Muss der Arbeitgeber den Branchenmindestlohn zahlen?

Hallo! Frohes Neues Jahr!
Arbeitnehmer X arbeitet im Elektrohandwerk und bekommt einen Stundenlohn von 9,90€ zusätzlich bekommt er einen Spätzuschlag, der für die ganze Schicht bezahlt wird, also 8 Std/Tag 15% (ca. 10-12 Tage/Monat) und er bekommt einmal im Jahr Urlaubsgeld 920€ und genauso viel Weihnachtsgeld. Mit der Klausel, wenn er bis dann und dann das Unternehmen verlässt muss er es zurück zahlen. Jetzt hat er gehört das der Mindestlohn 10,95€ beträgt und allgemeingültig ist. Das Unternehmen ist in keiner Gewerkschaft. Muss der Arbeitgeber die 10,95€ bezahlen und kann der AN nichtgezahlten Mindestlohn ab 22.07.2016 (Mindestlohn beschlossen) verlangen? Vielen Dank!

Servus,

der TV Mindestentgelt ist im Elektrohandwerk für allegemeinverbindlich erklärt. Beachte aber die Einschränkung des Geltungsbereichs: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mindestlohn-elektrohandwerk/150/11266/87071

Übrigens: Kein Unternehmen ist in einer Gewerkschaft, Gewerkschaften sind Organisationen von und für Arbeitnehmer.

Schöne Grüße

MM

Herzlichen Dank, das hat mir wirklich sehr geholfen!

Hallo,

zwei Zusätze:

  1. In Berlin und Brandenburg ist meines Wissens auch der „normale“ Entgelttarifvertrag allgemeinverbindlich.

  2. Elektriker werden (massiv) gesucht. Bist du Elektroinstallateur / Elektroniker (…für Bla und Blubb)? Bist du mindestens befriedigend oder sogar gut? Dann kenne ich keinen, der für 9,90€/h arbeiten würde.

Nein, Elektriker für bla und blieb bin ich nicht. Ich produziere Elektroteile (Kabel). Aber der Jobwechsel ist trotzdem eine Option. Vielen Dank für deine Hilfe!

Dann bist du ziemlich sicher aber auch nicht als Handwerker im Elektrohandwerk beschäftigt.
Eher Industriemechaniker oder so was ähnliches.