Guten Tag.
Ich habe folgendes Problem.
Meine Fenster und Balkontüre sind mit elektrischen Rollläden ausgerüstet.
Nun hat bei der Abnahme der neuen ETW ein Gutachter gesagt, dass das Küchen-Fenster oder die Balkontüre
eine Notentriegelung haben muß. Es könnte der Strom ausfallen, und im Notfall würde man die Rollläden nicht
öffnen können. Weil, wenn das Feuer im Gang (ich habe meine Whg im OG)
wütet, könnte ich weder den Rauch ablassen, noch auf den Balkon flüchten. Mein Küchenfenster geht zum Balkon.
Also entweder per Handkurbel (dann muß der Rollladenmotor ausgetauscht
werden. Funk geht dann natürlich nicht mehr) oder per Akku (gibt es bei
meinem Rollladenhersteller gar nicht).Dies habe ich auch dem Rollladenbauer gesagt.Dieser weiß von keiner Vorgabe oder Vorschrift.
Natürlich möchte ich keine Probleme u.a. mit der Hausrat/Gebäudeversicherung etc. haben, sollte dieser Fall eintreten.
Wer kann mir verbindlich sagen, ob ich wirklich ein Fenster mit einer Notentriegelung ausstatten lassen muß?Und wer muß die Kosten der Umrüstung tragen? Das muß doch -falls vorgeschrieben- der Rollladenbauer wissen!
Mein Bauträger hat dies auch erst bei der Abnahme vom Gutachter erfahren. So könnte er uns zuvor gar nicht warnen…
Bin ganz schön verzweifelt…
Vielen Dankerika