Muss 1 Fenster eine Notentriegelung bei elektrischen Rollläden haben? Gutachter sagt ja. Rollladenbauer weiß von nichts!

Guten Tag.
Ich habe folgendes Problem.

Meine Fenster und Balkontüre sind mit elektrischen Rollläden ausgerüstet.
Nun hat bei der Abnahme der neuen ETW ein Gutachter gesagt, dass das Küchen-Fenster oder die Balkontüre
eine Notentriegelung haben muß. Es könnte der Strom ausfallen, und im Notfall würde man die Rollläden nicht
öffnen können. Weil, wenn das Feuer im Gang (ich habe meine Whg im OG)
wütet, könnte ich weder den Rauch ablassen, noch auf den Balkon flüchten. Mein Küchenfenster geht zum Balkon.
Also entweder per Handkurbel (dann muß der Rollladenmotor ausgetauscht
werden. Funk geht dann natürlich nicht mehr) oder per Akku (gibt es bei
meinem Rollladenhersteller gar nicht).Dies habe ich auch dem Rollladenbauer gesagt.Dieser weiß von keiner Vorgabe oder Vorschrift.
Natürlich möchte ich keine Probleme u.a. mit der Hausrat/Gebäudeversicherung etc. haben, sollte dieser Fall eintreten.

Wer kann mir verbindlich sagen, ob ich wirklich ein Fenster mit einer Notentriegelung ausstatten lassen muß?Und wer muß die Kosten der Umrüstung tragen? Das muß doch -falls vorgeschrieben- der Rollladenbauer wissen!
Mein Bauträger hat dies auch erst bei der Abnahme vom Gutachter erfahren. So könnte er uns zuvor gar nicht warnen…
Bin ganz schön verzweifelt…
Vielen Dankerika

Die vorrschriften vor ort kann dir nur die Baubehörte vor ort mitteilen. Denn zumindest im Deutschland ist das Baurecht in einigen Teilen der Kommune überlassen und nicht deutschlandweit einheitlich.

So einen Unsinn habe ich noch nie gelesen / gehört.
Wenn die Lamellen der Rollläden aus Kunststoff gefertigt sind genügt ein leichter Druck von der Raumseite aus, die Lamellen aus den seitlichen Führungen nach Aussen und damit den Ausgang nach Aussen frei zu machen.

MfG kheinz

Ja, genau das hat der Bauträger auch zum Gutachter gesagt.
Und selbst der Rollladenbauer hat gesagt, dass man die Lammellen der Balkontüre ganz leicht
wegdrücken kann.

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Hallo Dankerika,

Wie schon geschrieben wurde, verbindlich kann das nur die Baubehörde!

Grundsätzlich ist es aber im eigenen Interesse einen Notausgang/Notlüftung zu haben. Wenn die Brandursache in der Elektrik ist, ist sowieso schnell der Strom weg.

Du musst auch daran denken, dass da jemand in der Wohnung sein kann, der sich nicht auskennt. Ist natürlich auch ein Problem mit der Kurbel. Vielleicht kann man es mit einem, nicht unbedingt dekorativen, Hinweisschild „In Notfall Rollladen eindrücken“ lösen.

MfG Peter(TOO)

Zja,
wenn der Roll-Laden zu ist, fehlt innen das Licht und man kann das Schild kaum lesen. Muesste beleuchtet sein, mit Notstrom-Akku. Oder innen warten, bis das Feuer genug Licht ergibt.
duckundweg Helmut

Hallo,

wenn man einen Raum hat, in welchem sich Menschen gewöhnlich aufhalten, dann mus es einenRettungsweg geben.

Diese Forderung dürfte sich in allen Bauordnungen befinden.

