Hallo und Guten Abend,
wir sind geschieden und beide kleine Rentner. Unsre Tochter, 40 Jahre alt, ist zu 100% Behindert. bei der Lebenshilfe die meiste zeit ihres lebens aufgewachsen und lebt jetzt allein in einer kleinen Wohnung. beträut wird sie von einer Dame der Sozialhilfe.
Meine Frage ist jetzt folgende. Sie hat einen wichtigen Zahn verloren. Samt Wurzel.
Ich weis nicht ob sie ein Implantat, eine Brücke oder vielleicht noch eine andere Ersatmöglichkeit bekommen kann/soll. Ich weis nur das die Mutter meint das kann ja niemend Bezahlen. Und lehnt eine weitere Behandlung ab.
Ich kann mich damit nicht abfinden. Kann aber auch keinen höheren Betrag stemmen.
Doch mit einer Lücke Leben geht gar nicht. Da sind grössere Probleme vorprogrammiert.
Meine Frage ist jetzt - muß meine Tochter mit einer Lücke leben weil niemand die Kosten tragen will?
Hat hier jemand einen guten Vorschlag?
Kann man da irgendwo einen Zuschuß Beantragen, oder gar die Kostenübernahme?
Danke.
Hallo Dignam,
erstmal mein Mitgefühl zu diesem Schicksal.
Es ist auf jedenfall möglich Zuschüsse oder Kostenübernahmen zu erhalten.
Sie muss nicht mit der Lücke leben.
Es gibt auch Organisationen die Spenden entgegen nehmen und Behinderten in solch schwierigen Lebenssituationen weiterhelfen.
Habt ihr Menschen in eurem Umfeld die unter einer ähnlichen Behinderung leiden wie deine Tochter?
Können diese euch vielleicht wertvolle Ratschläge geben?
Ich hoffe ihr findet einen Weg zurück zu ihrem Lächeln.
Liebe Grüße
Jan
Du scheinst ja die Mutter zu sein. Und weißt sehr wenig über Deine Tochter. Der notwendige Zahnersatz bei Deiner Tochter wird letztendlich von „Allen“ finanziert (vermutlich den Beitragszahlern der Krankenkasse). Ob das nun das Optimum ist, sei dahingestellt. Weshalb Du Dich dagegen wehrst, verstehe ich nicht auf Anhieb. Gibt es einen Kostenplan? In dem Summen auftauchen, die privat zu erstatten wären?
Warum lehnst Du was ab, was Du gar nicht durchschaust sondern (vermutlich aus Unkenntnis) einfach nur ablehnst?
Unterhalt Dich einfach mal mit der Tochter (auch wenn jemand Anders sie betreut). Die Mutter bist Du. Dann musst Du ihr erstmal zur Seite stehen.
LG
Nein, der Vater.
Hallo,
zuallererst würde ich mal mit dem behandelnden Zahnarzt Rücksprache nehmen.
Der dürfte mit dem Thema vertraut sein und Lösungswege aufzeigen können.
LG,Mao
Hallo
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine vermutlich nicht besonders zufriedenstellende Prothese, die Zuzahlung übernimmt ggf. das Sozialamt. Welche Prothese hier in Frage kommt, müsste der Zahnarzt wissen.
Ich halte am meisten von Implantaten, weil sich bei allen anderen mir bekannten Möglichkeiten der Kieferknochen wegen mangelnder Belastung abbauen kann. Außerdem werden da die Nachbarzähne nicht - wie bei einer Brücke - in Mitleidenschaft gezogen.
Aber hier müsste das meiste halt privat bezahlt werden. Die Kasse - und bestimmt auch das Sozialamt - tut nur einen kleinen Teil dazu. -
Gar keine Behandlung ist aber nicht angezeigt. Die Zuzahlung zu der preiswertesten der von der Kassenärztlichen Vereinigung als sinnvoll eingestuften Behandlungsmöglichkeiten würde wohl das Sozialamt übernehmen, falls eure Tochter von Sozialhilfe lebt, so dass für euch keine Kosten entstehen würden.
Allerdings würde ich persönlich wahrscheinlich lieber mit einer Zahnlücke als mit einer Brücke leben wollen, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass die Lebensdauer der Nachbarzähne durch deren Brückenpfeilerfunktion ziemlich verkürzt wurde.
Viele Grüße
Hallo!
Wenn die „betreuende Dame der Sozialhilfe“ ihre gerichtlich eingesetzte Betreuerin ist, so ist sie die einzige, die über dieses angesprochene Zahnbehandlungsthema befinden kann.
Die gesetzliche Betreuung wird alles Notwendige mit der Zahnarztpraxis regeln und auch alle möglichen Töpfe für Zuschüsse ausschöpfen.
So die Eltern Vorschläge oder Vorstellungen zu der notwendigen Zahnbehandlung haben, wäre es ihr erster Weg, die verantwortliche Betreuung anzusprechen.
Herzliche Grüße
Helmut
Das würde der Zahnarzt sagen (anraten) und auch einen Heil-und Kostenplan dafür aufstellen.
Den reicht man der Krankenkasse ein. Man darf doch voraussetzen die Tochter ist gesetzlich krankenversichert.
Dann gibt es einen Festzuschuss. Mag sein, hier reicht der nicht aus und es müsste mehr oder weniger dazugezahlt werden. Vor allem wenn es um ein Implantat geht. Zwar kann man den Zuschuss auch dafür verwenden, aber hier wäre die Zuzahlung sehr hoch !
Wenn nicht medizinisch begründet.
Man kann die Härtefallregelung der Kasse nutzen (bei geringem Einkommen, Antrag stellen), dann erhöht sich der Zuschuss.
Und den Rest muss man eben selbst zahlen, evtl. Ratenzahlung mit dem Zahnarzt vereinbaren.
Tochter wird doch ein Einkommen haben (Sozialhilfe, Rente ), da wird vorausgesetzt man muss so etwas in kleinen Raten monatlich abzahlen.
Das wäre normal und zumutbar, viele müssen das so machen.
Klar könnten die Eltern den Zuzahlungsbetrag finanzieren und die Tochter zahlt es ihnen dann in Raten zurück.
MfG
duck313
Danke Duck 313,
das wird mir schon mal weiterhelfen.
Über das Ergebnius werde ich Dich informieren.
Auch allen anderen - herzlichen dank.
Servus,
ich bin zwar mit der Antwort etwas hinten dran, meine aber, dass dieser Link ein Stückchen weiter hilft UND er kommt von der Institution, die sich mit den Zuschüssen bei ‚Härtefällen‘ gut auskennt:
http://aok-bv.de/hintergrund/das_gilt/index_15005.html
Wenn’s danach noch Fragen gibt, kann es hier wieder weitergehen.
Gruß
Kai Müller
Zahnarzt im Ruhestand
Sehr geehrter Herr Dr. Müller,
zunächst
ein frohes neues Jahr und alles Gute.
Wir sind jetzt am Diskutieren mit der Mutter. Sie ist die
Bevollmächtigte für die Gesundheit.
Meine Tochter ist Behindert.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dornburg