Müssen Politessen klar erkennbar sein?

Gibt es für Politessen im Bundesgebiet bzw. speziell in Niedersachsen eine Verpflichtung sich durch Kleidung (Uniform)oder durch Namensschilder oder ähnliches erkennbar zu machen oder dürfen diese sogenannten „Polizeihilfskräfte“ in ziviler Kleidung ihren Dienst in der Öffentlichkeit tun?

Hallo,

Es kann durchaus eine innerdienstliche Weisung geben, dass der Dienst in Uniform zu leisten ist. Für die Rechtsmäßigkeit einer Amtshandlung ist die Uniform aber keine Voraussetzung, wichtig ist bei evtl. Eingriffsmaßnahmen, dass der-/diejenige als Hoheitsträger erkennbar ist. Dabei wäre aber immer zu prüfen, ob der-/diejenige überhaupt gegenüber Dritten hoheitlich tätig werden bzw. Eingriffsmaßnahmen durchführen darf.

Gruss

Iru

Hallo,

das hängt von der jeweiligen Gemeinde ab.
Eine generelle Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung gibt es nicht.
Die wäre in meinen Augen aber besser…den das bunte Durcheinander hier in Deutschland ist ja nicht nur für uns schlecht…woher soll ein Ausländer wissen,das da die Ordnungsmacht vor ihm steht ??..
So hat man zum B. in der einen Stadt volluniformierte mit breiten Schriftzug ORDNUNGSAMT auf dem Rücken und 15 Kilometer weiter in der nächsten irgendwas Blau gekleidestes,was nur anhand des Stadtwappens am
Ärmel zu identifizieren ist…

Ist das hier ein Expertenforum?
Hmmm…

ich glaube, dass ich dich schon einmal gefragt habe, ob du weisst, dass das hier ein Expertenforum ist. Offensichtlich weisst du das immer noch nicht.

Gruss

Iru

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Hallo,

was sollen diese persönliche Angriffe von dir…

Schau einmal in die Forumsregeln…

HIER WIRD KEINE RECHTSBERATUNG BETRIEBEN…

Also äußere ich nur meine Meinung zu diesem Thema…

Und ein Fakt ist es nun einmal das die Überwachung des RUHENDEN Verkehrs
(so das Amtsdeutsch für Parken) eine Sache der Kommunen ist…

Diese können (Müssen aber nicht) ihre dafür eingesetzten Mitarbeiter in Uniform stecken…gleichwohl ist es nämlich zulässig,das diese in Ziviler Kleidung unterwegs sind…

WO ist also dein Problem ???..

3 Like

Hmmm…

ich glaube, dass ich dich schon einmal gefragt habe, ob du
weisst, dass das hier ein Expertenforum ist. Offensichtlich
weisst du das immer noch nicht.

kannst du das auch belegen? seit wann machen 5 bäume einen wald aus? bei allem respekt: ein öffentliches forum als experten-forum zu bezeichnen, sollte einem experten widerstreben.

gruß
bruno

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Hallo,

Also äußere ich nur meine Meinung zu diesem Thema…

aha… und der Fragesteller wollte auch nur eine Meinung und keine fundierte Antwort haben?

Und ein Fakt ist es nun einmal das die Überwachung des
RUHENDEN Verkehrs(so das Amtsdeutsch für Parken) eine Sache der :Kommunen ist…

und was tut das zur Sache?

Diese können (Müssen aber nicht) ihre dafür eingesetzten
Mitarbeiter in Uniform stecken…gleichwohl ist es nämlich
zulässig,das diese in Ziviler Kleidung unterwegs sind…

das zeigt mir, dass die du Komplexität der möglichen Antwort nicht einmal im Ansatz kapiert hast. Je nach Bundesland haben die „Politessen“ Hoheitsrechte und schreiben nicht nur auf, sondern können auch Eingriffmaßnahmen bis hin zum unmittelbarem Zwang durchführen. Und für die sofortige Vollstreckbarkeit von Maßnahmen ist die Erkennbarkeit des Erlassers des Verwaltungsaktes eine elementare Voraussetzung.

WO ist also dein Problem ???..

dass du nicht kapierst, um was es hier im Forum geht.

Iru

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[MOD] Meinung vs. Fakten und die FAQ:1129
Hallo @all!

HIER WIRD KEINE RECHTSBERATUNG BETRIEBEN

Doch natürlich! Nur eben nicht im Sinne des Gesetzes, dass dazu konkrete Fälle/Personen fordert. Das ist ja der Clou bei der FAQ:1129-Geschichte… :smile:

Also äußere ich nur meine Meinung zu diesem Thema…

Bitte entschuldige, aber Deine Antwort ließt sich (für einen in der Materie nicht bewanderten Leser) nun mal nicht wie Deine Meinung (dazu fehlen Wörter wie „ich denke/glaube/meine“ …), sondern wie eine Wiedergabe der Rechtslage.
Und aufgrunddessen bin ich der Meinung, dass Du Dich deshalb schon von Experten auf diesem (Rechts-)Gebiet Widerworte gefallen lassen musst. (Hier weiß ich zufällig, dass Irubis dies ist. Früher stand das auch mal in seiner Netiquette…) Es bleibt ja Dir selbst überlassen, Deine „Meinung“ mit der Nennung von Rechtsgrundlagen zu untermauern!

