Muss der Vermieter neuen Boden bezahlen?

Hallo!

Meine Freundin und ich sind vor einiger Zeit in eine neue Wohnung gezogen, die bei Übergabe nicht frisch renoviert war. Kein Problem - bis auf den Teppichboden, der schon sehr mitgenommen aussieht.

Somit wird die Welt wieder heil, wenn der Vermieter z.B. einen Laminatboden verlegen lässt.

Allerdings ist uns nicht klar, ob er hierzu verpflichtet ist, oder nicht?!? Laut Vermieter/Vertrag müssen wir die Wohnung auch nicht renovieren, wenn wir sie verlassen.

Meiner Meinung nach müßte es eine Rechtsprechung geben, nach der der Vermieter nach X Jahren verpflichtet ist, einen neuen Boden in die Wohnung legen zu lassen.

Könnt Ihr weiterhelfen?

Vielen Dank!

Tom.

Allerdings ist uns nicht klar, ob er hierzu verpflichtet ist,
oder nicht?!? Laut Vermieter/Vertrag müssen wir die Wohnung
auch nicht renovieren, wenn wir sie verlassen.

Meiner Meinung nach müßte es eine Rechtsprechung geben, nach
der der Vermieter nach X Jahren verpflichtet ist, einen neuen
Boden in die Wohnung legen zu lassen.

Er muß euch einen Estricht in die Wohnung legen und mehr nicht. Alles andere was darüber kommt ist entweder seine Kulanz oder euer Bier.

Gandalf

Gandalf, ich glaube, Du hast nicht recht. Laut Mieterverein Deutschland heißt es:

"Hat der Vermieter die Mietwohnung mit Parkettboden oder Teppichboden vermietet, ist der Vermieter auch für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich, wenn diese verschlissen sind.
Die Erneuerung und Ausbesserung von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können.

Das Landgericht Köln (6 S 121/91) entschied, daß das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden keine Schönheitsreparaturen sind. Auch das Auswechseln von Teppichböden gehört nach einem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm (30 Re Miet 3/90) nicht zu den Schönheitsreparaturen.

Sind die Fußböden durch den normalen Mietgebrauch im Laufe der Mietzeit verschlissen, muß sie der Mieter bei seinem Auszug
danach nicht erneuern. Mietvertragsklauseln, die etwas anderes bestimmen, sind unwirksam.

Unabhängig hiervon hat der Mieter während des laufenden Mietverhältnisses Anspruch darauf, daß der Vermieter den
verschlissenen Fußboden erneuert oder ausbessert.

Etwas anderes gilt, wenn der Mieter die Fußböden beschädigt hat, beispielsweise durch Brandlöcher oder durch unzählige
Rotweinflecken auf dem Teppichboden. Dann muß der Mieter Schadensersatz zahlen. Muß ein Teppichboden neu verlegt
werden, bedeutet Schadensersatz, daß der Zeitwert des alten Teppichbodens gezahlt werden muß."

Wer hat noch weitere Hilfe / Tips?

Tom.

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Nun ich habe nichts gegenteiliges behauptet. Wenn ein Parkett drin ist, ist es die Sache des Vermieters (er wird dann sicher auch eine höhere Miete verlangen!).
Er kann dir aber auch eine Wohnung übergeben, die weder Parkett, noch Laminat noch Tepichboden enthält. Wenn ein Estricht da ist, ist es ausreichend. Vorhandene Einrichtungsgegenstände muß der Vermieter allerdings warten.

Gandalf

Hi Tom,

wenn der Teppichboden zur Ausstattung der Wohnung gehört ist es Sache des Vermieters für einen neuen Oberboden zu sorgen, wenn der alte denn so abgenutzt ist. Sollte der Teppichboden allerdings nicht im Mietvertrag stehen oder gar als Mietereigentum ausgewiesen sein, ist es deine Sache.

Angenommen, der Teppichboden wäre tatsächlich vom Vermieter eingebracht und gehört zur Ausstattung, dann kann er selbst auch entscheiden, was er dir in die Wohnung legt. Du kannst sicherlich den Wunsch äußern Laminat gelegt zu bekommen. Aber der Vermieter ist nicht gezwungen sich darauf auch einzulassen. Sinnvoll wäre vielleicht der Vorschlag, sich kostenmäßig daran zu beteiligen, wenn der Laminatboden teurer als der Teppich wäre.

Gruß

Dagmar

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