Hallo.
Ich habe jetzt erst gelesen, das man in Deutschland keine Erdung mehr zur Badewann oder Dusche verlegen braucht. (Da heutzutage der Fi Schutzschalter schon standart ist).
Giltd das auch für Österreich?
Danke.
Hallo.
Ich habe jetzt erst gelesen, das man in Deutschland keine Erdung mehr zur Badewann oder Dusche verlegen braucht. (Da heutzutage der Fi Schutzschalter schon standart ist).
Giltd das auch für Österreich?
Danke.
Hallo!
Ich habe jetzt erst gelesen, das man in Deutschland keine
Erdung mehr zur Badewann oder Dusche verlegen braucht.
Wo hast du das gelesen? Sofern die Bade- oder Duschwanne aus Acryl besteht, mach eine Schutzerdung keinen Sinn. Anders bei Stahlwannen. Hier muß geerdet werden.
(Da heutzutage der Fi Schutzschalter schon standart ist).
Nicht erst heutzutage. Er ist im Bad zwingend vorgeschrieben. Wie sollte der FI-Schalter denn deiner Meinung nach einen Schutz bieten, wenn du den Schutzleiter großzügigerweise eingespart hast?
Giltd das auch für Österreich?
Ich kenne die österreichischen Vorschriften nicht, aber es würde mich sehr wundern, wenn es dort zulässig wäre. Aber vielleicht sind die Schluchtis ja nicht so empfindlich wie wir, wenn es mal ein bißchen auf der Haut kribbelt
flo
Guten Abend!
Wie mein Vorredner bereits feststellte, macht es keinen Sinn eine Bade- oder Duschwanne aus Acryl zu erden, aber die wenn die Wanne aus Stahlblech besteht, muß sie geerdet werden (Mindestquerschnitt ist 4mm², Adernfarbe gelb-grün). GILT FÜR ÖSTERREICH! Wir sind auch nicht spannungsresistenter!!!
mfg. Robert
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Ich meine der Schutzleiter muss dennoch hingezogen / vrogesehen werden. Und der Ablauff geerdet.
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Die VDE wurde 2003 geändert(Thema Kunststoffrohre)
Hallo Krisam!
Hallo.
Ich habe jetzt erst gelesen, das man in Deutschland keine
Erdung mehr zur Badewann oder Dusche verlegen braucht. (Da
heutzutage der Fi Schutzschalter schon standart ist).
Giltd das auch für Österreich?
1.)Buchzitat:„Durch den Hauptpotentialausgleich werden an zentraler Stelle einer Anlage fremde leitfähige Teile - in erster Linie Rohrleitungssysteme - untereinander und über den Schutzleiter auch mit den Körpern der Verbrauchsmittel verbunden.“
Ich denke aus diesem und dem weiter unten folgendem Text geht hervor, dass man mit dem Potentialausgleich hauptsächlich das Verschleppen von Spannungen durch Rohrleitungssysteme verhindern will. Die Normen haben sich wohl deswegen geändert, da heutzutage wesentlich mehr mit Kunststoffrohren gearbeitet wird.
2.)Zum Thema, ob sich gegenüber früher was geändert hat:
In der VDE0100 Teil 701 „Räume mit Badewanne oder Dusche“ von 1.5.1984 stand noch:„Der leitfähige Ablaufstutzen an der Bade- oder Duschwanne, die leitfähige Bade- oder Duschwanne und die metallene Wasserverbrauchsleitung…müssen durch einen Potentialausgleichsleiter miteinander verbunden werden.“
In der aktuellen Version vom Juni2003 habe ich das nicht mehr gefunden. Es steht:
„Änderungen:…Verzicht auf das Einbeziehen metallener Wannen.“ weiter heißt es:
„Folgende fremde leitfähige Teile, die in Räume mit Badewanne oder Dusche eingeführt werden, sind in einen zusätzlichen Potentialausgleich einzubeziehen: - Frisch- und Abwasser, Heizung und Klima, Gas.“
In der Fachzeitschrift „de“ „15-16/2004“ wurde zu diesem Thema gefragt(sinngemäß):„Im konkreten Fall sind alle Rohre, auch die der Heizung aus Kunststoff (oder mit Kunststoff ummantelt). Nach der aktuell gültigen 0100Teil701 ist es auch nicht mehr nötig, Badewanne und Dusche in en Potentialausgleich einzubeziehen. Müssen die Auslaufarmaturen miteinander leitend verbunden und an den Potentialausgleich angeschlossen werden?“ In der Antwort des Fachblattes wurde nichts von dieser Aussage bestritten. Es wurde geantwortet:„Die Kunststoffrohre müssen nicht als fremde leitfähige Teile betrachtet werden. Auch Armaturen zählen nicht zu den fremden leitfähigen Teilen - da sie kein Potential einführen können. Es ist weiterhin richtig, dass in einem Raum mit Badewanne oder Dusche kein zusätzlicher Potentialausgleich durchgeführt werden muss, wenn es in diesen Räumen keine fremden leitfähigen Teile gibt. Das gilt unabhängig davon, ob elektrische Betriebsmittel vorhanden sind oder nicht.“
3.) Ob in Österreich etwas anderes gilt, weiß ich nicht. Aber man spricht heute doch davon, dass die Normen europaweit harmonisiert werden.
4.) Mein Fazit: Sind metallene Rohre zur metallenen Dusch- oder Badewanne verwendet, so ist nach wie vor der zusätzliche Potentialausgleich durchzuführen!
5.) Keine Garantie für Richtigkeit. Die Installation der Elektroanlage muss vom Fachmann durchgeführt werden und dieser ist für sein Tun verantwortlich und hat die Vorschriften genau zu kennen und zu beachten!
Sorry wegen der Textlänge, aber sobald man auf VDE-Themen etwas näher eingeht, läßt sich das einfach nicht vermeiden
Gruß
Forrest