Müssen Polizisten Kopfbedeckung tragen ?

Mir wurde berichtet, dass ein Polizist, der alleine im Einstatz kommt, verpflichtet ist, eine Mütze zu tragen. Ist das korrekt und durch welche Verordnung wird dies in Baden Württemberg geregelt?

Hallo,

das ergibt sich aus einschlägigen Dienstvorschriften und Weisungen.

Gruss

Iru

Das ist mir zu wenig da ich gebeten wurde, genau anzugeben, welche Vorschrift das regelt. Können Sie mir hier weiter helfen?

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Hallo,

es gibt in jedem Bundesland in Deutschland eine Dienstkleiderordnung
für die jeweilige Landespolizei.
Darin ist festgelegt,welche Uniformstücke wann und wie zu tragen sind.

Eine generelle Verpflichtung,eine Uniformmütze zu tragen gibt es aber nicht.
Nur in einem Fall muss ein Polizeibeamter eine (weiße) Dienstmütze tragen,nämlich dann wenn er im öffentlichen Verkehrsraum tätig wird und regelnd in den Verkehr eingreifen soll.
Ansonsten entscheidet der Dienstgruppenleiter oder (bei Veranstaltungen)
der Einsatzleiter über die Ausrüstung.
Da ja bald wieder die Närrische Zeit los geht…achte mal bei den Karnevalsumzügen darauf,wie das ganze unterschiedlich gehandthabt wird von Stadt zu Stadt und von Bundesland zu Bundesland…

Hallo,

Eine generelle Verpflichtung,eine Uniformmütze zu tragen gibt
es aber nicht.

es ist andersrum - die Dienstvorschriften schreiben das grundsätzliche Tragen der Dienstmütze vor. Ausnahmen von dieser Bestimmung werden angeordnet (wie z.B während des Karnevals). Man darf nicht verkennen, dass die Dienstmütze auch zur Erkennbarkeit des Polizeibeamten gehört und die Vollziehbarkeit einer Maßnahme oft von dieser Erkennbarkeit abhängt.

Gruss

Iru

Schade, dass man keine Punkte abziehen kann…

Kannstr meine gerne haben…die Interessen mich nämlich einen Dreck…

Aber du shceinst dir darauf wohl einen zu ********…loool

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Hallo,

nööö…in der Dienstkleiderordnung heisst es
(zumindest hier in NRW)

…auf die Kopfbedeckung kann aufgrund der Einsatzsituation oder aus
anderen Gründen verzichtet werden…

Lediglich im sogenannten Wachdienst muss die "Kalk - Mütze
(weisse Mütze ) als sichtbares Erkennungszeichen für Verkehrsteilnehmer
getragen werden.Aber auch hier besteht die Tragepflicht nur auf der Straße…

In Kraftfahrzeugen-und in öffentlichen Verkehrsmitteln
kann auf das Tragen der Kopfbedeckung verzichtet werden

Hallo,

…auf die Kopfbedeckung kann aufgrund der Einsatzsituation oder aus
anderen Gründen verzichtet werden…

damit bestätigst du doch meine Worte geradezu.
Es besteht eine grundsätzliche Verpflichtung, wobei „aufgrund der Einsatzsituation oder aus anderen Gründen verzichtet werden“ kann. Sollte keine Trageverpflichtung existieren, so wäre die von dir zitierte Weisung nämlich überflüssig.

Gruss

Iru

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Liebe Andrea,

ich weiss zwar nicht, auf was Du hinaus willst, evtl. solltest Du den konkreten Sachverhalt mal wiedergeben…

Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass - falls der Polizeibeamte aufgrund der Gesamtumstände, d.h Uniform, Streifenwagen als solcher eindeutig erkennbar ist, die Rechtmäßigkeit seiner Amtsausführung ganz sicher nicht an der fehlenden Kopfbedeckung scheitert, d.h rechtmäßig ist.

Natürlich kann man sich bei der Dienststelle des Beamten über die fehlende Mütze beschweren was aber

a) die Maßnahme des Beamten als solche nicht automatisch rechtswidrig macht und

b) trotz allem evtl. nachkommenden, offiziel gegenteiligem Geschwätz des Vorgesetzten intern kein Schwein interessiert.

Ich würde sogar behaupten, dass das Tragen der Mütze mittlerweile im Alltagsgeschäft eines Polizeibeamten eher die Ausnahme darstellt.
Gruß, ame

Mir hat ein Bekannter, der in Berlin bei der Polizei arbeitet gesagt, dass sogar eine Abmahnung geben kann, wenn er eine Verkehrskontrolle ohne Mütze vollzieht.

Mir hat ein Bekannter, der in Berlin bei der Polizei arbeitet
gesagt, dass sogar eine Abmahnung geben kann, wenn er eine
Verkehrskontrolle ohne Mütze vollzieht.

Das nennt sich bei Beamten Disziplinarverfahren. Und natürlich kann es das geben, wenn Weisungen nicht befolgt werden.

Gruß Andreas

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Ich habe täglich mit der Sache zu tun :smile:.

Die einfache Antwort lautet „NEIN“.