Muß der 450-Euro-Job Urlaub vom Hauptjob zustimmen?

Hallo

Jemand hat einen Hauptjob und hat dort für das ganze Jahr Urlaub eingereicht und genehmigt bekommen.
Nun nimmt er noch eine zusätzliche Arbeit als Minijob (450 Euro Job) in einem Imbiss in einem Wildpark an.

Wie verhält es sich nun mit dem Urlaub. Dieser Urlaub ist u.a. in den Sommerferien genehmigt worden (keine Kinder) und diese Zeit ist natürlich in dem Wildpark Hochsaison.
Muß der Arbeitgeber des Minijobs diese Tage freigeben oder muß auch hier ein Urlaubsantrag gestellt und genehmigt werden?

Ich geh mal davon aus, dass man in diesen Urlaubstagen kein Anspruch auf Verdienst steht - Wenn man nicht kommt, bekommt man nichts (so ist es bisher ohnehin).

Eine weitere Frage ist, ob das andersrum „rechtlich“ ist, wenn der Arbeitnehmer Urlaub hat, aber trotzdem den Minijob weitermacht (um Geld zu verdienen). Gibt es da eine Regel, dass ein Arbeitnehmer die Pflicht hat, seinen (Jahres)Urlaub durchgehend auch nimmt, damit es Urlaub ist?

Was man hinterher macht, liegt ja ohnehin im Ermessen der Beteiligten; frei nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter :smile:
Würde mich halt alles mal so interessieren.

Vielen Dank

Gruß
Taki

Selbstverständlich besteht der Anspruch. Das Bundesurlaubsgesetz ist da sehr eindeutig. Minijobber sind ganz normale Arbeitnehmer und genießen dieselben Rechte wie sozialversicherungspflichtige AN.
Allerdings sagt das Bundesurlaubsgesetz auch, dass der Urlaub der Erholung dient. Prinzipiell kann der AG dir nicht vorschreiben, was du in deinem Urlaub machst. Wenn du allerdings total groggy und urlaubsreif aus deinem Urlaub wiederkommst, weil du drei Wochen lang 16-Stundenschichten im Wildpark geschoben hast, wird wohl Redebedarf bestehen.
Ist die Nebentätigkeit bei deinem Hauptarbeitgeber angezeigt bzw. genehmigt?

Soon

Ja, natürlich ist das Genehmigt und angemeldet, da der Hauptjob auch nur ein Halbtagsjob ist. Der Nebenjob ist nur an drei Tagen.

In dem Arbeitsvertrag steht auch was von Urlaubsanspruch von 27 Tagen… Aber wenn man prinzipiell nur an 2-3 Tagen in der Woche arbeiten muß, dann hätte man ja theoretisch einen Urlaubsanspruch von 10 Wochen :smiley:
Das geht ja auch irgendwie nicht…

Hauptsächlich geht es mir aber darum, ob der Nebenjob meinen genehmigten Urlaub vom Hauptjob genehmigen MUSS.

Im Minijob ist der Urlaubsanspruch, wenn ich es richtig erinnere, 4 Wochen, die bezahlt werden müssen.
Arbeitet man nur 3 Tage in der Woche , so hat man 4 Wochen lang diese 3 Tage frei und wird weiter bezahlt.
Fallen die 3 Tage, so sie regelmäßig immer die selben Wochentage sind, auf einen Feiertag, so wird dieser auch normal weiter bezahlt und man hat frei.

Hallo,

da sollte nicht einfach nur

stehen, sondern Arbeits- Werk- oder Kalendertage oder aber ein Zusatz zur Anteiligkeit bei Teilzeitarbeit.

(Es sei denn, es ist mal wieder so ein völlig beratungsresistenter Knauserer, der meint, daß man auch ohne jegliches Fachwissen mal eben schnell einen Arbeitsvertrag runterschmieren kann)

Und natürlich haben auch alle Teilzeitkräfte Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

&Tschüß
Wolfgang

Mmhhh?

Du hast z.B. drei Wochen bei deinem Hauptarbeitgeber beantragt und genehmigt? Nun möchtest du im Wildpark auch drei Wochen Urlaub machen und möchtest wissen, ob der Wildpark-AG dir den Urlaub genehmigen muss, weil dein Hauptarbeitgeber dir die Zeit bereits genehmigt hat? Sollte das deine Frage sein, dann habe ich schlechte Nachrichten für dich. Der AG kann Urlaub auch nicht genehmigen, wenn es die betriebliche Situation erfordert. Den Wünschen des AN sind zwar zu berücksichtigen, allerdings steht ganz klar die betriebliche Situation darüber. Nachzulesen im § 7 BUrlG

Soon

Ja, da steht, dass man im Jahr 25 Tage Urlaubsanspruch Anteilig für die Beschäftigungsdauer hat. Das ist im Moment von April bis Ende August…

Ist jetzt auch keine „Lebensbedrohliche Situation“. Ich denke, dass man sich da durchaus einigen kann. Ich wollte nur wissen, wo ggf. meine Möglichkeiten liegen, dass man sich ggf. nicht zu weit aus dem Fenster lehnt oder - wohl wahrscheinlicher - sich über Sachen ärgert, die einfach so sind :smile: