Musikschule Nachholen ausgefallerener Stunden

Mein Kind geht in die Musikschule. Dieser ist aufgebaut als e.V. Dafür ist er sehr teuer; rund 30,- mtl. für 45 Min in der Woche. Wenn man bedenkt dass aufgrund von Ferien und Feiertagen somit im Schnitt nur 3x in Monat Unterricht ist, sind das 10,- pro 45 Min Unterricht.

Nun war die Gesangslehrerin 2x krank und ich habe gefragt, wie und wann Ersatztermin angeboten werden. Es hieß, es werde aus Kulanz ein Ersatztermin angeboten (Samstag Morgen), jedoch wäre das eigentlich gar nicht notwendig weil lt. Schulrecht bis 2x ausfallen dürfe.

Nun ich habe dazu folgende Fragen:

  1. Wie oft kann ein Unterricht ausfallen und wie steht es um das Nachholen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem e.V. das Schulrecht herangezogen werden kann.

  2. Was ist für diejenigen, die an dem Ersatzunterricht nicht teilnehmen können? Geldauszahlung? Anderer Ersatztermin? Pech gehabt?

Eine Musikschule ist meist eine private Sache, hat also mit dem Schulrecht nichts zu tun.
Entscheidend ist, was im Vertrag im „Kleingedruckten“ steht.Ein Ersatzunterricht wird ja angeboten damit das Lernziel auch erreicht werden kann.

Leider kann ich die Fragen juristisch auch nicht beantworten. Soviel ich weiß ist es richtig, dass der Unterricht in einer Schule (e.V. oder nicht; es geht nur um die Abgrenzung zu einem privaten Lehrer) bis zu 2 x ausfallen darf. Dafür zahlen Sie ja dann so wenig. 10 Euro für 45 Minuten finden Sie teuer??? Wir zahlen bei einem privaten Lehrer 1 Euro pro Minute, d.h. für kleinere Kinder 45 Euro pro Dreiviertelstunde und für den Größeren 60 Euro für die volle Stunde. Dann allerdings GAR NICHTS, wenn die Lehrerin mal krank ist. Also wenn Sie den Unterricht grundsätzlich so billig kriegen und dann noch Ersatzunterricht angeboten wird, haben Sie doch eigentlich viel Glück. Ich verstehe auch Ihr Argument mit dem e.V. nicht: Nur weil der Verein keine Steuern zahlt, muss doch der Lehrer /die Lehrerin die Einnahme trotzdem versteuern und kann absolut gar nichts (wie das ein Privatlehrer schon eher mal könnte) unversteuert mitnehmen, weil alles über die Musikschule läuft. Also ich finde das superbillig. Verstehe nicht, warum sich da jemand noch beschweren muss. Aber wie gesagt: wenn Sie juristisch trotzdem noch etwas raushandeln wollen, bin ich nicht der richtige Ratgeber.

Hallo. Es handelt sich hierbei nicht um Einzelunterricht sondern um Gruppenunterricht mit 20 Personen. Und ja, das ist sauteuer für einen Gruppenunterricht!

Ist dies eine seriöse juristisch fundierte Auskunft oder eine Glaubensauskunft?

Den Inhalt des Schulrechtes bestimmen die einzelnen Länder.Aber überall ist es ähnlich. im §18 heist es das die ausgefallenen Stunden der Schule zur Verfügung stehen. Sie entscheidet wie zu reagieren ist. Im weiteren ist nur geregelt wie die Lehrer dazu eingesetzt werden dürfen. Das Wohl der Kinder wird nirgends berücksichtigt.Ausfallstunden müssen also nicht ersetzt werden. Aber das gilt nur für staaaliche Schulen. Wenn die Musikschule privat ist, ist das keine Scvhule in diesem Sinne. Hier betreibt ein Verein solch einen Musikunterrricht. Als e.V. ist der Verein stark steuervergünstigt. Die können sich eine eigene Satzung geben - diese muß aber bei Anmeldung den Kindern bzw. den Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden.
In diesem Fall wird doch der Ersatzunterricht angeboten, wo liegt da das Problem?

Das Problem liegt darin, dass nur ein Ersatzunterricht für zwei ausgefallene Stunden angeboten werden und ich einer dieser nervigen Eltern bin, die es ganz genau wissen wollen… Als Leiter einer Tanzschule (kein e.V.) achte ich penibel darauf, dass jede ausgefallene Stunde nachgeholt wird und erwarte das eigentlich auch von allen anderen Stellen, wo man Geld für Leistung bezahlt.

Musikschule Nachholen ausgefallerener Stunden

Sehr geehrter Herr Ferber,

auf Ihre Frage kann ich Ihnen leider keine Antwort geben, da ich weder die Satzung des Vereins noch den konkret abgeschlossenen Schulvertrag mit allen erforderlichen Details kenne.

Mit freundlichen Grüssen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.

Wegen der verspäteten Beantwortung bitte ich um Entschuldigung. Leider kann ich keine Angaben zu Ihrer Frage machen, da ich bereits seit 10 Jahren nicht mehr beruflich tätig bin. Gruss Jürgen

Leider kann ich keine Angaben zu Ihrer Frage machen, da ich bereits seit 10 Jahren nicht mehr beruflich tätig bin. Gruss Jürgen

Hallo,

kann ich leider nicht weiterhelfen. Hoffe Du bekommst noch gute andere Antworten auf Deine Frage
Gruß
Peter

Hallo,
ganz so einfach ist die Antwort nicht, weil dazu Informationen fehlen. Was ist das, was Ihr zahlt? Bei einem e.V. könnte ich mir vorstellen, dass man Mitglied wird und dann einen Mitgliedsbeitrag zahlt. Den zahlt man im Allgemeinen dafür, dass man dazu gehört. Ob damit Gegenleistungen oder ein Anspruch auf eine bestimmte Leistung verbunden ist, steht in der Beitragsordnung oder in der Satzung oder im Aufnahmeantrag oder…

Diesen Text müsst Ihr genau lesen. In der Satzung müsste auch stehen, ob sich der Verein dem Schulrecht unterwirft oder zuordnet. Dann kann man das heranziehen, sonst wohl weniger.

Rückerstattung für einen Beitrag halte ich für unwahrscheinlich, da der Verein existieren muss und die Leistung vorhält, ob diese genutzt wird oder nicht.

In einem Fitnessstudio muss man den Beitrag auch bezahlen, ob man hingeht oder nicht. Auch wenn man durch plötzliche Krankheit gar nicht gehen kann. Ist zwar ein hinkender Vergleich, könnte aber der Sachlage vielleicht nahe kommen.

Mit dem Verein und den Leuten reden ist wohl die bessere Lösung. Viel Glück
Petra