Hallo zusammen,ich hätte eine Frage bezüglich eines mündlichen Kaufvertrages. Im April diesen Jahres hatten wir einen alten Wohnwagen für 400 euro gekauft. Es wurde ein mündlicher Kaufvertrag abgeschlossen.Es waren Zeugen unsererseits zugegen.Es wurde vereinbart den Wohnwagen in Monatlichen Raten (wieviel wurde nicht vereinbart) abgezahlt werden sollte. Irgendwann im Juli kam dann ein Anruf von der Verkäuferin,das sie den Wowa gerne wieder haben wolle,da ihre Tochter mit dem vereinbarten Preis nicht einverstanden sei und sie keine Lust mehr hat sich Frechheiten von ihr machen zu lassen.Ich muss dazu sagen das der Wowa zu der Zeit auf einem Campingplatz stand und die Pacht für 2015 uns von der Verkäuferin geschenkt wurde. Sie hatte die Pacht vor dem Verkauf bezahlt und wollte dann aber nicht mehr hin. Nach reichlicher Überlegung unsererseits hatten wir beschlossen ihr die Papiere und den Schlüssel wieder zurück zugeben.Gerade auch weil es eine ältere Dame ist,und dazu noch eine bekannte meiner Mutter. Von den bereits von uns gezahlten 150 euro wollte ich 100 euro zurück haben.Die Rückabwicklung des Kaufvertrages wurde dann wieder unter Zeugen unsererseits rück abgewickelt. Alles gut dachten wir… Heute war ein Breif ihrer Anwältin im Briefkasten. Sie will jetzt von uns: 420 Euro Pacht (wir hatten nie einen Vertrag auf dem Platz) 300 Euro Nutzungsentschädigung 300 Euro weil der Wowa angeblich Erheblich Beschädigt sei (Fotos das es nicht so iost haben wir) zudem ist der Wowa 40 Jahre alt. 120 Euro Stromkosten und jetzt kommts. Die kosten für den Fall das der Wowa entsorgt werden muss. Ich finde eine ganz mieße Masche der alten Lady. Meine Frage ist jetzt nur,soll ich zum Anwalt oder einfach nichts tun und abwarten? Oder vielleicht eine Anzeige wegen Betruges machen? Vielen Dank !
sie kann es doch gar nicht beweisen und ohne vertrag ist es ihr problem .
die kann froh sein das sie überhaupt was bekommt .
solange ihr nichts unterschieben habt, würde ich alles leugnen , eben nur das ihr die papiere zurück gegeben habt . und dafür 100 euro wieder haben wolltet .
Hallo,danke für deine Antwort. So sehe ich das auch.Zumal wir ja nichts falsch gemacht hatten.Sie wollte ja den Vertrag nicht einhalten. Ihre Anwältin meinte im schreiben das die Rechtslage klar sei und sie einer Verhandlung locker entgegen sieht…hmmm aber ich denk Anwälte müssen sowas schreiben
richtig, nennt sich Einschüchterung. Stromkosten hattet ihr verursacht; wieviel kann über den Zähler ermittelt werden, das können weitaus weniger wie 120€ sein. Es waren nur 3 Monate.
erstmal nichts machen…noch gibts keine Grundlage, einen Anwalt zu beauftragen (was ja erstmal Geld kostet)…
das machen Anwälte immer so. Das Entscheidene ist herauszufinden, wann der Gegenanwalt blufft …