Sorgfältig lesen hilft !
Das kann schon mal passieren, verzeihen Sie, aber bitte
versuchen Sie, alle Aspekte der Frage zu berücksichtigen.
Das habe ich und haben andere auch. Wenn Du sorgfältig gelesen hättest, hättest Du schon früher merken können, daß die „Mütterrente“ keine eigenständige Rentenart darstellt, sondern lediglich unter bestimmten Bedingungen einen Zuschlag auf die bisherigen Rentenarten gewährt.
Wann
gibt es die Mütterrente für Frührentnerinnen? Ab 63 J, 65 J
oder auch vorher schon?
Dann wenn es Altersrente oder Rente wegen Erwerbsminderung gibt. Der „Zuschlag“ wird dann eingerechnet. Für bestehende Renten wird es in diesen Tagen einen Bescheid geben mit der Berechnung des Zuschlages rückwirkend zum 01.07.
Danke, Maike
Man sollte nicht so hochnäsig antworten, wenn die Antwort auf den ersten Blick nicht ins eigene Bild passt. Schließlich antworten Dir hier Menschen, die dafür etwas Freizeit opfern.