Muss die Berufsgenossenschaft meinen Anwalt zahle?

Mit einem Anwalt gehe ich gegen einen BG MdE Bescheid vor, der bereits rechtskräftig ist:
„§ 44 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes“. 309,40€ von mir auf das Konto des Anwalts.

Muss die BG später die 309,40€ zurückzahlten, sollte ich Recht bekommen, oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Danke für Eure Antworten!

Hoi.

Die BG muß die Kosten erstatten:

§ 63 SGB X Erstattung von Kosten im Vorverfahren

(1) Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, **die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Dies gilt auch, wenn der Widerspruch nur deshalb keinen Erfolg hat, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift nach § 41 unbeachtlich ist. Aufwendungen, die durch das Verschulden eines Erstattungsberechtigten entstanden sind, hat dieser selbst zu tragen; das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.

(2) Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren sind erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.

(3) Die Behörde, die die Kostenentscheidung getroffen hat, setzt auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Aufwendungen fest; hat ein Ausschuss oder Beirat die Kostenentscheidung getroffen, obliegt die Kostenfestsetzung der Behörde, bei der der Ausschuss oder Beirat gebildet ist. Die Kostenentscheidung bestimmt auch, ob die Zuziehung eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten notwendig war.

Ciao und viel Glück
Garrett**

Hallo Uerzel123,

soweit ich weiss muss der Anwalt selbst bezahlt werden, in meinem Fall habe ich auch einen Fachanwalt für BG Recht genommen, die ja ziemlich rar sind und dieser wird von mir auch selber bezahlt.

Ausser es geht vor das Sozialgericht und man gewinnt den Fall, dann müsste die BG die Kosten übernehmen.

Ich werde, wenn ich mit meinem Anwalt telefoniere, darüber sprechen und teile es dir dann im Nachtrag mit.

Meine Auskünfte sind ohne Gewähr!

Man darf das glaube ich nicht mit einem HAftpflichtschaden vergleichen.

Mit freundlichen Grüßen
GerechTiger

Danke Garrett, besser geht es nicht!
lg# uerzel123

leider habe ich dazu keine erfahrungswerte.