Muss das Jugendamt Schecks annehmen?

Hallo Gemeinde,

ich habe bei dem Jugendamt einen Scheck über sechzehn Euro eingereicht weil die scheinbar beim Unterhalt fehlen sollten. Nun kam der Scheck zurück und eine Auforderung das ich umgehend um Zwangsmassnahmen zu verhindern eine Überweisung über diesen betrag tätigen muss. Muss ich das tun oder ist das Willkür?

Antworten, wie warum, man den Betrag dann nicht überweisen tut können die Trolle für sich behalten.

Gruß der Umfrager

Hallo.
Ich denke das jeweilige Jugendamt kann die Zahlungsbedingungen selbst festlegen. Rechtliche Details dazu weiß ich aber nicht. Sicher ist das Jugendamt daran interessiert, Herkunft der Zahlung nachvollziehen zu können.
Gruß,
Kraig

Tut mir leid, darüber weiß ich leider nicht Bescheid!
Alles Gute!

Hallo Umfrager,

das ist Willkür, den Scheck müssen die doch weiterleiten und die Überweisung ist doch sofort da wo es sein soll. Nur keinen Handschlag zu viel machen, am besten noch das Frühstücksbrötchen zum Mund führen. Aber alle sind ein Glück nicht so. Aber ich würde mich jetzt wieder mit die rumstreiten. Wenn du Geld zu kriegen hast, bekommste doch auch nen Scheck und ich habe noch nirgends gelesen oder davon gehört, dass du das nicht darfst.

Na denn viel Spaß und Glück mit diesen Honks. Wie geschrieben, für mich ein gefundenes Fressen. Aber um allen Ärger und Stress aus dem Weg zu gehen überweise lieber obwohl es falsch ist, weil du ja denn dies machst was die wollen. Ein Scheck ist doch wiee Bargeld und zum überweisen, hast du halt gerade kein Rechner zwecks online Banking oder oder oder. Die gehen denn ganz schnell davon ab. Die Androhung wegen Versäumnisse ist ja ne Drohung von denen aus, obwohl se doch Bargeld (Scheck) in der Hand haben . Zum doppelt bezahlen stehst du halt gerade nicht zur Verfügung. Immer lieb und nett schreiben aber mit deinen Texten ausdrücken, das es V… sind.

Gruß Andreas

Ich habs überwiesen, wenns nicht darum gehen würde das Sie mir dann wieder Steine bei meinem Umgangsrecht mit meinen Sohn in den Weg legen würden, hätte ich das bis zum Gerichtsvollzieher durchgezogen und dem hätte ich dann den Scheck mitgegeben.

Grüß dich,

ach die legen dir Steine in den Weg, denn hätte ich es mit Sicherheit auch gemacht. Wünsche dir trotzdem noch viel Glück und Spaß mit deinem Kind. Mein größter ist 11 und kennen tue ich ihn eigendlich garnicht. Da war aber die Alte Schuld und das JA auf meiner Seite.

MfG Andreas