Muss Art iO sein wenn n. auf Def hingew. wird?

Zu sammen,

ich schaue mich im Moment bei Ebay nach Festplatten um. Oft ist es so, dass die Dinger als defekt verkauft werden, „so für alle Fälle, damit es keinen Ärger gibt“ (ich bin davon überzeugt, dass 95% der Leute genau wissen, dass die jeweilige Festplatte kaputt ist :wink:, bei anderen Auktionen steht nichts zur Funktionstüchtigkeit.

Wenn gar nichts dabei steht kann man dann davon ausgehen, dass sie funktioniert? Könnte man im Zweifelsfall auch von einem privaten Verkäufer Gewährleistung (= funktionierende Festplatte) verlangen wenn sie nicht funktioniert, obwohl die Gewährleistung eigentlich wirksam ausgeschlossen wurde?

Normalerweise müsste man ja so argumentieren:
Wenn nicht ausdrücklich dabei steht, dass der Artikel kaputt ist darf man davon ausgehen, dass der Artikel funktioniert. Das würde bedeuten, dass auch ein privater Verkäufer verpflichtet wäre im Notfall für Ersatz zu sorgen, da „kaputt“ eine wesentliche Eigenschaft ist, die dem Käufer (absichtlich?) verschwiegen wurde.
Ich frage mich aber eben, ob man davon ausgehen kann, dass der Artikel iO ist wenn nicht ausdrücklich dabei steht, dass er es ist. Bzw. ob man Nacherfüllung vom privaten Verkäufer verlangen kann, wenn der Artikel nicht funktioniert, denn normalerweise muss der Artikel ja der Beschreibung entsprechen. Wird zur Funktionstüchtigkeit nichts geschrieben wurde ja nicht zugesichert, dass der Artikel funktioniert?

Ich hoffe ihr könnt meinen wirren Gedankengang nachvollziehen.

LG Timi

Hallo,

Nach § 433 I Satz 2 BGB muß der Verkäufer „dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln […] verschaffen.“ Eine Sache ist mängelfrei, „wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat“, bzw. wenn sie sich für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, ansonsten „wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.“ (§ 434 I BGB).

Dies und weiteres zum Thema in FAQ:1167

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam,

na, auf die Idee mal in die FAQ’s zu schauen hätte ich auch selber kommen können. Sorry, dass ich das versäumt habe.

Wenn ich das richtig sehe wird es in der Praxis wohl meist auf den letzten Abschnitt dieser FAQ hinauslaufen:

Ausnahmen gibt es hier, wenn der Verkäufer nicht wußte, daß der Artikel defekt war, also keine arglistige Täuschung (iSv § 444 BGB) vorliegt, und die Sachmängelhaftung grundsätzlich ausgeschlossen wurde.

Denn man muss ja erst mal nachweisen, dass der Defekt dem Verkäufer nicht bekannt war. Ich konzentriere mich also doch lieber nur auf die Festplatten wo dabei steht, dass sie funktionieren. Sicher ist sicher :smile:

Danke dir und liebe Grüße
Timi

Hallo Timid
es gibt Artikel, die würde ich eigentlich nicht bei ebay kaufen.
Gebrauchte Festplatten gehören eindeutig dazu.

Bedenke nur Porto und Gewährleistung!
Also ab in den Computershop!
Ist vielleicht 10 € teurer aber dafür kannst Du Ihm das Teil nach 2 Jahren immer noch vor die Füsse werfen :wink:
Frohe Ostern noch
wünscht
Michael

Hallo,

es gibt Artikel, die würde ich eigentlich nicht bei ebay
kaufen.

och, ich hab sogar meine Matratze von Ebay :wink:

Gebrauchte Festplatten gehören eindeutig dazu.

Es gibt da teilweise wirklich gute Angebote, mit Festplatten die gerade mal einige Wochen alt sind.

Bedenke nur Porto und Gewährleistung!

Oft genug sind Angebote dabei, wo es noch Gewährleistung vom Händler gibt. Außerdem werde ich wohl ohnehin bei einem Händler kaufen - ich muss einfach mal gucken, was sich ergibt.

Also ab in den Computershop!
Ist vielleicht 10 € teurer aber dafür kannst Du Ihm das
Teil nach 2 Jahren immer noch vor die Füsse werfen :wink:

Hm, hier bei mir gab es einen Shop mit gebrauchten Computerteilen. Als ich da war hatte der 2 Wochen davor pleite gemacht :-/ Ich war auch schon in Computerläden in der Umgebung aber die Preise finde ich doch teilweise mehr als unverschämt (60 € für eine 40 GB u.ä.). Ansonsten bleiben noch Saturn, MediaMarkt etc. und da geht es erst mit Platten ab 120 GB los und so eine große will ich nicht.

Ich hab aber auch keine Eile, ich werde einfach mal schauen ob ich bei Ebay ein Schnäppchen machen kann und wenn nicht dann lass ich es eben.

Frohe Ostern noch

wünsche ich dir auch.

Liebe Grüße
Timi