Musik bearbeitet gemafrei?

Wenn auf der Grundlage von ordnungsgemäß gekauften Noten barocke- oder klassische Musik barbeitet und mit einem Programm (Finale) nach der Bearbeitung digital eingespielt wird, dann müßte diese Musik gemafrei sein.
Die Komponisten (Urheber) dieser Musik sind alle schon mehr als 70 Jahre verstorben.Dann müßte man diese, so entstandenen Musikstücke, gemafrei als Hintergrundmusik für Filme verwenden können, auch wenn die Filme verkauft werden?

Hallo andantepresto,

die Frage hast du doch gerade schon gestellt!!
Und du hast auch die Antwort bekommen:
Im Prinzip ja, wenn die Komposition GEMA-frei ist.
GEMA-pflichtige Kompositionen bleiben auch nach der Bearbeitung GEMA-pflichtig.
Meines Wissens nach müssen die Rechteinhaber (der Komposition) einer Bearbeitung zustimmen. Du hast sie dann bearbeitet und bekommst auch auch einen Anteil der Aufführungsrechte. Allerdings mußt du dich bei der GEMA anmelden.

Gruß Heinz