Muss der Mieter, wenn ihm der Strom separat berechnet werden soll, beim Ablesen des Zählers anwesend sein, bzw. kann er eine Nachforderung mit dem Argument ablehnen, der Stromzähler sei nicht in seinem Beisein abgelesen worden?
Grundsätzlich Nein.
Der Vermieter sollte aber einen Zeugen haben wenn der strom abgelesen wird.
Weiterhin muss der Mieter Informiert werden, das der Strom abgelesen wird / bzw. worden ist.
Und zwar Zeitnah.
Weiterhin ist es sinnvoll, dem Mieter den abgelesenen Wert mit der bitte um Bestätigung zu kommen zu lassen.
Wenn der Mieter gegen die Ablesung Einwände hat, so müssen diese gerechtfertigt bzw. nachvollziehbar sein.
Muss der Mieter, wenn ihm der Strom separat berechnet werden
soll, beim Ablesen des Zählers anwesend sein, bzw. kann er
eine Nachforderung mit dem Argument ablehnen, der Stromzähler
sei nicht in seinem Beisein abgelesen worden?
Grundsätzlich Nein.
Der Vermieter sollte aber einen Zeugen haben wenn der strom abgelesen wird.
Weiterhin muss der Mieter Informiert werden, das der Strom abgelesen wird / bzw. worden ist.
Und zwar Zeitnah.
Weiterhin ist es sinnvoll, dem Mieter den abgelesenen Wert mit der bitte um Bestätigung zu kommen zu lassen.
Wenn der Mieter gegen die Ablesung Einwände hat, so müssen diese gerechtfertigt bzw. nachvollziehbar sein.
Muss der Mieter, wenn ihm der Strom separat berechnet werden
soll, beim Ablesen des Zählers anwesend sein, bzw. kann er
eine Nachforderung mit dem Argument ablehnen, der Stromzähler
sei nicht in seinem Beisein abgelesen worden?
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Muss der Mieter, wenn ihm der Strom separat berechnet werden
soll, beim Ablesen des Zählers anwesend sein, bzw. kann er
eine Nachforderung mit dem Argument ablehnen, der Stromzähler
sei nicht in seinem Beisein abgelesen worden?
Hallo Cocoge,
zuerst halte ich die Form der Ablesung für Strom schon bedenklich und wird nach meinem Wissen nicht praktiziert. Zähler werden zur Abrechnung dem Lieferanten gemeldet, dieser hat die Pflicht, die Zähler ablesen zu lassen. Der Vermieter hat weder Vorteil noch Nachteil von der Zahlung. Auch haftet der Vermieter nicht, da er nicht Vertragspartner des Mieters ist.
Die Zwischenablesung muss nicht gemeinsam erfolgen. Der Lieferant nimmt für die Berechnung die Zahlen des Vermieters. Geht der Mieter zu Gericht, ist der Vermieter Zeuge, so bekommt der Lieferant Recht. Dabei spielt auch eine Rolle, wie die Gesamtkosten sind, hier kann man die Unterschiedlichkeiten sofort sehen und der Mieter darf die Rechungen einsehen. Wir gehen hin und fotografieren die Zähler. Wenn der Mieter dem Vermieter nicht traut, geht man halt gemeinsam. Dies ist jedoch der erste Weg zur Kündigung. Ich hoffe die Antwort befriedigt die Frage ohne Rechtsstreit.
mfg
tummle
Muss der Mieter, wenn ihm der Strom separat berechnet werden
soll, beim Ablesen des Zählers anwesend sein, bzw. kann er
eine Nachforderung mit dem Argument ablehnen, der Stromzähler
sei nicht in seinem Beisein abgelesen worden?
Hallo,
Wenn es sein eigener Hauptzähler ist wird er vom Versorger abgelesen.
Ist es ein Zwischenzähler kann man ihn noch mal gemeinsam ablesen, da er den Strom sowieso zahlen muss.
Ist der Mieter ausgezogen, sollte der Zähler schon gemeinsam abgelesen werden.
Muss der Mieter, wenn ihm der Strom separat berechnet werden
soll, beim Ablesen des Zählers anwesend sein, bzw. kann er
eine Nachforderung mit dem Argument ablehnen, der Stromzähler
sei nicht in seinem Beisein abgelesen worden?