Im Übrigen kann ich hier einen „persönlichen Angriff“ im Sinne eines Verstoßes gegen die Netiquette (Veralberung oder Beleidigung) nicht erkennen, jedoch das Potential zur Off-topic-Diskussion, weswegen ich hier mal ein paar Artikel abgeschlossen habe.

Sollte über mein Statement hier hinaus noch Diskussionsbedarf bzgl. FAQ:1129 und/oder die Netiquette bestehen, so bitte ich Euch, dies (entweder mit mir (per MOD-Anfrage) oder untereinander) per Mail zu klären! Vielen Dank!

Sachdienliche Hinweise dürfen selbstverständlich weiter hier im Brett erörtert werden, sind vielmehr sogar explizit erwünscht!
brunobrusius hat es ja (zumindest in seinem ersten Satz: /t/muessen-politessen-klar-erkennbar-sein/5954703/6

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

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Ja.

Nur zum Beispiel: Ein uniformierter Polizist ist ausserhalb seiner Dienststelle bzw. seines Dienstwagens ohne seine Dienstmütze offiziell nicht im Dienst.
/t/kleidungsvorschriften-der-polizei/3694677

Wie immer und überall kann es Ausnahmen geben, ich denke an Karneval oder den Hochsommer.

Polizei/Ordnungsamt ist ausschließlich Ländersache.
Google hilft auch bei Politessen in Niedersachsen weiter.

Hallo,

diesem

Ja.

kann man nur bedingt beipflichten und auch nur dann, wenn sie sich auf die im Betreff genannte Frage bezieht. Und dann ist die Frage immer noch, ob diese Politesse Eingriffsrechte ausübt.
Im Klartext:
Um eine vollziehbare Anordnung zu erlassen und durchzusetzen, muss der Erlasser erkennbar sein. Das kann (!) durch die Uniform geschehen, es reicht aber auch aus, wenn der/die (zivile) sich vorher als Vollzugsbeamter ausgewiesen hat.
Das Beispiel, dass ein Polizist ohne seine Dienstmütze offiziell nicht im Dienst ist, ist falsch. Es gibt genügend Polizeibeamte, die oft zwischen Uniform und Zivil wechseln (hängt von dem jeweiligen Einsatzauftrag ab).
Wenn die Politesse jedoch lediglich als einzige Amtspflicht das Aufschreiben von Falschparkern hat (ohne auch die Maßnahme des Abschleppens anzuordnen), bräuchte sie keine bestimmte Erkennbarkeit.

Gruss

Iru

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Hallo,

Das Beispiel, dass ein Polizist ohne seine Dienstmütze
offiziell nicht im Dienst ist, ist falsch. Es gibt genügend
Polizeibeamte, die oft zwischen Uniform und Zivil wechseln
(hängt von dem jeweiligen Einsatzauftrag ab).

deshalb schrieb ich mit Absicht:

Ein uniformierter Polizist ist ausserhalb seiner Dienststelle…

Gruss

Termid

Hallo,

du erzählts hier urbanen Mythos…

Dieses Stammtischmärchen von der weißen Mütze ist anscheinend nicht auszurotten…
Ein Polizeivollzugsbeamter ist auch ohne Uniform Träger hoheitlicher Gewalt und seinen Weisungen ist Folge zu leisten.

Die berühmte Weiße Mütze wurde (früher übrigens sogar mit weißer
Dienstkleidung ) im sogenannten Verkehrsdienst getragen.
Das geschah nicht nur zur besseren Sichtbarkeit der Polizeibeamten im Verkehrsraum sondern gleichzeitig auch zum Gesundheitsschutz,denn die
früheren „Kalk-Mützen“ waren aus Leder gefertigt im Gegensatz zu den
normalen aus Stoff.Mann kann sich leicht vorstellen,wie lange solch eine Stoffmütze wohl dem Regen standhält,wenn ein Polizist zur Verkehrsregelung auf einer Straßenkreuzung stehen muss.

Wer übrigens noch über eine ältere StVO verfügt,kann mal da unter dem § 36 reinschauen…in der Musterabbildung dazu trägt der Polizist nur die normale Mütze.

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Hallo,

deshalb schrieb ich mit Absicht:

Ein uniformierter Polizist ist ausserhalb seiner Dienststelle…

Trotzdem Müll, oder hast du dafür irgendwelche Belege?

Grüße

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