Münzen aus dem einzahlfach entnehmen diebstahl?

Bei meiner Bank steht ein Geld automat, in dem man Scheine einzahlen kann. Szenario: ich stecke meine Kontokarte rein, drücke auf scheine einzahlen, und das fach in dem man die scheine reinlegt öffnet sich. Da steht natürlich keine Münzen einwerfen. Aber es liegen münzen drinnen, ich könnte die leicht rausholen wenn ich mit dem finger reingreife,(da liegen mehrere 2-€ münzen und so rum. also geschätze 20€) da ich in einer finanziellen notlage bin, dachte ich mir ich entnehme einfach diese Münzen.
zur frage:
ist das denn jetzt diebstahl? ghört der bank das geld? wie sieht die rechtliche lage aus? und was für folgen/konsequenzen kann das nach sich ziehen?

lg UnionJack

Es handelt sich um einfachen Diebstahl, wegen geringfügigkeit würde ein Verfahren eingestellt werden.

Diebstahl mit allen Konsequenzen wenn es herauskommt

Hallo.

Ich kann Dir leider nicht weiterhelfen.

Peter-Wilhelm

Mir ist nach dem Sachverhalt nicht ganz klar, warum die Bankkunden dort Münzen hineinwerfen und nicht wieder herausholen, wenn der Automat sie nicht verarbeitet. Auch wenn man möglicherweise über die Eigentumsverhältnisse an den Münzen rechtlich diskutieren kann, sie gehören keinesfalls Ihnen. Daher ist die Wegnahme Diebstahl!

Konsequenz:

§ 242 StGB Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Natürlich ist das Diebstahl, denn das Geld gehört in diesem Moment der Bank. Das Problem ist , dass Sämtliche Automaten Kameraüberwacht sind und somit es durchaus passieren könnte,dass das Video angeschaut wird. Irgendjemand wird sich sicher bei der Bank melden und fragen ,wo sein Geld ist.

Ich kenne finanzielle Notlagen, andererseits ist es fraglich, ob man sich wegen 20 Euro in eine größere Misere stürzen sollte. Bei erwischen ist mit Hausverbot und einer Anzeige zu rechnen. Desweiteren werden sie spätestens dann die Münzen zurückgeben müssen und haben obendrauf noch eine Geldstrafe zu befürchten…
Also lieber Finger weg!!!

Hi, eigentlich ist es Diebstahl. Da das Münzfach der Bank gehört, gehört Ihr auch das Geld, das sich darin befindet. Wenn du natürlich beim Auszahlvorgang die Meldung siehst „Bitte entnehmen Sie Ihr Geld aus dem Auszahlfach“ dann nimms einfach mit.
Aber da wir ja alle brave Menschen sind, würde ich die Bank darauf hinweisen, das statt Papiergeld nun Münzen ausbezahlt werden.

gruß, dein Nikodemus

hallo, tut mir lei, aber ich kann Dir die Frage nicht beantworten.

Meiner Meinung nach muß man da Geld abgeben, wenn die Filiale geöffnet ist. Gruß
Bei meiner Bank steht ein Geld automat, in dem man Scheine
einzahlen kann. Szenario: ich stecke meine Kontokarte rein,
drücke auf scheine einzahlen, und das fach in dem man die
scheine reinlegt öffnet sich. Da steht natürlich keine Münzen
einwerfen. Aber es liegen münzen drinnen, ich könnte die
leicht rausholen wenn ich mit dem finger reingreife,(da liegen
mehrere 2-€ münzen und so rum. also geschätze 20€) da ich in
einer finanziellen notlage bin, dachte ich mir ich entnehme
einfach diese Münzen.
zur frage:
ist das denn jetzt diebstahl? ghört der bank das geld? wie
sieht die rechtliche lage aus? und was für folgen/konsequenzen
kann das nach sich ziehen?

lg UnionJack

hallo,

ich würde das mal anders darstellen:

diebstahl bedingt vorsatz, der scheint hier nicht gegeben zu sein. hier handelt es sich wohl eher um „gefunden“, so wie man geld findet, das auf der straße liegt.
„eigentlich“ müßtest du den fund melden/abgeben, entweder beim fundbüro oder bei der bank. natürlich wird die bank zu 99,9% den „fund“ keinem konkreten kunden zuordnen können. nach einer wartefrist von i.a. 6 monaten stünde dir das geld rechtlich zu.
so wie du es schilderst, könnte man einen diebstahl, zumindest aber vorteilsnahme konstruieren. natürlich gehört dir das geld nicht, und du hast es dir wider besseren wissens angeeignet. das ist unrechtmäßig und könnte „theoretisch“ bestraft werden, wenn man a) einen kläger fände, der b) nachweisen kann, daß ihm das geld gehört und c) einen nachweis hat, daß du das (=sein) geld entwendet hast.
pragmatisch gesehen: wenn du den fund mit deinem möglichen „schlechten gewissen“ vereinbaren kannst, wird wohl ncihts weiter passieren.

saludos, borito

Das ist definitv ein Straftatbestand, denn die Münzen sind in jedem Fall fremd.
Folge wären ein Gerichtsverfahren mit anschließnder Verurteilung.

Guten Abend,

ich bitte es zu entschuldigen, dass ich die Frage lange nicht beantwortet habe, aber durch technische und zeitliche Probleme sowie eigener längerer Krankheit kam ich leider hierzu nicht. Nach der langen Zeit gehe ich von Erledigung der Angelegenheit aus. Vielen Dank für das Verständnis.

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