Musikrechte in einer Band

Hallo,
Ich befasse mich gerade mit dem Thema Musikrechte. Hab schon einiges in Erfahrung bringen können.
Einiges aber auch nicht. Wie z.B.

Ich spiele in einer Band. Die Sängerin schreibt einen Text und gibt die Melodie vor. Ich schreibe mit meinem Gitarristen den passenden Song dazu. Der Basser und der Drummer Begleiden uns nach ihren Vorstellungen, bzw. Nach Absprache mit allen. Wer hat denn jetzt welche Rechte an den Song? Und wie werden künftige Einnahmen verteilt, wenn Musiker aussteigen?
Auch das Verhältniss der Rechte interessiert mich. Hat die Sängerin prozentual mehr Rechte, weil Sie die Melodie und den Text beigesteuert hat?
Oder ein Song ist schon komplett vorhanden und die Sängerin schreibt einen Text dazu. Wie verhält sich das? Ich persönlich finde ja, das sollte Bandeigentum der aktuellen Bestzung sein. Irre ich mich da? Und die wichtigste Frage für mich ist, Wie kann man im Vorfeld so etwas klären, was ist üblich bei Bands?

Gruß Matthias

Wenn eine Person Text UND Melodie erschaffen hat, hat diese Person zunächt ALLE Rechte an diesem Werk.
Was soll dann „der passende Song“ noch bedeuten?
Oder ist es nur die Ausarbeitung der Begleitstimmen für die Instrumente?
Das ist ohne Belang und hat keinen Einfuss auf die Urheberrechte von TexterIn und KomponistIn.

Häufig genug werden Texte aber auch ohne Melodie geschrieben (z.B. als Gedicht). Dann hat der Texter die Rechte an dem Text. Die kann der Texter in verschiedenen Formen abtreten/ veräussern. Bis hin zu Exklusivverwertungsrechten des Erwerbers.
Ein Komponist, der einen Text eines anderen vertonen will, darf das. Aber vor jedweder Veröffentlichung/ Aufführung muss der Komponist den Texter um Erlaubnis fragen und ggf. die erforderlichen Rechte erwerben.
Umgekehrt genauso, wenn ein Texter einen Text auf eine vorhandenen Melodie macht.

Wenn man sich einig ist, kann man Musik und Text auch als Gemeinschaftsleistung aller definieren und alle Gruppenmitglieder als Autoren benennen.
Dann darf auch nach Auflösung der Gruppe jeder einzelne die Texte und Melodien weiter verwenden und ggf. auch Geld damit verdienen.

Wenn Musiker aus einer Gruppe aussteigen, gibt es verschiedene Modelle zur Beteiligung an Gewinnen. Von"einfach Tschüss" über eine einmalige Abfindung bis hin zu prozentualen Anteilen an bisherigen(!) Produktionen.

So eine „zusammengefundene“ Gruppe ist rechtlich meistens eine GbR - auch wenn das nirgends extra aufgeschrieben wurde - mit allen rechtlichen Nebenwirkungen.
Anders sieht es aus, wenn irgendwer der „Boss“ ist und sich „seine“ Mitstreiter aussucht - oder die feuert …

Hi Matzokapo,

das Medienrecht ist eine Sache für einen auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Deine vielen Fragen haben so viele Ecken und Kanten, dass sie hier sicher keiner richtig beantworten kann.

Tip: Ihr habt doch sicher einen Musikladen wo ihr immer eure Sachen kauft.

Dort sind sicher auch Profi-Bands Kunde.

Fragt doch mal einen Verkäufer ob er einen kennt oder ob er Jemanden kennt, der sich mit dieser Materie auskennt.

Grüße Bernd :dolphin:

Danke für dIe Antworten,

eigentlich war für uns alles klar. Jeder, der bei der Entstehung eines Songs dabei war und mitgewirkt hat, ist zum gleichen Teil berechtigt.
Leider haben wir es versäumt dies mit unserer neuen Sängerin zu besprechen.

Nun stellt sich aber heraus, das unsere Sängerin ihr eigenes Süppchen kocht und ihre Texte bei der Gema anmeldet um sich ihre Rechte zu sichern. Eigentlich ja nicht schlimm.
Aber, sollte so etwas vorher nicht besprochen werden? Und warum handelt unsere Sängerin nicht im Sinner der Band?

Das hat uns etwas verwirrt und natürlich geärgert. Natürlich gibt es jetzt noch keine Probleme, da wir uns alle gut verstehen. Das kann sich aber ändern. Ich habe keine Lust nach einem Streit alle Texte neu zu schreiben, weil ich die nicht mehr verwenden darf.

Jetzt ist der Rest der Band sehr unsicher, wie wir mit dieser Situation umgehen sollen.

Wir wollen jetzt natürlich auch kein Riesen Sache daraus machen.

Meine Fragen dazu wäre noch…

Kann die Sängerin mir verbieten einen Song zu spielen, wo sie den Text beigesteuert hat?

Wie viel Prozent ist der Text von einem Lied wert, wenn wir als Band diesen Song spielen und Gebühren an die Sängerin Zählen sollen?

Natürlich möchte ich noch erwähnen, dass ich hier davon ausgehe, das die Sängerin dann nicht mehr in der Band ist. Also alles nur hypothetisch!

Mit passenden Song meine ich: Mir stand es frei, 2 Gitarrenspuren zu kreieren. Natürlich hatte ich ein paar Grundtöne, die zu beachten waren.
Aber Arrangement, Pausen und Solos sind neu entstanden.
Nach vielen Stunden Arbeit hat ich einen Song geschrieben auf der Bases von Text und Melodie.

Hallo,

die Dame ist Urheber der Texte und möchte daran verdienen.
Das ist ihr Recht.
Trotzdem sollte man sich mal zusammensetzen und offen über die gemeinsamen Ziele der Gruppe sprechen.
Immerhin sind die Veranstalter, die euch buchen, wegen dieser Anmeldung zahlungspflichtig gegenüber der GEMA.

Was ich nicht weiß:
Ist es nicht so, dass durch die Abtretung der Verwertungsrechte an die GEMA JEDER den Text nutzen darf, wenn die GEMA Gebühren bezahlt werden?

Lies dir mal so ein Anmeldeformular durch (besonders die Ausfüllhinweise am Ende):

Du irrst dich.
Du hast keinen „Song geschrieben“. Du hast „nur“ ein Arrangement/ eine erweiterte Begleitmelodie für einen vorhandenen Song gemacht. Im engeren Sinn also eine Komposition.
Solange diese Komposition wesentliche[tm] Elemente der Ursprungskomposition enthält (dafür gibt es genauere Definitionen), ist es es kein eigenes/ eigenständiges Werk und „nur“ eine Variation.
Je nach genauer Konstellation hättest du allerdings evtl. ein Anrecht darauf, auch(!) als Komponist oder(!) als Arrangeur genannt zu werden.
Man sieht es auf vielen Tonträgen, wo für Text und Musik verschiedene und auch jeweils mehrere Leute genannt sind.

Du solltetst dich zuerst mal mit den Begrifflichkeiten der Musik-„Herstellung“ und deren Differenzierung auseinandersetzen.