Unsere Küchenarbeitsplatte (U-Form) wurde durch einen Dritten beschädigt. Dieser hat den Schaden bestätigt und eine Reparatur bereits zugesagt. Sollte die komplette Arbeitsplatte ausgetauscht werden um einen Farbunterschied zu vermeiden (Küche ist ca 7 Jahre) und muss derjenige dann dafür aufkommen?
Ich denke wenn man solche Kommentare abgibt kann man es auch lassen und ich hab wohl durchaus ein Recht darauf meine Küche wieder so aussehen zu lassen wie sie vor dem Schaden war.
Grundsätzlich muss der Verursacher für alles haften, was den ursprünglichen Zustand( vor dem Schaden) wiederherstellt.
Das kann bedeuten, es muss die ganze Platte getauscht werden, wenn das Dekor nicht mehr zu beschaffen ist oder starke und auffällige Farb-/Dekorunterschiede zeigen würde.
Allerdings gilt im Schadenersatzrecht ja der Grundsatz des Zeitwertes.
Auch eine 7 Jahre alte A-Platte hat nicht mehr den Wert, den sie beim Einbau mal gekostet hatte. Jedes Jahr der Nutzung (Abnutzung) sinkt der Wert. Bis sie einmal nahezu wertlos ist und sowieso ersetzt werden müsste.
Hat sie Beschädigungen dann wirkt das noch stärker als die reine Zeit.
Und jetzt muss man rechnen(lassen).
Zeitwert X, Ersatzplatte mit Nebenarbeiten = Y
Y > X , dann wird man (die Versicherung bestimmt) einen Abzug „Neu für alt“ ansetzen. der den Mehrwert der neuen Platte ausgleicht.
MfG
duck313
Vielen Dank, das ist definitiv eine nettere Antwort und damit kann ich etwas anfangen.
Also grundsätzlich weiß ich nicht genau wie die Platte ausgebaut wird, da sie zusätzlich verkantet ist mit den anderen beiden und auch verklebt wurde. Bekommt man dann bei einer u-Form die mittlere Platte ohne Probleme heraus, trotz klebe verkanten?
Gibt es überhaupt große Farbunterschiede bei Zwetschke Butcherblock von Nobilia?
Man muss sagen das der Verursacher natürlich den Schaden anerkennt und auch sofort mit einem befreundeten küchenbauer einen Termin ausgemacht hat.
Natürlich möchte ich die Arbeit so klein wie möglich halten, will aber auch mein Recht des Ersatzes einfordern.
Versichert ist der Verursacher leider nicht, er wollte es erst über unsere Hausrat Versicherung machen, womit ich nicht einverstanden war, da es nicht unser verursachte Schäden ist.
das ein Dritter etwas beschädigt (und bestätig) impliziert noch nicht, dass er dafür aufkommen muss. Vielleicht solltest Du das im Vorfeld klären.
Hallo!
Die Teilstücke der U-Platte sind entweder verklebt und/oder verdübelt (Flachdübel, sogen. Lamellos) oder von Unterseite aus verklammert/verspannt.
Und Platten selbst sind mit den Untergestellen/Unterschränken verschraubt.
Also generell kann man das schon lösen, mal einfach, mal schwieriger.
Ob das nachgekaufte Dekor gegenüber von 7 Jahre alten und damit vom Licht und Gebrauch veränderten Farben abweicht kann ich nicht sagen.
Übrigens, Hausratversicherung trägt solche Schäden nicht. Das würde sie bei Schaden durch Einbruch, Brand oder Leitungswasser, aber hier muss es ja um etwas anderes gehen oder ?
MfG
duck313