Müssen Besteller und Besitzer identisch sein? (merkwürdiger Onlineversender)

Ich habe für einen Bekannten einen refurbished PC bei einem großen Elektronikversender bestellt. Jetzt will diese Firma die rechnung nicht auf den Namen meines Bekannten umschreiben und begründet das mit „technischen Schwierigkeiten“.
Was ist das denn für eine schräge Begründung, die Firma arbeitet mit Endkunden zusammen und ist kein Großhändler oder ähnliches der Privatkunden ablehnt.

Gibt es dieses Recht wirklich, das eine falsch ausgestellte Rechnung nicht korrigiert werden muß?

Ich habe für einen Bekannten einen refurbished PC bei einem
großen Elektronikversender bestellt. Jetzt will diese Firma
die rechnung nicht auf den Namen meines Bekannten umschreiben
und begründet das mit „technischen Schwierigkeiten“.
Was ist das denn für eine schräge Begründung, die Firma
arbeitet mit Endkunden zusammen und ist kein Großhändler oder
ähnliches der Privatkunden ablehnt.

Wurde denn bei der Bestellung angegeben, dass die Rechnung
z.B. auf Herrn Peter Mustermann in Berlin ausgestellt werden soll ?

Gibt es dieses Recht wirklich, das eine falsch ausgestellte
Rechnung nicht korrigiert werden muß?

Wenn dies nicht der Fall ist, war es doch ein Fehler des Bestellers.

Hallo,

das ist m.E. logisch.
Die Firma kann Deine IP-Adress nachverfolgen und da Du besellst, bist Du für die Firma der Ansprechpartner.

Da Du für einen Bekannten bestellst, sehe ich das Problem auch nicht. Der Bekannte zahlt Dir die Unkosten und gut ist, oder?
Wenn er unbedingt eine Rechnung fürs Finanzamt oder was auch immer braucht, stellst Du ihm halt eine Quittung aus.
Oder der Gute soll selbst im Internet einkaufen - ist ja nicht schwierig.

Aber dass ein Internetanbieter als Rechnungsadresse nur die des Bestellers akzeptiert, ist nachvollziehbar.
Sonst könnte jeder seinem ev. ungeliebten Nachbarn einen Staubsauger oder Pool bestellen mit Rechnung an dessen Adresse - gäbe verm. viel Ärger.

Gruß, Paran