Muss die Inflationsausgleichprämie zurück gezahlt werden?

Liebe Community,
zuerst einmal hoffe ich, dass mein Beitrag überhaupt in der richtigen Kategorie eingestellt wurde.
Falls nein, bitte ich um Entschuldigung. Ich versuche mein Anliegen, kurz und knapp darzustellen.
Folgendes ist passiert. Ich habe meinen Arbeitsvertrag (fristgerecht) zum 31.12.2022 gekündigt. Die Kündigung ging am 25. November bei meinem Arbeitgeber ein. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits die November Gehälter angewiesen und mit diesem Gehalt wurde mir auch eine sogenannte Inflationsausgleichprämie gezahlt. Leider wurde mir dann ein paar Tage später mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner Kündigung keinen Anspruch auf diese Prämie hätte und mir der Betrag bei der nächsten Gehaltszahlung in Abzug gebracht wird. Jetzt meine simple Frage: Dürfen die das überhaupt ? Ich habe sehr viel gegoogelt aber nix in Bezug über die Rückforderung der Inflationsprämie gefunden.
Hat hier jemand Erfahrungswerte oder kann mir einen Tipp geben ?
Ich bedanke mich schon mal vorab :slight_smile:
Liebe Grüße
Pepper0307

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Verpflichtet zur Auszahlung sind die Betriebe nicht. Allerdings mit einer Ausnahme, denn eine Auszahlung aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages ist durchaus möglich. Einige Branchen werden diese Möglichkeit durchaus in Betracht ziehen.

Hier noch ein Link:

Steht was in deinem Arbeitsvertrag (und dessen „Anhängen“ wie Betriebsvereibarungen) zu Sonderzahlungen? Oder wurde diese Möglichkeit vor der Auszahlung kommuniziert?

Hallo !
Nein, in meinem Arbeitsvertrag steht nichts in Bezug auf Sonderzahlungen. Auch nicht im Manteltarifvertrag, der für meine Branche greift. Eine Betriebsvereinbarung ist mir nicht bekannt. Vor kurzem wurde ein Aushang veröffentlicht. Da ich Urlaub hatte, weiß ich aber nicht, ob das vor oder nach der Auszahlung war. Dort heißt es unter anderem: Alle Mitarbeitenden die zum Stichtag 01.12.2022 dem Unternehmen angehören (trifft auf mich zu) und sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden (trifft nicht zu, da ich zum 31.12. gekündigt habe) erhalten die Beihilfezahlung. Mehr relevantes steht da nicht.
Ergänzend möchte ich noch anmerken, dass das Unternehmen sämtlichen Aushilfen zum Jahresende gekündigt hat. All diese Personen erhielten ebenfalls eine Inflationsausgleichsprämie und von niemandem wurde diese zurück gefordert. Bei mir würde sich das anders verhalten, da ich ja selbständig gekündigt habe. Ich weiß nicht, ob das alles so korrekt ist, was da von Seiten meines Arbeitgebers kommt…