Muss eigene KFZ Vollkasko diesen Unfallsch. zahlen

Zahlt KFZ Vollkasko diesen Totalschaden? Fast zusammenstoss mit Fahrerflucht

Guten Tag.
Ich muss für Freunde schon wieder eine KFZ Frage klären lassen. Wer kennt sich hier aus?
Frage: Zahlt hier die eigene KFZ Vollkaskoversicherung diesen Totalschaden?
Vorgang: Ein Kollege wurde von einem anderen Fahrzeug in einer Kurve geschnitten. Mein bekannter kam von der Fahrbahn ab und fuhr gegen einen Zaun. Das andere Fahrzeug fuhr weiter. Keine Ahnung, ob er diesen Unfall noch gesehen hat. Polizei wurde gerufen. Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Am Fahrzeug entstand lt. ersten Schätzungen der Werkstatt wirtschaftlicher Totalschaden. Nun stellt sich du Frage, ob seine Vollkaskoversicherung diesen Totalschaden zahlt, oder darauf herumreitet, dass das andere Fahrzeug ausgemacht wird. Mein bekannter braucht jedoch ein Auto. Hinweis. Dass mein Kollege hochgestuft wird ist klar. Dass seine SB zu zahlen ist auch. Er hat nur die Frage, ob seine Vollkasko zahlen muss. Danke Stic

Hallo,

klare Antwort … Vollkasko muss zahlen und falls das andere Fahrzeug ermittelt wird (was eher unwahrscheinlich ist) holt sich die Versicherung das Geld von dessen Versicherung und Ihr Kollege wird wieder zurückgestuft in der Vollkasko. Aber der Normalfall ist bei Schaden durch unbekannt das die eigene Vollkasko leisten muss wenn man eine hat.

VG

Hallo,

ich bin nicht in der Schadenregulierung bewandert, würde aber sagen, dass die Vollkasko den Schaden zahlen muss.

Gruß,
Micha

Natürlich muss die VK zahlen. Die nehmen jedoch beim Verursacher, sodenn er gefunden wir Regress. Das ist aber nur zum Vorteil des Kunden, dnn dann bekommt er seine SB zurück und die Stufung wird zurückgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Niedermeier

Er kann die VK in Anspruch nehmen.

Hi Stic,

wenn der Schädiger nicht feststellbar ist, handelt es sich um einen klassischen Vollkasko-Fall. Wird also übernommen.

Trotzdem gibt es ein paar Nachteile mehr als nur die Rückstufung und Selbstbeteiligung gegenüber einer Regulierung durch die gegnerische Haftpflicht.

So werden z.B. alle „sonstige“ Kosten nicht ersetzt wie z.B. Unkostenpauschale, Mietwagen/Nutzungsausfall, Schmerzensgeld.

Schönen Gruß
Bernd

Hier würde ich ganz klar sagen: Ja, die Vollkasko muss zahlen. Selbst, wenn Ihr Kollege den „Kurvenschneider“ ausfindig machen sollte, wird man ihm das Kurvenschneiden wohl kaum beweisen können.

Ja, die Vollkasko zahlt, egal ob der Unfallverursacher bekannt ist oder nicht. Falls die Polizei diesen ermitteln sollte, kann die Vollkaskoversicherung dessen Krafthaftpflichtversicherung in Regress nehmen. Was natürlich gut ist, weil man ja dann am Ende des Jahre nicht hochgestuft wird.