Hallo liebe Expertengemeinde!
Ich möchte wissen ob, wenn man sich einen Begriff schützen lassen hat (DPMA?), ob man dann verpflichtet ist ein ® dahinter zu schreiben, jedes mal wen man den Begriff benutzt?
LG und vielen Dank im Voraus!!
Hallo liebe Expertengemeinde!
Ich möchte wissen ob, wenn man sich einen Begriff schützen lassen hat (DPMA?), ob man dann verpflichtet ist ein ® dahinter zu schreiben, jedes mal wen man den Begriff benutzt?
LG und vielen Dank im Voraus!!
Hallo,
der Begriff R bedeutet: „registered Trademark“. Sie sind nicht verpflichtet, aber Sie dürfen es benutzen. Es soll Mitbewerber davor abhalten, Ihren geschützten Namen zu verwenden.
Gruß
Nein, man muss nicht. Es ist aber sinnvoll, damit jeder gleich weiss, dass es sich um eine registrierte Marke handelt.
Gruss
Orioöis
Nein, man ist nur berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Nein, die Marken müssen nicht als Marke gekennzeichnet werden.
Das R soll ja nur verdeutlichen, das es eine eingetragene marke ist und damit Dritte von der Benutzung abhalten.
Hallo
Die geschützte Marke kann auch Ohne R verwendet werden.
Hallo Jeydee!
Simple Antwort: Nein. Das ® ist optional.
Umgekehrt ist es verboten - wer keine eingetragene Marke besitzt, darf das ® auch nicht benutzen.
Beste Grüße,
Christoph
Hallo jeydee!
Nein! Für eine rechtserhaltende Benutzung einer Marke (geschützter Begriff zur Kennzeichnung einer Ware und/oder einer Dienstleistung) ist nur die Verwendung des Markenzeichens wie eingetragen erforderlich!!
Gruß
patmade
Hallo jeydee,
das ®[= Registered] muss nicht hinter eine beim DPMA (oder bei wem auch immer) geschützte Marke, wenn diese einem selber gehört. Das ® dient lediglich dazu, die geschützt Marke als solche kenntlich zu machen.
Wenn man auf eine Marke eines Dritten hinweisen will (oder muss), muss man das ® benutzen, also z.B.
„Pentium ®“
LG Enrico