Zu sammen,
ich schaue mich im Moment bei Ebay nach Festplatten um. Oft ist es so, dass die Dinger als defekt verkauft werden, „so für alle Fälle, damit es keinen Ärger gibt“ (ich bin davon überzeugt, dass 95% der Leute genau wissen, dass die jeweilige Festplatte kaputt ist , bei anderen Auktionen steht nichts zur Funktionstüchtigkeit.
Wenn gar nichts dabei steht kann man dann davon ausgehen, dass sie funktioniert? Könnte man im Zweifelsfall auch von einem privaten Verkäufer Gewährleistung (= funktionierende Festplatte) verlangen wenn sie nicht funktioniert, obwohl die Gewährleistung eigentlich wirksam ausgeschlossen wurde?
Normalerweise müsste man ja so argumentieren:
Wenn nicht ausdrücklich dabei steht, dass der Artikel kaputt ist darf man davon ausgehen, dass der Artikel funktioniert. Das würde bedeuten, dass auch ein privater Verkäufer verpflichtet wäre im Notfall für Ersatz zu sorgen, da „kaputt“ eine wesentliche Eigenschaft ist, die dem Käufer (absichtlich?) verschwiegen wurde.
Ich frage mich aber eben, ob man davon ausgehen kann, dass der Artikel iO ist wenn nicht ausdrücklich dabei steht, dass er es ist. Bzw. ob man Nacherfüllung vom privaten Verkäufer verlangen kann, wenn der Artikel nicht funktioniert, denn normalerweise muss der Artikel ja der Beschreibung entsprechen. Wird zur Funktionstüchtigkeit nichts geschrieben wurde ja nicht zugesichert, dass der Artikel funktioniert?
Ich hoffe ihr könnt meinen wirren Gedankengang nachvollziehen.
LG Timi