Mein Kind geht in die Musikschule. Dieser ist aufgebaut als e.V. Dafür ist er sehr teuer; rund 30,- mtl. für 45 Min in der Woche. Wenn man bedenkt dass aufgrund von Ferien und Feiertagen somit im Schnitt nur 3x in Monat Unterricht ist, sind das 10,- pro 45 Min Unterricht.
Nun war die Gesangslehrerin 2x krank und ich habe gefragt, wie und wann Ersatztermin angeboten werden. Es hieß, es werde aus Kulanz ein Ersatztermin angeboten (Samstag Morgen), jedoch wäre das eigentlich gar nicht notwendig weil lt. Schulrecht bis 2x ausfallen dürfe.
Nun ich habe dazu folgende Fragen:
-
Wie oft kann ein Unterricht ausfallen und wie steht es um das Nachholen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem e.V. das Schulrecht herangezogen werden kann.
-
Was ist für diejenigen, die an dem Ersatzunterricht nicht teilnehmen können? Geldauszahlung? Anderer Ersatztermin? Pech gehabt?