Müssen Angehörige für Kosten aufkommen?

Hallo zusammen,

die Frage bezieht sich auf einen fiktiven Fall.

Eine psychisch kranke Frau legt Feuer und versucht sich das Leben zu nehmen, wird im letzten Moment gerettet und kommt in eine Klinik, danach vorerst geschlossene Psychiatrie.

Die Kripo hatte auf Grund des Brandes die Wohnung versiegelt.
O.g. Frau benötigte Kleidung aus der Wohnung und beauftragte die Tochter. Diese wandte sich an die Kripo. Das Siegel wurde geöffnet und der Schlüssel an die Mutter der o.g. Frau übergeben, wofür sie bei der Kripo auch unterschrieben hatte.

Seitens des Vermieters wurde bereits eine fristlose Kündigung versendet und mit einer Zwangsräumung gedroht, sollten die Angehörigen die Wohnung nicht demnächst räumen.

Die Wohnung muss gereinigt und geräumt werden. Während der Abwesenheit der Mieterin (die in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht ist).

  1. Müssen nun die Angehörigen, da sie den Erhalt des Schlüssels quittiert haben und die Wohnung zum Zwecke der Versorgung der Mieterin mit Kleidung, betreten nun für alle Kosten (Reinigung, Räumung, Gericht, etc) aufkommen?

  2. Die Tochter der Mieterin ist Hausfrau ohne eigenes Einkommen und würde gern einen Anwalt konsultieren. Ist der Erhalt eines Rechtsberatungsscheins möglich, ohne dass das Gehalt ihres Mannes miteinbezogen wird, denn der möchte damit nichts zu tun haben.

Vielen Dank im Voraus.

Fiktive Antwort: Nein. Sie haben einen Auftrag der Mieterin ausgeführt, aber nicht deren Verpflichtungen übernommen.

Stell dir vor, du gießt die Blumen der Nachbarn in deren Wohnung. Meinst du. du hast damit auch die Mietschulden übernommen?

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Gibt es (noch) keinen Betreuer?

Wenn die Dame sich nicht mehr um ihre Angelegenheiten kümmern kann, sollte eine Betreuung angeregt werden. Die Betroffene kann auch eine Person selber vorschlagen, das Gericht wird dem Wunsch dann entsprechen, falls dem nichts entgegen steht.

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