Hallo, ich habe da ein Problem. Bei der Einstellung erhielt ich einen Arbeitsvertrag über 1 Monat auf geringfügiger Basis. Die Geschäftsführung sicherte mir im Gespräch unter Zeugen ein Arbeitsvertrag ab 1. Juli auf Teilzeitbasis 30 h zu. Heute wurde ein Arbeitsvertrag bis 30.11 auf weitere geringfügige Beschäftigung ohne vorherige Absprache vorgelegt. Ist dieses rechtens? Zählt eine mündliche Zusage nicht? Muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht schön vor Arbeitsbeginn vorliegen? Vielen Dank!
Aber nützt das einem praktisch was?
Das ist ja das Problem! Steht ja dann Aussage gegen Aussage oder?
Zumal man dann in der Probezeit seine Kündigung bekommt wenn man darauf pocht.
Ja. A sagt „Habe ich nie gesagt“, B „Hat er doch!“. Das geht vor Gericht, und dann?
Genau so sieht es wohl aus …
Schlimm nur wenn man auf Grund dieser Zusage einen anderen Teilzeitjob abgesagt hat. Nun steht man halt mit 450 Euro da, die finanziell nicht ausreichen.
Das würde ich dem aktuellen Arbeitgeber zumindestens mal höflich mitteilen, ebenso dass man aufgrund dessen in Schwierigkeiten geraten ist.
Am besten ohne vorwurfsvollen Tonfall, denn auf Vorwürfe reagieren viele Leute so, dass sie die Ohren zuklappen und nichts mehr mitkriegen. Eher so wie einen Schicksalsschlag schildern, an dem keiner der Anwesenden irgendeine Verantwortung trägt. - Aber inhaltlich natürlich schon so wie es ist.
Nun, spätestens dann wird das Gericht feststellen, dass eine einseitige „Zusage“ eben kein Vertrag ist, alldieweil dieser zwischen zwei Vertragsparteien geschlossen wird.
Schöne Grüße
MM