Mund Ausspülen vor Alkoholkontrolle

Hallo,

ein Freund von mir (kein Polizist oder Jurist) hat erzählt, man habe bei einer polizeilichen Alkoholkontrolle (in Deutschland) „das Recht“, sich vor dem Pusten den Mund auszuspülen. Wo das stehen soll konnte er mir allerdings nicht genau sagen.

Stimmt das und kann man das auch irgendwo nachlesen?

Bei Google bin ich nicht fündig geworden.

Vielen Dank,

Marc

Hallo !

Du hast vor dem polizeilichen Pusten alle Rechte der Welt.

Du kannst Dich sogar auf den Kopf stellen.

Nur - was hast Du davon? Damit verbesserst Du die Messung nicht zu Deinen Gunsten! Der Wert kommt aus der Lunge und nicht vom Zahnfleisch.

mfgConrad

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Hallo Conrad,

danke für die Antwort.

Lassen wir mal medizinischen Aspekt aussen vor und nehmen an, jemand sei einfach felsenfest davon überzeugt, dass der Messwert geringer ausfallen würde, wenn er sich vor dem Pusten den Mund ausspülen würde.

Derjenige kommt in eine Polizeikontrolle, wird gebeten, sein Auto zu verlassen und sich hinten in einen Polizei-Bus zu setzen. Alkoholgeruch ist wahrnehmbar.
Dann holt der Polizist seinen Alk-O-mat hervor und fordert ihn auf zu Pusten.

Der Delinquent besteht nun darauf, sich davor den Mund auszuspülen, was ihm vom Polizist „nicht gestattet“ wird. Er solle sofort Pusten oder er kommt gleich mit auf die Wache. Jetzt ist der Messwert knapp über der Grenze und nach dem Bluttest auf der Wache ist der Lappen für einen Monat weg.

Der Fahrer regt sich jetzt auf und argumentiert, er wisse ja ganz genau, dass er „das Recht“ auf Mund ausspülen gehabt hätte und dann wäre die Grenze vieleicht nicht überschritten worden. Somit hätte er die Fahrt ganz normal fortsetzen können.

Also hat der Polizist jetzt tatsächlich in irgendeiner Weise falsch gehandelt?

Danke!

Hallo!

Also wenn ein Bluttest gemacht wurde, der eine Alkoholisierung ergibt, dann ist es doch völlig egal was beim Alkomaten herausgekommen ist.

Gruß
Tom

Hallo,

Also wenn ein Bluttest gemacht wurde, der eine Alkoholisierung
ergibt, dann ist es doch völlig egal was beim Alkomaten
herausgekommen ist.

das ist schon klar, aber er meint, wenn der Alkomat-Messwert aufgrund von Mundausspülen niedriger gewesen wäre, dann hätten die ihn weiterfahren lassen.Dass das Blödsinn ist (vor allem weil tatsächlich irgendwas um 0,8 Promille gemessen wurden) weiss ich auch, aber es geht in erster Linie einfach nur darum, ob er sich den Mund noch einmal hätte ausspülen dürfen bzw. ob der Polizist ihm dies verweigern darf.

Mfg Marc

Es gibt in Deutschland keine Pflicht zum Pusten! Wenn dich die Polizei dazu auffordert, kannst du dir nicht nur den Mund ausspülen, sondern diesen getrost zulassen!
Wenn die Polizei allerdings Anhaltspunkte für eine Alkoholisierung festgestellt hat (Alkoholgeruch, alkoholtypische Fahrfehler), kann sie sofort eine Blutentnahme anordnen und diese notfalls auch mit Zwang durchsetzen. Der Atemalkoholtest dient in solch einem Fall der Entlastung, denn wenn jemand beispielsweise nach Alkohol riecht und er pustet nur 0,2%o, ist eine zusätzliche Blutentnahme unzulässig.
Falls du also mit reinem Gewissen unterwegs bist, kannst du eine verdachtsunabhängige Alkoholkontrolle verweigern. Diese berechtigte Verweigerung darf auch nicht als Beweisanzeichen für eine Alkoholisierung gewertet werden. Sollte sich ein Polizist dann entscheiden, dich zur Blutentnahme zu schleppen, macht er sich strafbar (Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung im Amt…)
Aber Vorsicht: Wenn du alleine unterwegs bist und die Polizisten sind zu zweit, wird es schwer, später vor Gericht zu beweisen, daß die Polizisten dich nicht doch haben Schlangenlinien fahren sehen.

