Hallo!
Erstmal danke für die Erläuterungen - das hat tatsächlich einiges an Klarheit gebracht. Vor kurzem habe ich hier jemandem geraten, im Zweifelsfall einen Beitrag wörtlich zu nehmen, bevor man Ironie oder Sarkasmus vermutet, wo gar keiner ist. Nun geht es mir ganz ähnlich: Ich hatte geglaubt in Deinen Äußerungen den Vorwurf zu lesen, etwas unrechtmäßiges zu tun. Da hätte ich mich mal besser an meinen eigenen Rat halten sollen und Dich tatsächlich wörtlich nehmen. Also sorry für die eventuell aufgetretenen Missverständnisse.
… Ich habe es auch nicht mit dem Auftrag Ängste zu
überwinden begründet, sondern damit, dass ich es für wichtig
halte.Ich habe darauf hingewiesen, dass im Konfliktfall Schüler und
Eltern ein Recht darauf haben, dass ihnen die
Unterrichtsinhalte und die damit angestrebten Ziele begründet
werden und auch wenn dich das stören sollte ist „Mir ist
das wichtig“ dazu nicht ausreichend.
Naja, insgesamt gestaltet sich das ja ein bisschen anders. Es ist ja nicht so, dass ich beschließe, dass die Kinder ihren Ekel überwinden sollen und dass ich deswegen mit ihnen Fische seziere. Vielmehr schreibt mir der Bildungsplan vor, dass ich die Anatomie der Wirbeltiere mit den Schülern behandeln muss. Nun habe ich die Wahl zwischen verschiedenen Medien und Methoden und ich bin als Lehrer in dieser Wahl frei. Ich entscheide mich für die Sektion des Fisches aus zahlreichen Gründen. Einer dieser Gründe ist der, dass Schüler lernen, dass das Innere eines Körpers nicht eklig sondern interessant ist, und dass man viel lernen kann, wenn man mal über seinen eigenen Schatten springt und sich nicht durch Ängste, Scheu, Ekel (egal wie man das nennen mag) davon abhalten lässt. (Das meinte ich mit "Überwinden von Ekel). ICH halte das für einen wichtigen Grund und weil Gottseidank in Baden-Württemberg der Lehrer noch die freie Wahl der Methoden hat, ist hier auch MEINE persönliche Entscheidung maßgebend.
Eltern oder Schüler, die dagegen Einspruch erheben wollen, müssen mir erst einmal nachweisen, dass die Sektion eines Fisches nicht im Einklang mit den Bildungszielen steht. Die Beweislast ist also genau umgekehrt als Du es darstellst.
Letztlich müssen sich alle Lernziele schlüssig auf
entsprechende Rechtsgrundlagen zurückführen lassen. Ob dir
oder mir das passt oder welche Meinung wir dazu haben, ist im
Konfliktfall irrelevant.
Müssen sie das wirklich? Jetzt frage ich mal Dich: Hast Du einen Beleg für diese Aussage? Gibt es einen Paragrafen, der mir vorschreibt, dass ich nur Lernziele verfolgen darf, die in bestimmten Erlassen niedergeschrieben sind? Ich meine nicht.
Und noch ein Wort zum Konfliktfall: Was kann man mir denn vorwerfen? Dass ich unnötig Tiere töte? Dagegen habe meine Argumente schon Cora gegenüber genannt. Dass es den Schülern unangenehm ist? Was glaubst Du, wie unangenehm mir das Lernen von Vokabeln war! Dass ich Kinder zwinge, Dinge anzufassen, vor denen sie sich ekeln? Das tue ich nicht. Kein Schüler wird zu irgendwas gezwungen. Dass ich Kindern ihren Respekt vor dem Leben nehme? Das mache ich auch nicht, denn nach meiner Überzeugung fördert die enge Auseinandersetzung mit einem Lebewesen eher diesen Respekt.
Sollten also Eltern sich weigern, ihre Kinder in meinen Bio-Unterricht zu schicken, weil die Sektion eines Fisches ansteht, dann haben diese Eltern schneller einen Termin beim Schulleiter wegen unentschuldigtem Fehlen als ich beim nächsten Gericht wegen Verstoß gegen … ja, gegen was eigentlich?
Michael