Muss als Privatperson eine Rechnung mit Umsatzsteuer bezahlt werden?
Fuer meine Wohnung wurden xyz Euro Nebenkosten vereinbart. Jetzt soll
ich diese Kosten plus Umsatzsteuer bezahlen. Ist dies richtig, denn ich
kann die Umsatzsteuer ja nicht absetzen? Dann wurden mir 24,00 Cent
pro Kw fuer Stromkosten berechnet. Plus Mwst. sind dann 28,56 Euro zu
bezahlen. Fuer eine aufklaerende Antwort bedanke ich mich.
Hallo!
Muss als Privatperson eine Rechnung mit Umsatzsteuer bezahlt
werden?
Private Endverbraucher bilden die Hauptzielgruppe der Umsatzsteuer.
… denn ich kann die Umsatzsteuer ja nicht absetzen?
Privater Konsum wird besteuert. So will’s der Fiskus.
Gruß
Wolfgang
Hi!
Natürlich. Wenn Du beispielsweise bei Ald* einkaufen gehst, sagst Du dann an der Kasse „Ich bin Privatperson. ich zahle keine Umsatzsteuer“? Wahrscheinlich nicht.
Zu Deinem Problem: Die Stromkosten sind 1:1 weiter zu belasten. Wenn beim Stromverbaruch nur der Nettobetrag auftaucht, dann ist irgendwo im Laufe der Berechnung noch die Umsatzsteuer hinzuzuaddieren. Weil der Vermieter diese ja auch an den Energieversorger verauslagt.
Guß derschwede77
Hallo,
Du hast zwei Frage. Eine gehört ins Brett „Mietrecht“ (Nebenkosten), die andere ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ (Stromrechnung). Letzteres, sofern Du mit dem Energieversorgungsunternehmen einen direkten Vertrag abgeschlossen hast. Sollte hingegen der Strom über den Vermieter abgerechnet werden, dann gehört auch dieser Teil in den Bereich „Mietrecht“. Mail an den MOD und bitte um Verlegung Deiner Frage ins passende Brett.
vdmaster
Hallo,
also diese Frage würde ich nicht pauschal beantworten wollen.
Selbstverständlich bezahlen Privatpersonen Umsatzsteuer, praktisch überall.
In diesem Fall ist es jedoch eine Frage, wie der Mietvertrag abgefaßt ist (und da müsste man das wirklich wörtlich wissen).
Da man das nicht weiß, kann man dazu auch nichts sagen…
Empfehlung: Mieterverein aufsuchen.
Gruß
auf Strom wirst du Umsatzsteuer bezahlen müssen, wie auf eigentlich alle Produkte, die du als Endverbraucher beziehst.
Wenn dir die Umsatzsteuer von deinem Vermieter berechnet und ausgewiesen wird, dann könntest du höchstens mal beim Finanzamt nachfragen, ob er die auch tatsächlich abführt… … falls du ihn ärgern willst…
Jain
Hallo!
Wenn dein Mietvertrag als Privatpersn X Euro Nebenkosten vorsieht, hast du auch X Euro Nebenkosten zu zahlen. Dieses X beinhaltet als Privatperson bereits die Umsatzsteuer. Aus diesem Grund „Ja - du must Umsatzsteuer zahlen“.
Du musst m.E. aber nicht X + 19% Nebenkosten zahlen.
Aus diesem Grund „Nein - du must keine zusätzliche Umsatzsteuer zahlen“.
Gruß
Falke
Hallo Yelena13
vielleicht hilft das weiter:
http://www.schorr-partner.de/documents/allgemeines/N…
Gruß Nb
Servus,
das hilft nicht weiter, weil das Problem des Fragestellers ganz wo anders liegt: Er mag es nicht, dass ihn der Strom 29 Cent / kWh kostet, die sich aus 0,24 Cent Entgelt und 5 Cent USt zusammensetzen.
Dass er beim Bäcker keinen Weck für 65 Cent bekommt, der mit 70 Cent ausgezeichnet ist, weil in den 70 Cent 5 Cent USt enthalten sind, ist ihm halt noch nicht aufgefallen.
Schöne Grüße
MM
Hi,
das hilft nicht weiter, weil das Problem des Fragestellers
ganz wo anders liegt: Er mag es nicht, dass ihn der Strom 29
Cent / kWh kostet, die sich aus 0,24 Cent Entgelt und 5 Cent
USt zusammensetzen.Dass er beim Bäcker keinen Weck für 65 Cent bekommt, der mit
70 Cent ausgezeichnet ist, weil in den 70 Cent 5 Cent USt
enthalten sind, ist ihm halt noch nicht aufgefallen.
Ich denke, das Problem ist anders. Der Bäcker hat ihm das Brötchen für 65 Cent vertraglich zugesichert und an der Kasse verlagt er dann aber 70 Cent. Und dies funktioniert m.E. nur im B2B-Bereich.
Gruß
Falke
Servus,
dazu müßte man die Abrechnung sehen. Wenn die Aufschlüsselung nicht nach Rechnungsbeträgen, sondern nach Entgelten vorgenommen wurde, kommt klar die USt wieder obendrauf, die man vorher weggenommen hat. Sowas gäbe einen Sinn, wenn im gleichen Objekt auch gewerbliche Mietverträge mit Option zur USt-Pflicht anliegen. Allein das Wort „Umsatzsteuer“ macht die Abrechnung nicht falsch.
Schöne Grüße
MM
Tach
Dies ist sicherlich richtig. Allerdings schließe ich aus folgender Angaben…
Muss als Privatperson eine Rechnung mit Umsatzsteuer bezahlt werden?
Fuer meine Wohnung wurden xyz Euro Nebenkosten vereinbart. Jetzt soll
ich diese Kosten plus Umsatzsteuer bezahlen.
… dass es sich hierbei um eine Privatperson handeln, bei welcher die Endpreise inkl. MwSt. inm Vertrag final ausgewiesen werden müssen. Desweiteren wurde ein fixer Betrag als Nebenkosten vereinbart. Daher ist dieser m.E. ganz klar der Bruttobetrag.
Eine Netto-Vereinbarung der Nebenkosten hätte m.E. im Vertrag stehen müssen und wäre wahrscheinlich aufgrund der Vertragsparteien Gewerblich-Privat falsch. In der Abrechnung könnten aber natürlich die Nebenkosten wieder rausgerechnet worden sein. Dann müsste der Nettobetrag entsprechend geringer sein, als die vertragliche Vereinbarung. Nicht?
Gruß
Falke
Hallo Falke,
da traust Du der Yelena aber ein recht präzises Ausdrucksvermögen zu!
Schöne Grüße
MM