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Nachtrag
…daraus ergibt sich in dem ursprünglichen Fall, daß der Alkoholgeruch Indiz für eine Alkoholisierung ist. Die Aufforderung zum Pusten war also rechtmäßig. Der Betreffende hatte das Recht, den Test, ganz zu verweigern, was automatisch zur Blutentnahme geführt hätte. Ein Recht zum Mundausspülen könnte aus dem Recht kommen, entlastende Umstände geltend zu machen. Dafür hätte man aber glaubhaft machen müssen, daß der Alkoholgeruch nicht durch die Aufnahme alkoholischer Getränke kommt (woher soll Alkoholgeruch aus dem Mund aber wohl sonst kommen???). Dies war hier nicht so. Der Test war demzufolge rechtmäßig.

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Hallo Alex!

Ok, jetzt bin ich schon mal schlauer, vielen Dank.
Ich habe auf Conrads antwort den Fall etwas konkreter geschildert.
Wie würdest du das dann sehen:
Er sitzt also hinten in dem Polizei-Bus und der Polizist sagt: „Mund ausspülen vorm Pusten is’ nicht, entweder nur pusten oder gleich mit auf die Wache.“

Darf er dann auf die ihn eventuell entlastende Atemkontrolle bestehen, unter der Bedingung, dass er sich vorher eben den Mund ausspült?

Grüsse und Danke,

Marc

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Hallo!

weiss ich auch, aber es geht in erster Linie einfach nur
darum, ob er sich den Mund noch einmal hätte ausspülen dürfen
bzw. ob der Polizist ihm dies verweigern darf.

Also nach reichlich googeln habe ich eine einzige Seite gefunden, auf der es um dieses Mundausspülen ging und dort stand geschrieben, dass es wohl so sei, dass der Messwert verfälscht wird, wenn das Trinkende weniger als zwanzig Minuten zurückliegt und der Mund nicht ausgespült wird, weil dann wohl noch Alkohol im Mundraum mitgemessen wird. Ob das nun wirklich stimmt und wie groß da die Abweichungen sein mögen, kann ich natürlich nicht sagen. Ein Recht darauf würde ich aber ablehnen - sonst hättest Du wegen der Korrektheit der Messung auch einen Anspruch darauf, dass der Polizist das Gerät richtig bedient, dass er Dir das Protokoll der letzten Eichung zeigt usw. Die Blutentnahme ist sowieso das entscheidende. Wenn es die Tester nicht gäbe, müssten man halt jeden mit einer Fahne zu Ader lassen.

Gruß,

Florian.

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Hallo

Nur - was hast Du davon? Damit verbesserst Du die Messung
nicht zu Deinen Gunsten! Der Wert kommt aus der Lunge und
nicht vom Zahnfleisch.

Das stimmt nicht. Ziel ist es zwar den Wert über die Ausatmung zu bestimmen, aber alle möglichen Nebenfaktoren können diesen verfälschen. Hauptfehlerquelle ist üblichweise ein gerade getrunkenes alkoholisches Getränk. Übrigens nicht nur eine kleine Abweichung, man kann locker auf 2 Promille kommen wenn man direkt danach kontrolliert wird, selbst wenn der Blutalkohol nahezu Null ist.
Das ganze vergeht natürlich schnell wieder, ob es ein Recht auf Mundspülung gibt, weiss ich aber nicht. Eine freundliche Bitte um Wiederholung nach etwas warten dürfte aber abhilfe schaffen.

