Muss auf Internetseiten immer eine Cookieerlaubnis eingeholt werden?

Hallo,

muss ein kleiner Betrieb auf seiner Internetseite angeben bzw. die Zustimmung einholen, wenn Cookies genutzt werden?
Habe bei einem Betrieb gesehen, dass die Cookienutzung nur unter der Rubrik Impressum & Datennutzung erwähnt wird, was ich ein wenig seltsam finde.

Gruß,
Paran

Bevor Cookies gesetzt werden, muss die Zustimmung eingeholt werden.
Immer - auch von kleinen Firmen.

Das stimmt nicht.

Technisch notwendige Cookies bedürfen weder der Zustimmung noch eines Cookie-Banners. Das wäre Session-Cookies, oder ein Cookie, das die Antwort auf das Cookie-Banner speichert.

Sobald man cookies aber schon zu Analysezwecken einsetzt (wann war der Besucher auf welcher meiner Seiten, von wo nach wo ging er dabei) braucht es ne Zustimmung.
Allerdings lässt sich das prima mit nem Session-Cookie machen…

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Hallo,

ich habe hier mal die Informatoinen der Seite zu den genutzten Cookies reinkopiert, da ich nicht beurteilen kann, welche dieser Cookies technisch notwendig oder Sessioncookie sind.

Textauszug:
Der Einsatz von Cookies dient einerseits dazu, die Nutzung unseres Angebots für Sie angenehmer zu gestalten. So setzen wir sogenannte Session-Cookies ein, um zu erkennen, dass Sie einzelne Internetseiten unseres Internetauftritts bereits besucht haben. Diese werden nach Verlassen der Internetseiten automatisch gelöscht.

Darüber hinaus werden ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies eingesetzt, die für einen bestimmten festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Besuchen Sie unsere Internetseiten erneut, um deren Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, dass Sie bereits den Internetauftritt aufgesucht und welche Eingaben und Einstellungen sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen.

Zum anderen werden Cookies eingesetzt, um die Nutzung der Internetseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung des Angebotes für Sie auszuwerten (siehe oben Nr. 3). Diese Cookies ermöglichen es, bei einem erneuten Besuch unseres Internetauftrittes automatisch zu erkennen, dass Sie bereits die Internetseiten aufgesucht haben. Diese Cookies werden nach einer jeweils definierten Zeit automatisch gelöscht.

Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung der berechtigten Interessen unseres Betriebes sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich.

Analyseprogramme werden nicht benutzt.

Auszug Ende.

Sind die hier genannten Cookies zustimmungsfrei?

Gruß,
Paran

Da wird inzwischen alles möglich hingeschoben. Im konkreten Fall kann das auch sein. Einen guten Hinweis gibt oft ein Blick auf die Auftragsverarbeiter.

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Grundlage des ganzen Problems ist §25 des neuen TTDSG (seit 01.12.2021). Es muss bestimmt sein, was „technisch erforderlich“ ist oder was dem „ausdrücklichen Wunsch des Nutzers“ entspricht. Wünsche oder Interessen des Anbieters sind dabei irrelevant!
Zumindest Analysecookies sind zweifelsfrei zustimmungspflichtig!

Beatrix

Hallo,

Danke für den Beitrag.
Analysecookies werden im Text ja ausdrücklich ausgeschlossen. Aber ich habe nicht kapiert, ob der Rest nun Zustimmungspflichtig ist oder nicht - kannst Du mir da noch auf die Sprünge helfen?

Gruß,
Paran

Es ist leider nicht so ganz eindeutig. Session-Cookies könnten noch einwilligungsfrei sein. Die Beschreibungen aus 2. und 3.Abschnitt eher nicht.

„Optimierung der Benutzerfreundlichkeit“ ist möglich, wenn ich als Nutzer z.B. aktiv eine Textgröße-oder Farb-Einstellung angeklickt habe und diese Einstellung beim nächsten Besuch wieder haben möchte. Da kommt es auch drauf an, was genau in dem Cookie gespeichert wird.

Statistische Auswertungen sind immer „Analyse“ :sunglasses:

Man kann jedenfalls nicht mehr als Rechtsgrundlage „berechtiges Interesse des Anbieters“ Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO heranziehen…

Beatrix

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Hallo,

vielen Dank.

Gruß,
Paran