Hallo,
habe folgendes Problem, und zwar war ich mit meinem Sohn bis 21.06.2017 von Hartz 4 gelebt. Am 22.06.2017 habe ich dann Arbeit aufgenommen und ab 01.01.2018 komplett raus aus den Bezügen vom Amt.
Nun habe ich meine Heizkostenabrechnug für 2016/2017 bekommen und soll 450 € nachzahlen. Da meine Betriebskosten für diese Zeit übernommen wurden habe ich auch die Heizkostenabrechnug eingereicht, doch wurde diese nun abgelehnt mit der Begründung:
Es kommt nicht drauf an ob man in dem Zeitraum SGB II bezogen hat sondern wann die Abrechnung erfolgte. Ist das wirklich so?
Ich habe nun das Problem, dass ich das einfach nicht bezahlen kann und nicht weiß was ich tun soll. Ich habe Mindestlohn und bin in der Privatinsolvenz heißt ich komme eh gerade so hin. Kann ich irgendwo sonst Hilfe beantragen z.B. ein Darlehen oder ähnliches?
Und ist es Sinnvoll Einspruch gegen den Bescheid einzulegen? Oder auch gegen die Forderung selbst? Denn ich halte die Forderung auch für absolut überhöht, da ich die Heizung nie über Stufe 3 hatte.
Bin für jeden Rat sehr dankbar denn ich weiß absolut nicht was ich jetzt machen soll und habe Angst in Kürze obdachlos zu sein.
Danke im voraus.