Gruß, DW.

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Hallo,

es stimmt natürlich, dass man die Atemalkoholkontrolle verweigern kann, und dass es kein grundsätzliches Recht auf ein Ausspülen des Mundes gibt. Man sollte aber auch wissen, dass durchaus Ergebnisse durch kurz vor der Kontrolle aufgenommenen Alkohol zum Nachteil des Probanden verfälscht werden können. D.h. in solchen Situationen kann ein Ausspülen des Mundes schon Sinn machen, bzw. sollte man u.U. die Kontrolle mit einem entsprechenden Hinweis zunächst verweigern. Die zeitliche Grenze liegt bei ca. 20 Minuten. Hat man also „im Herausgehen“ einen Schnaps getrunken (sich aber sonst nichts vorzuwerfen), und wird an der nächsten Ecke angehalten, sollte man darauf hinweisen. Dann wird entweder gewartet, oder man geht gleich zur Blutprobe (die übrigens den genau gegenteiligen Effekt hat, also erst deutlich verzögert reagiert).

Gruß vom Wiz

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10 Minuten warten statt Mund ausspülen

Hallo!

weiss ich auch, aber es geht in erster Linie einfach nur
darum, ob er sich den Mund noch einmal hätte ausspülen dürfen
bzw. ob der Polizist ihm dies verweigern darf.

Also nach reichlich googeln habe ich eine einzige Seite
gefunden, auf der es um dieses Mundausspülen ging und dort
stand geschrieben, dass es wohl so sei, dass der Messwert
verfälscht wird, wenn das Trinkende weniger als zwanzig
Minuten zurückliegt und der Mund nicht ausgespült wird, weil
dann wohl noch Alkohol im Mundraum mitgemessen wird. Ob das
nun wirklich stimmt und wie groß da die Abweichungen sein
mögen, kann ich natürlich nicht sagen. Ein Recht darauf würde
ich aber ablehnen - sonst hättest Du wegen der Korrektheit der
Messung auch einen Anspruch darauf, dass der Polizist das
Gerät richtig bedient, dass er Dir das Protokoll der letzten
Eichung zeigt usw. Die Blutentnahme ist sowieso das
entscheidende. Wenn es die Tester nicht gäbe, müssten man halt
jeden mit einer Fahne zu Ader lassen.

Dazu ein Hinweis des Herstellers der Alkoholtester:

„Nimmt der Proband kurz vor der Messung der Atemalkoholkonzentration eine alkoholhaltige Substanz zu sich (zum Beispiel alkoholhaltige Pralinen oder Mundspray), nimmt die Atemluft zusätzlich zu dem Alkohol aus der Lunge auch Alkohol aus diesen Substanzen im oberen Mund-Rachenraum auf. Dadurch steigt die in der Atemluft gemessene Alkoholkonzentration über den Wert in der Lungenluft an. Dieser Anstieg geht jedoch durch Aufnahme des Mundrestalkohols mit dem Speichel oder durch Resorption im Körper innerhalb weniger Minuten
vollständig zurück:
Um Verfälschungen des Messergebnisses durch eventuell vorhandenen Restalkohol oder andere Restsubstanzen im Mund auszuschließen, ist deshalb vor der Messung eine Kontrollzeit von mindestens 10 Minuten einzuhalten. Während der Kontrollzeit darf der Proband weder rauchen noch irgend etwas zu sich nehmen. Nach dieser Zeit ist sichergestellt, dass diese Restsubstanzen vollständig aus dem Mund-Rachenraum entfernt wurden und somit eine Beeinflussung des Ergebnisses nicht stattfinden kann.“

Statt ausspülen vielleicht einfach 10 Minuten warten.

