Ich bin in einer Firma mit ca 14 Mitarbeitern als Werkzeugmacher tätig…
Nein, muss er nicht
Es sollte in Betrieben vorgegebene Regeln fix gemacht werden, wo Schwerbehinderte besondere Erwähnung erhalten. Ist man durch einen Unfall an den Rollstuhl gefesselt, sollten die Arbeitnehmerrechte auch wahrgenommen werden. In Großbetrieben sollte auch die Möglichkeit eines Betriebsrats wahrgenommen werden (vgl. https://www.ifb.de/neu-im-betriebsrat/aufgaben-rechte-und-pflichten-des-betriebsrats.html ).