Auf der Grundlage von ordnungsgemäß gekauften Noten bearbeite ich barocke- oder klassische Musik und spiele diese mit einem Programm (Finale) nach der Bearbeitung digital ein.
Die Komponisten (Urheber) sind alle schon mehr als 70 Jahre verstorben.
Kann ich diese, so entstandenen Musikstücke, gemafrei als Hintergrundmusik für Filme verwenden, auch wenn ich die Filme verkaufe?
Hallo,
selbst eingespielte Werke von Komponisten, die länger als 70 Jahre verstorben sind, sind gemafrei, können also wie angefragt verwendet werden, selbst zu gewerblichen Zwecken.
Viel Erfolg mit den Filmen!