Mütterrente auch für Frührentnerinnen?

Gibt es eigentlich auch Mütterrente für Frauen, die Frührente (Erwerbsminderungsrente vor 50J.) beziehen? Die haben ja nicht so lange Kinder erzogen und parallel gearbeitet? Ab welchem Lebensjahr wird dann der Frau der Aufschlag gewährt?
Und werden auch Kinder berücksichtigt, die vor 1992 im Ausland geboren wurden?

Danke, Maike

Ja, für Bezieherinnen von voller oder teilweiser Erwerbsminderungsrente gibt es bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen ebenfalls eine zusätzliche Anrechnung.

PS.: Das geeignete Fachbrett wäre „Versicherungen“ gewesen.
PPS: Doppelpostings sind hier gar nicht gerne gesehen und mit „Arbeitsrecht“ hat das nun wirklich nix zu tun.

&Tschüß
Wolfgang

Gibt es eigentlich auch Mütterrente für Frauen, die Frührente (Erwerbsminderungsrente vor 50J.) beziehen? Die haben ja nicht so lange Kinder erzogen und parallel gearbeitet?

Es werden doch sowieso nur die ersten 3 Lebensjahre der Kinder rentenmäßig berücksichtigt, und die wird die Frührenterin mit 50 schon hinter sich haben. - Danach ist Erziehung von Kindern wohl nicht mehr vorgesehen.

Viele Grüße

Bitte versuchen Sie, alle Aspekte der Frage zu berücksichtigen. Wann gibt es die Mütterrente für Frührentnerinnen? Ab 63 J, 65 J oder auch vorher schon?
Gibt es Links zum Gesetzestext bezüglich Mütterrente bei verminderter Erbwersunfähigkeits-Rente?

Danke, Maike.

Das kann schon mal passieren, verzeihen Sie, aber bitte versuchen Sie, alle Aspekte der Frage zu berücksichtigen. Wann gibt es die Mütterrente für Frührentnerinnen? Ab 63 J, 65 J oder auch vorher schon?
Gibt es Links zum Gesetzestext bezüglich Mütterrente bei verminderter Erbwersunfähigkeits-Rente?

Danke, Maike

Hallo,

Gibt es eigentlich auch Mütterrente für Frauen, die Frührente (Erwerbsminderungsrente vor 50J.) beziehen? Die haben ja nicht so lange Kinder erzogen und parallel gearbeitet? Ab welchem
Lebensjahr wird dann der Frau der Aufschlag gewährt?

Die Mütterrente ist keine Rentenart oder ein Aufschlag. Es werden für die Kindererziehung dem Rentenkonto Entgeltpunkte gutgeschrieben. Unabhängig davon, ob sie außerdem noch gearbeitet haben. Diese Entgeltpunkte sind dann die Grundlage für die Berechnung jeder Art von Rente.

Und werden auch Kinder berücksichtigt, die vor 1992 im Ausland geboren wurden?

Es kommt drauf an, von wem sie wo erzogen worden sind. Näheres ist in § 56 SGB VI beschrieben.
Zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente kann sich hier informiert werden.

Grüße

Hallo Maike,

bitte versuche, die Antworten zu verstehen.

Es gibt keine eigenständige „Mütterrente“, genauso wenig wie es jemals eine „Trümmerfrauenrente“ gegeben hat.

Es geht dabei nur um die Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung im Verlauf des Rentenkontos, und genau dort wirken sich die „Mütterrente“-Zeiten auch bei Frühverrentung aus.

Schöne Grüße

MM

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Ok, vielen Dank, fast hätten Sie es geschafft, alle Aspekte einer Frage zu berücksichtigen: Einer noch: Wann wirken sich diese Kinderzerziehungszeiten auf die Frührrente aus? Mit 63J, mit 65 J, oder schon ab dem 1. Juli 2014.

Danke, Maike.

Danke. Wann wirken sich diese Kinderzerziehungszeiten auf die Frührrente denn aus? Mit 63J, mit 65 J, oder schon ab dem 1. Juli 2014.

Servus,

dieser Tonfall gefällt mir überhaupt nicht - hier steht alles wichtige drin, zum Selberlesen.

Viel Vergnügen wünscht

MM

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  • die ab 01.07.2014 wirksame Verlängerung der Erziehungszeiten auf 36 / 24 Monate wirkt sich auf Antrag ab 01.07.2014 auf bereits laufende Renten aus.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Danke. Wann wirken sich diese Kinderzerziehungszeiten auf die Frührrente denn aus? Mit 63J, mit 65 J, oder schon ab dem 1. Juli 2014.

Die wirken sich ab Rentenbeginn aus. Der zweite Entgeltpunkt für vor 1992 geborene Kinder wirkt sich seit dem 01.07.2014 aus. Da damit natürlich ein bißchen Verwaltungsaufwand verbunden ist, kann es sein, dass einige diese Erhöhung ein paar Monate später nachgezahlt bekommen.
Das sollte man dann seinem Rentenbescheid entnehmen können.

Grüße

DANKE

Sorgfältig lesen hilft !

Das kann schon mal passieren, verzeihen Sie, aber bitte
versuchen Sie, alle Aspekte der Frage zu berücksichtigen.

Das habe ich und haben andere auch. Wenn Du sorgfältig gelesen hättest, hättest Du schon früher merken können, daß die „Mütterrente“ keine eigenständige Rentenart darstellt, sondern lediglich unter bestimmten Bedingungen einen Zuschlag auf die bisherigen Rentenarten gewährt.

Wann
gibt es die Mütterrente für Frührentnerinnen? Ab 63 J, 65 J
oder auch vorher schon?

Dann wenn es Altersrente oder Rente wegen Erwerbsminderung gibt. Der „Zuschlag“ wird dann eingerechnet. Für bestehende Renten wird es in diesen Tagen einen Bescheid geben mit der Berechnung des Zuschlages rückwirkend zum 01.07.

Danke, Maike

Man sollte nicht so hochnäsig antworten, wenn die Antwort auf den ersten Blick nicht ins eigene Bild passt. Schließlich antworten Dir hier Menschen, die dafür etwas Freizeit opfern.

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