Dazu dürfte ebenso wohl in allen Bauordnungen ein zweiter Rettungsweg gefordert sein, wenn der erste Rettungsweg nicht besonders gesichert ist. In NRW ist es so, dass ein zweiter Rettungsweg bei Vorhaltung eines Sicherheitstreppenraums (in den Feuer und Rauch nicht eindringen kann) nicht notwendig ist. Der zweite Rettungsweg muss nicht zwingend ins Freie führen, es reicht, wenn die Stelle von der Feuerwehr (z.B. mit einer Drehleiter) erreicht werden kann UND die örtliche Feuerwehr auch eine solche Drehleiter tatsächlich bereit hält.

Nun müsste man das Bundesland kennen und die Baugenehmigung kennen.
Wird dort der Balkon als zweiter Rettungsweg benannt, dann ist eine elektrische Jalousie kritisch.
Die BauO NRW sagt:
„Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegen diese Öffnungen in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt, horizontal gemessen, nicht mehr als 1,20 m von der Traufkante entfernt sein; von diesen Fenstern müssen sich Menschen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zu Flächen für die Feuerwehr bemerkbar machen können.

Solche Formulierungen finden sich auch in anderen Bauordnungen.

Eine eindeutige Regelung zum Notbetrieb von elektrisch betriebenen Behängen in Rettungswegen kenne ich im Wohnungsbau allerdings nicht.
Bei einem Bürogebäude mussten allerdings mehrere Raffstore, die sich leicht von Hand hochschieben lassen, mit sehr teuren und störanfälligen Notversorgungseinheiten ausgerüstet werden.
Diese zweiten Rettungswege befinden sich in 6m Höhe über dem Erdboden und sind nur über (Dreh-)Leiter erreichbar. Der im Brandfall Eingeschlossene drückt auf den Notfall-Taster, der Behang schnellt in weniger als 2s nach oben, nun steht er vor der Brüstung und kann der Feuerwehr zuwinken.

Hallo duckundweg Helmut,

Mindestens einen Haken hat jede Lösung!

Wobei Haken auch nicht schlecht ist, da kann man ein Seil befestigen und sich abseilen.

MfG Peter(TOO)

Tach.
Mal laut gedacht: „Fenster (und Türen), die als Rettungswege dienen, müssen von innen ohne Hilfsmittel vollständig zu öffnen sein“ und falls ich richtig informiert bin, darf sich weder davor noch dahinter etwas befinden, dass die Flucht oder Rettung behindert oder erschwert. Übertrieben: ´ne Handkurbel hilft - da Hilfsmittel - auch nicht weiter. Andererseits ist m.W. in keiner LBO etwas zu Rollläden in Zusammenhang mit 2. Rettungsweg vermerkt. Frage also den Gutachter, worauf sich seine Weisheit gründet.

Gru0.

B

Ja, wenn ?

Macht man Rollläden nicht auch als Einbruchssicherung( gut hier im OG sicher nicht, aber es muss ja allgemein gültige Regeln geben) ?
Und sind die dann so einfach zu überwinden?
Denn wenn man von innen so leicht drücken könnte, dann könnte man das doch auch von außen wegziehen.
Oder nicht ?

Hallo!

Muss man nicht einem Gutachter (der diesen Namen auch führen darf) nicht mehr vertrauen als einem Rollladenbauer oder Bauträger ?

Aufschluss gibt nur die zuständige Bauordnung des Bundeslandes und die dazu passenden Ausführungsbestimmungen und Anmerkungen der Bauverwaltung.

Hier als Beispiel eines aus Hamburg.
Blättere runter auf Seite 45. Da findest Du eine Anmerkung zum § 35 der HBauO über „Fenster als 2. Rettungsweg“ und das Thema Rollladen.

http://www.hamburg.de/contentblob/152984/data/bpd-05-2012-brandschutztechnische-auslegungen.pdf

Und was in einem Bundesland gilt, das ist nicht völlig abwegig. Vergleichbare Hinweise hat es überall.

Wichtig ist aber zu wissen, ob Du überhaupt auf ein Fenster als 2. Rettungsweg angewiesen bist. Es muss schließlich keineswegs jeder Raum diese Möglichkeit bieten !. Es gibt (und darf es auch geben) Küchen ohne Fenster.

MfG
duck313