… zum Beispiel durch den Ausdruck der neuen Satzung, zugänglich gemacht werden?
Hallöchen,
man hat als Mitglied das Recht auf Kenntnisnahme. Das heißt aber nicht, daß der Vorstand den Mitgliedern die Satzung hinterher tragen müßte. Man muß fragen und kann dann mindestens Einsicht nehmen, ggf. ein Exemplar gegen Kostenerstattung bekommen.
Ansonsten kann man natürlich auch beim Vereinsregister Einsicht nehmen, denn das ist öffentlich (bei berechtigtem Interesse).
Nach den mir bekannten Regeln muss in der bestehende Satzung vermerkt sein, wie, wann, wer und wieviel zur Satzungsänderung mit abstimmen und die gesamten Mitglieder davon in Kenntnis gesetzt werden.
Es kann m.E. nach ausreichen, wenn der betreffende Satz oder Artikel bekannt gemacht wird.
Also, Satzung durchlesen.
Viel Erfolg.
mfg idefixer+
… zum Beispiel durch den Ausdruck der neuen Satzung,
zugänglich gemacht werden?
… zum Beispiel durch den Ausdruck der neuen Satzung,
zugänglich gemacht werden?
Hallo ancltoto
die neue satzung muß auch jedes mitglied erhalten.
die zugänglichkeit der satzung ist nach meiner kenntnis nicht ausreichend.
gruß, schützenmeister
Hallo Ancltoto,
nein, Satzungsänderungen müssen Mitgliedern nicht extra bekannt gegeben werden.
Die Mitglieder sollen eig. zu den Mitgliederversammlungen erscheinen und dort am Vereinsleben mitwirken.
Eine neue Satzung -nach der Änderung- können Mitglieder entweder beim Verein selbst oder beim Registergericht, bei dem der Verein eingetragen ist, jeweils gegen Kostenerstattung erhalten.
Gruß
B. Kaufmann