Muss der Bundesrat Beschlüssen des Bundestages immer erst zustimmen?

Konkreter Fall:

In den Beschlüssen vom 03.03.21 des 14. Bundestagausschusses wurden in §20 Abs. 10 und 11
die Angabe „31. Juli 2021“ jeweils durch
die Angabe „31. Dezember 2021“ ersetzt.

Alte Fassung:
Drucksache 629/19
Seite 7 unter (10) und (11)

Neue Fassung:
Drucksache 19/27291
Seite 14

Weiß jemand, ob das schon beschlossene Sache ist?
Oder muss der Bundesrat erst zustimmen?

Der Bundesrat muß Gesetzen zustimmen, wenn sie zustimmungspflichtig sind. Details sie Grundgesetz Art. 70 ff.

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Hallo Armin,
Danke für Deine Antwort.

Ich Habe zwischenzeitig vauf der Seite initiative-freie-impfentscheidung .de gelesen, dass der Bundesrat am 26. August in einer Plenarsitzung der Gesetzesänderung zustimmen oder sie ablehnen soll.
Auf der Seite vom Bundesrat kann man die Termine aller Sitzungen einsehen. Aber vom 26. März sehe ich keinen Eintrag. Oder gucke ich falsch?

Wie findet man heraus, ob eine Gesetzesänderung zustimmungspflichtig ist?
Was passiert nach der Zustimmung durch den Bundesrat?
Muss dann noch die Bundeskanzlerin unterschreiben?
Und eventuell sogar auch noch der Bundespräsident?
Mit welchen zeitlichen Verzögerung und Fristen es zu rechnen?

Was denn nun, 26. März oder 26. August?

Also ich finde den TOP 3… https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1002/tagesordnung-1002.html
Gesetze werden von der Bundeskanzlerin und dem Fachminister unterschrieben, vom Bundespräsidenten gegengezeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet

Äääähmm oh sorry. :slight_smile:
Die Rede ist immer von März.
Steht auf der Seite von initiative-freie-impfentscheidung .de