Muss DIY-Boot für Schüler techn. abgenommen sein?

Hallo,

wir wollen in einem Team aus Schülern, Lehreren und Maschienbaustudenten ein Boot für die Möhnetaalsperre in Deutschland bauen. Es soll aufgebaut sein, wie ein Floß, also auf Spundfässern schwimmen.

Das Grundgerüßt wird aus verschweißtem Stahl bestehen, darauf wird dann Terassenholz gedeckt. Das ganze soll abschließend mit einer Computergestützten Steuerung und GPS ausgestattet sein und von einem Elektromotor angetrieben werden.

Das Problem: Dieses Boot soll anschließend von Schülern (mit einem Lehrer als Begleitperson) genutzt werden können, die im Rahmen einer Klassenfahrt das Schullandheim (in dem das Boot stationiert sein wird) besuchen.

Frage: Müssen wir irgendetwas technisch abnehmen lassen, vom TÜV oder von sonst einer Stelle, damit diese Benutzung wie geplant möglich ist, oder geht das einfach so?

Hallo,

diese Frage sollte die Schulleitung klären, da sie auch die Haftung übernehmen muss.

Gruß
Pasha

Hallo, wer soll denn *in diesem Forum* eine solch merkwürdige Frage beantworten ? Ich bin jedenfalls nicht der Technik-Experte für „Boots-Genehmigungen“ !
Sie sollten besser mal beim TÜV nachfragen, wenn es denn nicht zuviel Mühe bereitet…
USKO

Hallo Dennis
danke für Deine Anfrage. Leider sind Sie in diesem Forum nicht am richtigen Platz.
Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage an einen Sachverständigen für Bootsbau zu stellen. Sie müssen vielleicht ein bisschen „googeln“.

Es gibt z.B. ein Merkblatt über Bau, Ausrüstung und Bemannung von Flößen zur privaten sowie gewerblichen Nutzung für die Erteilung einer schifffahrtspolizeilichen Erlaubnis für Floßfahrten auf Werra‚ Fulda. Ober- und Mittelweser sowie Aller und Feine gemäß ä 1.21 in Verbindung mit ä 1.01 und ä 1.02 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Gemäß Q 1.21 Buchstabe c) der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung(BinSChStIO) vom 8. 10. 1998 — BGBI. I S. 3148 - gilt die Fortbewegung von Flößen (Schwimmkörpern) als Sondertransport.

Versuchen Sie mal unter: www.wsd-mitte.wsv.de/service/publikationen/download/…

Dort gibt es dieses Merkblatt über Bau und Ausrüstung, u.a. auch für Flöße.

Ich hoffe Dir auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

kraroma

hallo,

da haben Sie sich den falschen Experten ausgesucht. Dazu kann ich absolut nichts sagen.

Gruß

M. Stephan

sorry, hier kann ich nicht helfen. Ich würde mich an das Wasserschiffahrtsamtwenden

Michael

Hallo ! Hier kann ich leider nicht helfen…

Hallo auch,
mit diesen Bedingungen kenne ich nun ganz und gar nicht aus. Eine mögliche Anlaufstelle ist eine Station der Wasserschutzpolizei, deren Zentrale für NRW in Duisburg ist. ( Telefon über die Auskunft oder die nächste Polizeidienststelle) Hier kann mann bestimmt auf diese speziellen Fragen eingehen und hat auch, wenn selber keinen Rat, an eine entsprechende Stelle verweisen.
Würde mich allerdings auch selber interessieren!!!
LG
diwi.

Hallo Dennis,
tut mir Leid, ich kann Dir leider nicht weiterhelfen. Vielleicht kann Dir eine techn. Hochschule, Nähe Nord-/Ostsee helfen?
Gruß, Charly-Heinz

Hallo Dennis,

leider ist das nicht mein Metier.

MfG
der Verkehrsexperte

Hallo Dennis Debeye,

leider kann ich Dir nicht helfen. Das hier ist das Forum, das sich mit dem Straßenverkehr befasst.
Ich weiß nicht mal, was ein „DIY-Boot“ ist!
Ich nehme aber stark an, dass es, wenn ich lese, dass es u.a. motorgetrieben sein soll, auf jeden Fall vom TÜV abgenommen sein muss. Die Lehrer müssten es eigentlich wissen!
Wenn es allerdings nur auf einem privaten (Garten-)Teich starten soll, sieht es bestimmt anders aus.

Freundliche Grü0e
Wolfgang