaube nicht, dass der Nutzer die Fläche freiwillig herausgibt, auch wenn er noch weitere nette Briefe bekommt. Vielleicht hilft Deinem Bekannten ein Beratungsgespräch beim Bauernverband. Wahrscheinlich wird er einen Anwalt brauchen.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
ích würde die Sache so angehen:
Dein Bekannter und der Verkäufer sollten sich darüber einig sein, dass der Graßdieb
lediglich für den Verkäufer eine Dienstleistung erledigt hat, nämlich das Graß zu mähen
und diese mit dem Besitzerwechsel endet.
Solange niemand einen Pachtvertrag vorweisen oder Zeugen für einen mündlichen hat,
existiert auch keiner.
telefonisch wurde der nachbar
darüber informiert (es gibt einen mitschnitt des telefonates)
ich hoffe, es wurden alle Teilnehmer des Telefonats VORHER über den Mitschnitt informiert. Sonst geht das gerne auch mal heftig nach hinten los…
Hallo,
ich schliesse mich Herrn Zabel an. Tatsächlich kann nach meinem Kenntnisstand ein Pachtvertrag durch eine stillschweigende Nutzungsüberlassung entstehen. Ich habe einen ähnlichen Fall von der anderen Seite aus betrachtet. Eine grosse Fläche gepachtet und eine angrenzende kleine Fläche zur unentgeltlichen Nutzung. Ich wurde von Seiten der Agrarverwaltung darauf hingewiesen die Fläche mit anzugeben, da ein stillschweigendes Pachtverhältnis vorliegt. Also kündigen vom neuen Besitzer vorm Jahresende und lieber Anwalt nehmen.
Gruss und viel Glück
Hallo,
ich schliesse mich Herrn Zabel an. Tatsächlich kann nach
meinem Kenntnisstand ein Pachtvertrag durch eine
stillschweigende Nutzungsüberlassung entstehen. Ich habe einen
ähnlichen Fall von der anderen Seite aus betrachtet.
Da kann ich auch mit einem Fall dienen.
Ein Landwirt wollte Nutzungsausfall für eine bewirtschaftete Fläche.
Einen Pachtvertrag konnte er nicht vorlegen.
Eine Pachtzahlung war auch nicht nachweisbar.
Somit gab es nichts, das wars dann.
Ich wurde von Seiten der
Agrarverwaltung darauf hingewiesen die Fläche mit anzugeben,
da ein stillschweigendes Pachtverhältnis vorliegt.
Wenn die Dame oder der Herr von der Agrarverwaltung das so gesagt und gemeint hat, muss es zwangsläufig nicht für den hier diskutierten Fall stimmen.
Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr bezweifle ich den „Pachtvertrag“.
Gruß
Jörg Zabel