MUSS das Guthaben auf einem P-Konto am 01. verfügbar sein?

Hallo,
ich habe 4. Fragen, und zwar:

  1. Gibt es eine gesetzliche Regelung wann das guthaben auf einem P-Konto (sparkasse köln bonn) definitiv verfügbar sein muss?

  2. Wie lange wird das eingegangene geld überprüft, vor allem von wem wird das geprüft, von einem Computerprogramm oder einem Mitarbeiter?

  3. Wenn man die Bescheinigung für die Erhöhung des Freibetrags ausgefüllt vom Jobcenter bei der Sparkasse abgegeben hat, wie lange dauert die Bearbeitung?

  4. Wird das Geld auch Samstag Freigeschaltet?
    (da ja morgen der 01.10. Ist und montag ein Feiertag ist)

Es wäre super wenn mir jemand die ein oder andere frage beantworten könnte…
Ich danke euch und schönes Wochenende!

Vorfristiges Geld ist ab dem 1. des Folgemonats zumindest per Onlinebanking und Geldautomat verfügbar.
Das läuft automatisiert.

„Überschüssige“ Beträge können in den Folgemonat „gerettet“ werden, mindern dann aber den verfügbaren Geldeingang im Folgemonat.

Ich stimme der Antwort oben zu.

Leider wirst Du bis Dienstag warten müssen, bis das Geld freigeschaltet ist. Und in der Regel ist das auch nur der Freibetrag. Das geht bei den Banken automatisch so.

[Beitrag editiert - www Team]

Das weiss ich konkret und ganz aktuell für dieses Wochenende von der Postbank anders.