Das Beisein des Mieters spielt denk ich keine Rolle. Nachforderungen ablehnen geht m.E. nur, wenn nachweislich ein falscher Zählerstand abgelesen wurde. Eine nochmalige Ablesung, ggf. kostenseitig zu Lasten des Mieters, sollte doch problemlos möglich sein, wenn z.B. der aktuelle Zählerstand niedriger als der abgelesene ist.
Ist aber von mir nur eine „Bauch“-empfehlung.
Viele Grüße Thomas
Muss der Mieter, wenn ihm der Strom separat berechnet werden
soll, beim Ablesen des Zählers anwesend sein, bzw. kann er
eine Nachforderung mit dem Argument ablehnen, der Stromzähler
sei nicht in seinem Beisein abgelesen worden?
Tja, genau da liegt der Hase im Pfeffer: der Mieter muss nicht dabei sein, aber es empfiehlt sich für den Vermieter - genau um diesem o.g. Argument vorzubeugen. Das Beste ist, gemeinsam ein Übergabeprotokoll zu erstellen, das von V + M je unterschrieben wird und der Mieter eine Kopie erhält. Dann ist alles in trockenen Tüchern.
Hallo Cocoge, ich bin mir da nicht sicher, aber um auf Nummer sicher zu gehen würde ich das tun, wenn möglich. Wenn der Vermieter zu weit entfernt wohnt, oder so, dann kann ja ein Nachbar oder ein Anderer den Zählerstand bezeugen. Vielleicht gegenseitig?! Wie das mit Ablehnung einer Nachforderung ist, weiß ich auch nicht genau, aber ohne Zeugen, bzw. ohne eigenes Beisein, hast Du ja keine Handhabe. Tut mir leid, da würd ich einfach mal bei der Verbraucherzentrale oder beim Mieterverein anrufen. LG. Deichkängu
Muss der Mieter, wenn ihm der Strom separat berechnet werden
soll, beim Ablesen des Zählers anwesend sein, bzw. kann er
eine Nachforderung mit dem Argument ablehnen, der Stromzähler
sei nicht in seinem Beisein abgelesen worden?
Der Stromzähler ist meist im Keller für jeden
ablesbar.Wenn ein Ableser von der Stromgesellschaft
kommt/sich ankündigt,darf er den Strom allein
ablesen.Zur eigenen Nachvollziehbarkeit sollte man bei
Ankündigung des Ablesetages selbst auch den Zählerstand
notieren.Vergleichen Sie auf der Nachforderung den
Verbrauch mit dem Kw/h-Preis.Wenn Sie nicht selbst auch
abgelesen haben,haben Sie leider keine Möglichkeit der
Kontrolle.
mfg Uagnr
Muss der Mieter, wenn ihm der Strom separat berechnet
werden
soll, beim Ablesen des Zählers anwesend sein, bzw.
kann er
eine Nachforderung mit dem Argument ablehnen, der
Stromzähler
sei nicht in seinem Beisein abgelesen worden?
Muss der Mieter, wenn ihm der Strom separat berechnet werden
soll, beim Ablesen des Zählers anwesend sein, bzw. kann er
eine Nachforderung mit dem Argument ablehnen, der Stromzähler
sei nicht in seinem Beisein abgelesen worden?
Hallo,
im Idealfall hat jeder Mieter seine eigenen Zähler. Erfolgt die Aufteilung nach vereinbarten Anteilen (z.B.Personen,m2,MEA und a.m.)hat der Mieter Anspruch auf Vorlage der Rechnung mit Angabe der Verbrauchswerte.
Um Ihre Frage zu beantworten:
Sollten in einer Wohnanlage mit z.B. 100 Einheiten alle Beteiligten die Ablesung der Zähler bestätigen?
Tipps: Unterjährige Zwischenablesungen sind hilfreich beim Nachweis des Durchschnittverbrauchs.
Die Regeln zu den Nebenkosten sollten auf jeden Fall im Vorfeld vereinbart werden.
Der Mieter muss beim ablesen des Stromstandes nicht dabei sein. Da er bei Nachforderungen seinen Zählerstand noch einmal ablesen kann und abschätzen kann ob es hinkommt oder nicht. So ist es mir zumindestens von meinem Strom anbieter erklärt worden, da ich selbst erst dieses Problem hatte.