Wenn man eine politische Partei in Deutschland gründet, muss sich diese dann auch zur Wahl stellen? Es geht v.a. um die rechlichen Grundlagen.
Wenn man eine politische Partei in Deutschland gründet, muss
sich diese dann auch zur Wahl stellen? Es geht v.a. um die
rechlichen Grundlagen.
Meines Wissens nach nicht, jedoch kann ich es nicht definitiv beantworten. Logisch wäre es dass sich eine Partei der Wahl stellt, da sie ungewählt keine ausübende Kraft hat.
Hallo!
Die rechtliche Grundlage für die Funktion und Bedeutung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland liefert meiner Kenntnis nach das Deutsche Grundgesetz.
Allgemein ist zu sagen, dass in einer Demokratie die gewählten Parteien allein dazu berechtigt sind, ihre politischen Entscheidungen mittels Mehrheiten durchsetzen zu dürfen. Um zu regieren, ist es neben notwendigen Mehrheiten grundsätzlich notwendig nachzuweisen, dass es ein Mandat/einen Auftrag der Wähler gibt, die das Recht zu Regieren vom Wähler zuvor auf den bzw. die Gewählten übertragen haben.
Das geht nur über die Wahl. Deswegen müssen sich Parteien zur Wahl stellen, um an der Willensbildung im Staat teilnehmen zu können.
Ich hoffe, ich habe ein wenig zur Klärung beitragen können.
Grüsse von Bettina
Moin Moin,
nein, sie müssen nicht, aber sie dürfen. Nur wenn sie es nicht tut, arbeitet die Partei ohne jegliche finanzielle Unterstützung aus dem Parteiengesetz an der „politischen Willensbildung“(Grundgesetz) mit. So gab es nach der Gründung der „Grünen“ lange einen internen Streit darüber, ob man ausschließlich außerparlamentarisch arbeiten, oder sich zur Wahl stellen sollte. Wenn sie es erstmals tun wollen, brauchen sie zunächst ein Statut, diverse Gremien (Vorstand, Schiedsgericht usw.) sowie natürlich Kandidaten die (siehe Piraten in Niedersachsen) in einem genau festgelegten Verfahren gewählt werden müssen(z.B. dürfen nur Parteimitglieder wählen!). Dann braucht eine solche Partei Unterstützer- Unterschriften (genaue Zahl im jeweiligen Landes-Wahlgesetz nachschlagen- es sei denn, sie hätte schon Mandatsträger, z.B. durch Übertritte aus anderen Parteien. Über die Zulassung zur Wahl entscheidet letztlich ein Gremium aus den im jeweiligen Landtag vertretenen Parteien unter Vorsitz des Landes- Wahlleiters. Die Entscheidung fällt aufgrund rein formaler Kriterien (s.o.) und darf nicht politisch gewichtet werden, z.B. nach der Frage ob das Programm evtl. verfassungswidrig ist. Letzteres ist eine Entscheidung, die nur das Verfassungsgericht fällen darf.
Grüße
Stefan
Wenn man eine politische Partei in Deutschland gründet, muss
sich diese dann auch zur Wahl stellen? Es geht v.a. um die
rechlichen Grundlagen.
Hallo, bin leider derzeit zu stark eingebunden. Keine Zeit für vernünftige Antwort.
Sorry. Grüße
Wenn man eine politische Partei in Deutschland gründet, muss
sich diese dann auch zur Wahl stellen? Es geht v.a. um die
rechlichen Grundlagen.
Hallo Ilumanti,
die Funktion der Parteien ist laut Grundgesetz, an der „politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken“. In welcher Form sie dies tut, ist ihr im Wesentlichen selbst überlassen; jede Partei kann grundsätzlich selbst darüber entscheiden, ob und an welchen Wahlen sie sich beteiligt. Da eine Partei erst als Partei anerkannt sein muß, um an Wahlen teilnehmen zu können, kann eine bereits erfolgte Teilnahme an einer Wahl natürlich auch nicht das Kriterium für ihre Anerkennung als Partei sein.
Sieht man sich die Liste der beim Bundeswahlleiter registrierten Parteien an, sieht man viele Gruppen, die dort aufgeführt sind, aber bei Wahlen nicht oder kaum in Erscheinung treten. Man kann auch auf anderen Wegen auf die politische Willensbildung des Volkes Einfluß nehmen als durch eine Kandidatur - z.B. durch Flugblätter, Infostände, Demonstrationen, Kundgebungen.
Über die Anerkennung einer Gruppierung als Partei entscheidet der vom Bundeswahlleiter geleitete Bundeswahlausschuß. Auf dessen Internetseite (http://www.bundeswahlleiter.de/) heißt es dazu: „Nach § 2 Abs. 1 PartG sind Parteien Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“
Eine Partei, die auf Dauer gar nicht öffentlich in Erscheinung tritt, kann also ihre Anerkennung als Partei verlieren. Die Frage stellt sich aber in der Regel nur, wenn eine Partei dem Wahlleiter ihre Absicht anzeigt, an einer Wahl teilzunehmen. Tut sie das nicht, muß er auch keine Entscheidung darüber treffen, ob eine Gruppierung eine Partei ist oder nicht.
Außer der Zulassung zu Wahlen geht es ansonsten im Wesentlichen um die Frage der Parteienfinanzierung, die für Parteien deutlich strenger geregelt ist als für Vereine und sonstige Vereinigungen. Staatliche Gelder gibt es für Parteien sowieso nur, wenn sie sich an Wahlen beteiligen und dabei genug Stimmen erhalten.
Will man also gar nicht an Wahlen teilnehmen, stellt sich daher die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, sich einfach nur als Verein zu gründen, und sich so von den speziellen Beschränkungen, die den Parteien auferlegt sind, zu befreien.
Andererseits sind Wahlkämpfe, unabhängig davon, ob man „erfolgreich“ daran teilnimmt, immer eine gute Möglichkeit, seine Vorstellungen in der Bevölkerung bekannt zu machen und dadurch Anhänger und Mitstreiter zu gewinnen, die auf anderem Wege vielleicht gar nichts von der Existenz der Partei erführen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Hartmann
Wenn man eine politische Partei in Deutschland gründet, muss
sich diese dann auch zur Wahl stellen? Es geht v.a. um die
rechlichen Grundlagen.
Zum Begriff der politischen Partei gehört gem. Art. 21.III. Grundgesetz zwingend die Bereitschaft an Wahlen in Bund und Ländern teilzunehmen.
Wenn man eine politische Partei in Deutschland gründet, muss
sich diese dann auch zur Wahl stellen? Es geht v.a. um die
rechlichen Grundlagen.
Hallo,
die Partei muß sich nicht zur Wahl stellen, aber das wäre ja eigentlich schon der Zweck bei einer Parteigründung. Anders sieht es aus, wenn eine Partei sich zwar zur Wahl stellen will, aber abgelehnt wird. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen in den Landeswahlgesetzen bzw. im Bundeswahlgesetz. So muss eine Partei z.B. eine Satzung haben, Stützunterschriften beibringen und dergleichen mehr. Näheres findet man in den Gesetzestexten (Google).
Allerdings - wie oben gesagt:
MÜSSEN muß eine Partei nicht.
Gruß
kmb
Wenn man eine politische Partei in Deutschland gründet, muss
sich diese dann auch zur Wahl stellen? Es geht v.a. um die
rechlichen Grundlagen.