Hallo
Jemand hat einen Hauptjob und hat dort für das ganze Jahr Urlaub eingereicht und genehmigt bekommen.
Nun nimmt er noch eine zusätzliche Arbeit als Minijob (450 Euro Job) in einem Imbiss in einem Wildpark an.
Wie verhält es sich nun mit dem Urlaub. Dieser Urlaub ist u.a. in den Sommerferien genehmigt worden (keine Kinder) und diese Zeit ist natürlich in dem Wildpark Hochsaison.
Muß der Arbeitgeber des Minijobs diese Tage freigeben oder muß auch hier ein Urlaubsantrag gestellt und genehmigt werden?
Ich geh mal davon aus, dass man in diesen Urlaubstagen kein Anspruch auf Verdienst steht - Wenn man nicht kommt, bekommt man nichts (so ist es bisher ohnehin).
Eine weitere Frage ist, ob das andersrum „rechtlich“ ist, wenn der Arbeitnehmer Urlaub hat, aber trotzdem den Minijob weitermacht (um Geld zu verdienen). Gibt es da eine Regel, dass ein Arbeitnehmer die Pflicht hat, seinen (Jahres)Urlaub durchgehend auch nimmt, damit es Urlaub ist?
Was man hinterher macht, liegt ja ohnehin im Ermessen der Beteiligten; frei nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter
Würde mich halt alles mal so interessieren.
Vielen Dank
Gruß
Taki