So etwas würden wir nie tun. Wenn uns jemand sagt, er möchte sich vorher den Mund ausspülen (mit seinem Wasser, denn wir geben ja nicht unsere Flaschen ab) dann ist das okay. Komisch wäre dies nur, wenn er vorher steif und fest behauptet hat, nichts getrunken zu haben.
Was man allerdings bei Ablehnung nicht vergessen sollte, es kann oftmals auch in der Kleidung sehr deutlicher Alkoholgeruch feststecken, so daß man bei der Kontrolle diesen auch wahrnimmt. Und es läßt sich kaum unterscheiden, ob durch die Kleidung oder durch die Atmung. Also lieber pusten, wenn man ein reines Gewissen hat.
Beispiel: Wir haben mal einen angehalten, der roch nach Alkohol und hat sich der Kontrolle auch entziehen wollen. Pusten wollte er nicht, so daß er mit zur Wache sollte. Die Konsequenz, daß er bis zum Ergebnis (ca. 1-2 Wochen) nicht fahren darf, wollte er auch nicht tragen. Nach x-maligem Erklären hat er doch gepustet und zwar 0,3Promille. Da er unauffällig gefahren ist, hatte es für ihn keine Konsequenz. Er hatte einfach nur ein schlechtes Gewissen, weil er wußte, das er getrunken hatte.
Hätte er nicht gepustet, hätte er ne Weile kein Auto fahren dürfen. So was muß doch nicht sein. Zumal die kosten der Blutprobe auch von ihm hätten getragen werden müssen. Das sollte man bei Ablehnung des Alcotestes bedenken. Einzige Ausnahmen, die Blutprobe ergibt 0,0 Promille. Aber wenn ich nichts rieche, dann biete ich auch keinen Test an. Es sei denn, es wird eingeräumt, vor einiger Zeit etwas getrunken zu haben.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]