Gruß

Alex

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So etwas würden wir nie tun. Wenn uns jemand sagt, er möchte sich vorher den Mund ausspülen (mit seinem Wasser, denn wir geben ja nicht unsere Flaschen ab) dann ist das okay. Komisch wäre dies nur, wenn er vorher steif und fest behauptet hat, nichts getrunken zu haben.
Was man allerdings bei Ablehnung nicht vergessen sollte, es kann oftmals auch in der Kleidung sehr deutlicher Alkoholgeruch feststecken, so daß man bei der Kontrolle diesen auch wahrnimmt. Und es läßt sich kaum unterscheiden, ob durch die Kleidung oder durch die Atmung. Also lieber pusten, wenn man ein reines Gewissen hat.

Beispiel: Wir haben mal einen angehalten, der roch nach Alkohol und hat sich der Kontrolle auch entziehen wollen. Pusten wollte er nicht, so daß er mit zur Wache sollte. Die Konsequenz, daß er bis zum Ergebnis (ca. 1-2 Wochen) nicht fahren darf, wollte er auch nicht tragen. Nach x-maligem Erklären hat er doch gepustet und zwar 0,3Promille. Da er unauffällig gefahren ist, hatte es für ihn keine Konsequenz. Er hatte einfach nur ein schlechtes Gewissen, weil er wußte, das er getrunken hatte.
Hätte er nicht gepustet, hätte er ne Weile kein Auto fahren dürfen. So was muß doch nicht sein. Zumal die kosten der Blutprobe auch von ihm hätten getragen werden müssen. Das sollte man bei Ablehnung des Alcotestes bedenken. Einzige Ausnahmen, die Blutprobe ergibt 0,0 Promille. Aber wenn ich nichts rieche, dann biete ich auch keinen Test an. Es sei denn, es wird eingeräumt, vor einiger Zeit etwas getrunken zu haben.

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Selbstverständlich veränderst du den Wert nach einer Spülung. Kipp dir 2ct vodka und puste anschließend (4 promille) spüle sofort mit Wasser ordentlich, puste und keine 0,15 Promille. Immerhin sammelt sich der Alkohol sofort in der schleimhaut. Soviel zum Thema spülen macht keinen Sinn. Hat null mit Alkohol im Blut zu tun. Einfach ausprobieren. :wink:

Servus,

abgesehen davon, dass zur Sache vor ungefähr zwanzig Jahren alles nötige gesagt worden ist:

Hast Du denn auch etwas zur Frage selbst zu sagen?

Schöne Grüße

MM

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War nur eine plausible und realistische Antwort auf genau dieses Thema. P.s. Internet kennt kein Ablauf Datum somit irrelevant wann dieses Post aktuell war. Wie gesagt einfach ausprobieren weil das die besten Fakten sind

Lg :v:

Da, nimm das @Aprilfisch. Es gibt Fakten. Und es gibt bessere Fakten. Und es gibt die besten Fakten. Faktenbasiert, quasi. Ich warte noch auf die überdrüberallerallerbesten Fakten.

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Ich nicht. Die Sprache, in der es Antworten auf ein Thema gibt, spreche ich nicht.

Obwohl: Erinnerst Du Dich an das erste Vollwaschmittel mit Enzymen aus Bakterien, das sich in eine Ecke der Waschmaschine zurückzog und dort in aller Ruhe Blut- und Fettflecken verspeiste?

Fakt schafft’s. Strahlendes Weiß und leuchtende Farben.

Dem ist nichts hinzuzuzufügen (das extra-zu dient der Verstärckung).

Schöne Grüße

MM

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Antworten gibt es auf Fragen, nicht auf Themen.

Wenn Du den Thread gelesen hättest, hättest Du gesehen, dass nach etwas gefragt war, was Du mit keinem Bäuerchen erwähnst; außerdem, dass alles, was Du erzählst, bereits dargelegt war, d.h. Deine Einlassung war so unnötig wie ein Kropf.

Schöne Grüße

MM

Hallo und willkommen bei w-w-w @Pete1981

Nein.

Frage:

Antwort von Dir:

Klassisches „Thema verfehlt, sechs, setzen!“

Schönes Wochenende
Pierre