Folgendes Szenario:
Kunde hat DSL-Vertrag mit Freenet und Telefonanschluss bei Telekom.
Im Februar 2010 wurde ein Wechsel zu 1und1 komplett initiiert (29,90 pro Monat). 1und1 bestätigte dies mit einem Schreiben zum weiteren Vorgehen. In diesem wurde ausdrücklich mitgeteilt, dass eine Kündigung des Telekom-Vertrags auf keinen Fall vom Kunden vorzunehmen sei.
Nach langem Hin und Her und widersprüchlichen Aussagen, wurde heute (19.02.2011 [kein Schreibfehler]) mitgeteilt, dass eine Umstellung technisch noch nicht möglich sei.
Ea wurden vom Kunden für 12 Monate Telekom Grundgebühren und DSL-Gebühren für Freenet bezahlt.
Selbstverständlich lehnt 1und1 jegliche Erstattungen ab.
Wäre 1und1 nicht verpflichtet zumindest die Kosten für die (ungewollte) Telekom Grundgebühr zu erstatten, da ja der Kunde nicht kündigen darf und 1und1 die Kündigung versäumt (oder was auch immer) hat und erst ein Jahr später mitgeteilt hat, dass ein Tarifwechsel nicht möglich sei?
Könnte jemand auf einen ähnlichen Fall verweisen?
Vielen Dank fürs Lesen und Antworten.