Frage steht im Titel … Wir machen grade sowas in Wirtschaft
Nee, mĂĽssen muss er nicht. Warum auch?
AuĂźer es gibt es gibt eine Vereinbarung darĂĽber zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag an den sich der AG bindet.
Hallo,
nein, ein AG kann nicht zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes gezwungen werden. Es sei denn, er hat in den vergangenen Jahren immer ein solches bezahlt. Dann kann der AN (bzw. so vertritt es die deutsche Rechtssprechung) auch in den Folgejahre erwarten, dass ein Weihnachtsgeld in ähnlicher Höhe bezahlt wird. Siehe: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2010-12/anspruch-weihnachtsgeld
Und eine solche Konstellation ist gar nicht weit her geholt: Die Mitarbeiter eines Bekannten von mir (bzw. es war ein einzelner Mitarbeiter, der den Streit vom Zaun gebrochen hat) bestand - wie in den Vorjahren und zu deutlich besseren Geschäftszeiten - auf Zahlung eines 13. Monatsgehalts. Das ganze ging vor Gericht und der AN hat Recht bekommen. Bei wiederholter Zahlung eines Weihnachtsgeldes wird einfach davon ausgegangen, dass das Weihnachtsgeld Bestandteil des gewöhnlichen Gehalts ist.