Hi.
Folgender Fall:
Ein Arbeitnehmer wird immer wieder vom Vorgesetzten gemobbt (Bossing).
Unter anderem wollte nun der Vorgesetzte den Mitarbeiter abmahnen,
weil der angeblich zu viel Zeit in der Küche mit Kaffee-Trinken verbracht hat.
In Wirklichkeit hatte aber der Arbeitnehmer in der Küche mit einem Kollegen ein Fachgespräch geführt.
Das kann der Kollege auch bezeugen, es gab also definitiv kein Fehlverhalten.
Eine Abmahnung wurde von anderer Stelle abgelehnt.
Diesen Vorgang einer versuchten Abmahnung - - faktisch ein versuchtes Mobbing/Bossing - - hat der Mitarbeiter erst Wochen später erfahren.
Frage:
Ist der Betriebsrat (oder eine andere Instanz) verpflichtet den betroffenen Mitarbeiter über
diesen Vorgang zeitnah zu informieren?
Gruß
M.