Hallo!
Wir haben in unserer vermieteten Eigentumswohnung im EG das Bad von einer Fachfirma altersgerecht umbauen lassen. Die Badewanne wurde durch eine stufenlos begehbare Dusche ersetzt.
Der Abfluss der Dusche ist an der gleichen Stelle geblieben. Beim Erneuern des Abflusses, der in einem Fallrohr in einem Kellerraum darunter mündet, musste das Fallrohr komplett erneuert werden, was nach ca. 60 Jahren Sinn macht. Alles wurde eigentlich fachgerecht ausgeführt. Allerdings, während dem Abbauen des alten Fallrohres, „flogen“ einige der Ablagerungen im Fallrohr im Kellerraum (Größe ca. 5-6 m²) umher und landeten zum Teil an der Wand rechts vom Fallrohr. Da dieser Raum jedoch als Waschküche vom Eigentümer einer anderen Wohnung genutzt wird (es gibt eigentlich auch eine „offizielle“ Waschküche, die er aber nicht nutzen möchte), wies er den Handwerker darauf hin. Der sagte, dass er nach Beendigung der Arbeiten alles mit Dan Klorix desinfizieren würde. Dies tat er auch.
Leider akzeptiert die Ehefrau des Eigentümers des Kellerraums dies jedoch nicht (sie haben ein kleines Kind, ca. 6 Monate alt, und möchten seine Wäsche dort waschen und zum Trocknen auf die Leinen hängen) und möchte daher die Wand komplett neu gemacht haben. Sie stellt sich vor, dass der Putz der Wand (ca. 6 m²) vom Boden bis zur Decke entfernt wird, neu verputzt und neu gestrichen werden soll. Das wäre natürlich unheimlich teuer.
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach wurde alles getan, um die an der Wand hängenden Ablagerungen zu beseitigen. Rein optisch ist nichts mehr zu sehen. Müssen wir wirklich mehr tun?
Besten Dank im Voraus.
Viele Grüße
/Reinhard