Mir ist schon lange klar, dass Du alle Investoren streng unter nationales Recht stellen willst.
Der Haken dabei ist, dass die Investoren nicht allen nationalen Gesetzgebern trauen möchten. Und wenn man sich einmal anschaut, wie schnell Politiker (vor allem von der "Gerechtigkeits"front) sich passende Gesetze basteln, um das Kapital anderer abzuschröpfen, dann wird auch klar, warum die Investoren aus anderen Ländern netten Worten alleine nicht trauen wollen.
Aus diesem Grund gibt es bspw. auch den EuGH, der auch ein „Schiedsgericht für Investoren“ ist. https://www.noerr.com/de/newsroom/News/eugh-deutsche-regelung-zur-6b-rücklage-ist-europarechtswidrig.aspx
Da diese Regelung Unternehmen von einer Investition in einem anderen EU-Staat abhalten könnte, stellt sie nach Ansicht des EuGH einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) dar.
Hier sind einige Punkte angesprochen, die am System bisheriger Schiedsgerichte durchaus kritikwürdig sind, aber bei einem ständigen int. Gerichtshof sehr wahrscheinlich aussen vorblieben. Bspw. würde der Anwalt des Klägers sich nicht mehr mit dem Anwalt des Beklagten auf einen Richter einigen müssen. Denn die wären ja vorgegeben (da bereits ernannt). Ferner wären Urteile auch immer öffentlich einsehbar und die Zustimmung beider Klageparteien zur Einsichtnahme nicht nötig.
Der Punkt ist, ob Du aus Prinzip in der sicheren, nationalen Nußschale leben willst, was ja auch die Aufkündigung aller bereits bestehender Schutzklauseln in Handelsverträgen erforderlich machen würde. Oder ob Du nur ein mit gewissen Mängeln behaftetes System, dass allerdings Jahrzehnte relativ gut funktionierte, gründlich reformieren möchtest.
Gruß
vdmaster