Multilateraler Investitionsgerichtshof MIC

Anfrage durch die Grünen und Antwort


Ein einseitiger Investorenschutz soll in etwa 20 bilateralen Ankommen der EU mit … verankert werden. Den Medien keine Meldung wert.
Weshalb?
Befürchtet man „Wahlmanipulation“ wegen sachlicher Auseinandersetzung?

Franz

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Weil eine Konzeptentwicklung noch keine Meldung wert ist. Das ist ja noch Ursuppe.

Wie sollte man sich sachlich über etwas auslassen, dessen Konturen nur angedacht sind.

Gruß
vdmaster

Hi,

das ist die monolithische Berichterstattung, die in den modernen Massenmedien üblich geworden ist: alle stürzen sich auf dieselben Themen, da fällt dann manches, was auch wichtig gewesen wäre, unter den Tisch. Auf der anderen Seite wird über jede Forderung berichtet, die irgendein Minister oder Parteifunktionär von sich gegeben hat …

Da irrst du. In Anlehnung an CETA oder anderen Abkommen wie http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-184_de.htm geht es nur noch um Details. Und dann noch diese sogenannte falschbezeichnende „Transparenz“ in diesem Jahr, für ein endverhandeltes Produkt zum Abnicken durch bis dahin ahnungslose Staatsvertreter.

Franz

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Du vergleichst mal wieder Äpfel mit Birnen in dieser Frage. In bisherigen Abkommen sind entsprechende Klauseln enthalten. Um die selbst geht es aber nicht.

Es geht darum, einen eigenständigen Gerichtshof zu errichten. Mit ernannten Richtern, zugelassenen Anwälten, Prozessordnung incl. Berufungsinstanzen und alllem Pipapo.

Gruß
vdmaster

Du hast die Bedeutung verstanden. Noch nicht ganz, aber gleich …

Franz

Mir ist schon lange klar, dass Du alle Investoren streng unter nationales Recht stellen willst.

Der Haken dabei ist, dass die Investoren nicht allen nationalen Gesetzgebern trauen möchten. Und wenn man sich einmal anschaut, wie schnell Politiker (vor allem von der "Gerechtigkeits"front) sich passende Gesetze basteln, um das Kapital anderer abzuschröpfen, dann wird auch klar, warum die Investoren aus anderen Ländern netten Worten alleine nicht trauen wollen.

Aus diesem Grund gibt es bspw. auch den EuGH, der auch ein „Schiedsgericht für Investoren“ ist. https://www.noerr.com/de/newsroom/News/eugh-deutsche-regelung-zur-6b-rücklage-ist-europarechtswidrig.aspx

Da diese Regelung Unternehmen von einer Investition in einem anderen EU-Staat abhalten könnte, stellt sie nach Ansicht des EuGH einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) dar.

Hier sind einige Punkte angesprochen, die am System bisheriger Schiedsgerichte durchaus kritikwürdig sind, aber bei einem ständigen int. Gerichtshof sehr wahrscheinlich aussen vorblieben. Bspw. würde der Anwalt des Klägers sich nicht mehr mit dem Anwalt des Beklagten auf einen Richter einigen müssen. Denn die wären ja vorgegeben (da bereits ernannt). Ferner wären Urteile auch immer öffentlich einsehbar und die Zustimmung beider Klageparteien zur Einsichtnahme nicht nötig.

Der Punkt ist, ob Du aus Prinzip in der sicheren, nationalen Nußschale leben willst, was ja auch die Aufkündigung aller bereits bestehender Schutzklauseln in Handelsverträgen erforderlich machen würde. Oder ob Du nur ein mit gewissen Mängeln behaftetes System, dass allerdings Jahrzehnte relativ gut funktionierte, gründlich reformieren möchtest.

Gruß
vdmaster

Hi,

diese Investoren haben ja dann die Möglichkeit

a) zu Hause auf ihren Geldsäcken sitzen zu bleiben - oder

b) in Länder zu wandern, wo man ihnen die Gesetze artig nach ihren Wünschen zurecht zimmert.

Oder hindert sie jemand daran?

FG myrtillus

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Wenn da nicht die Arbeitsmärkte wären, die Investoren zwecks der Schaffung von Arbeitsplätzen mitunter recht schnicke finden.

Es besteht allerorten ein Wunsch und Bedarf an Investitionen. Wenn man sie aber nicht will, werden sie eben woanders hingehen. Daran hindert sie niemand.

Hi

vielleicht vielerorts und in einigen Bereichen, aber keineswegs allerorten. Außerdem müssen solche Investitionen keineswegs durch hauptamtliche Investoren vorgenommen werden. Es gibt auch die Möglichkeit, dass erfolgreiche Unternehmer einen Teil ihres Gewinns reinvestieren. Und im Zuge der Politik des billigen Geldes kann man Investitionen auch durch Bankkredite finanzieren.

Wo ist also das Problem?

FG myrtillus

Okay, geschenkt :wink:.

Das Problem besteht darin, dass wir alle Freihandelsabkommen überarbeiten müssten, um Investitionsschutzklauseln zu streichen. Das ginge nur auf Gegenseitigkeit der Vertragspartner, also der involvierten Staaten. Damit ist auch der Freihandel perdu und wir können schauen, woher unser Wohlstand kommt als Exportnation.

Ich glaube, dass der Michel (links-mitte-rechts) irrt, wenn er sich einbildet, er könne auf einer Insel der glückseligen Souveränität dahinschweben und ihm würden wahlweise gebratene Tauben oder Sonnenkollektoren ins offene Maul schweben.

Wo liegt denn das Problem am Investitionsschutz? Es ist doch nur der Teilverlust der Souveränität, oder? Aber die verliert man mit allen internationalen Verträgen, weil sie binden.

IMHO ist die Planung eines stehenden Gerichtshofs in diesen Dingen exakt das, was den Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen sollte, wenn sie nicht verbohrt fundamentalistisch denken würden.

Gruß
vdmaster

OK, du hast es nicht verstanden.
Einem „Staat“ ist es aufgrund der fehlenden haftenden und verantwortlichen Vertreter egal, ob nun gegen ihn geklagt wird oder nicht. Es haftet stets der Bürger des „Staats“. Durch Investorenschutz wird dies begünstigt und erleichtert.

Franz

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Hi,

Investitionen sind immer ein Risiko für den Investor, weil keiner die Zukunft und die Entwicklung der relevanten Parameter vorhersagen kann. Wer kein Risiko eingehen will, soll nicht investieren.

FG myrtillus