Hallo,
Nicht der Hundebesitzer ist versichert, sondern der Hund.
Es ist genau umgekehrt! Es lautet ja auch Hunde halter haftpflichtversicherung oder Tier halter haftpflichtversicherung.
Folglich bedeutet dies, dass nur Schäden versichert sind, die
der Hund verursacht und nicht sein Besitzer.
Richtig, jedoch muss der Hundebesitzer für die Schäden des Hundes haften (Gefährdungshaftung).
Daraus folgere ich, dass es nicht zwingend der Halter sein
muss, da ja der Hund versichert ist.
In den Bedingungen lautet es:
„Versichert ist der Versicherungsnehmer als Tierhalter…“
Und da böse ist, wer Böses denkt…
Sollte zwingend der Halter auch der Versicherungsnehmer (VN) sein!
Rechtlich gesehen ist schon der Ehepartner, wenn er nicht in den Papieren des Hundes als Halter eingetragen ist, aber er wäre der VN, nicht abgesichert.
Viele Gesellschaften schauen da aber sehr großzügig drüber hinweg. Aber im Fall der Fälle, könnten die es auch anders beurteilen.
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