Hallo,
mir ist etwas zugestoßen, und ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir eure Meinung dazu geben könntet, und vielleicht auch einen Tipp, wie sich das rechtlich einschätzen lässt.
Bei einem Wasserschaden ist einiges beschädigt worden, unter anderem hat der Fußboden großräumig gelitten. Ich habe dann einen Betrieb angemailt. Auf meine Frage, ob sie den Schaden beheben und die Kosten dafür mit der Hausversicherung abgerechnet werden können, hieß es, ich solle mal Bilder schicken und beschreiben, was meiner Meinung nach zu tun sei. Das habe ich dann mit einigem Umstand unternommen und auch ausführlich die Einzelheiten aufgeführt.
Erstmal hörte ich länger gar nichts, bekam aber nach einigem Nachfragen am Telefon dann endlich die Auskunft, der Chef würde mir zurückmailen, wann ich mit ihm telefonieren kann. Stattdessen bekam ich aber ein Schreiben mit der Post, wo kurz stand, dass man die Arbeit nicht ausführen wolle.
Und es lag eine Rechnung bei, wo eine „Beratungsleistung“ recht saftig mit 100 EUR plus Mehrwertsteuer angesetzt war.
Ist so was üblich?
Und in Ordnung?
Vielen Dank im Voraus für ernstgemeinte Hinweise, Meinungen und Erfahrungen.