Muss ein Abgeordneter auf Anfragen antworten?

Hallo liebe Experten,
muss ein Abgeordneter auf Anfragen der Bürger Auskunft erteilen?

Damit meine ich natürlich keine persönlichen Fragen, sondern sachliche Themen.
Und falls ja, was hat man rechtlich in der Hand, wenn er/sie es nicht tut?

Vielen Dank für die Antworten

Hallo finii,

bitte entschuldige meine sehr späte Antwort. Ein Abgeordneter hat einen Eid darauf geleistet, dem deutschen Volk bzw. dem von ihm vertretenen Teil der Bürger (z.B. den Bürgern im Bundesland X) zu dienen. Dazu gehört es auch, die Fragen dieser Bürger zum aktuellen politischen Tagesgeschehen oder andere politische, gesellschaftlich wichtige Fragen zu beantworten. Also muss er auch auf deine Fragen eingehen. Eine außerhalb dieser „Spielregeln“ verbriefte Antwortplicht ist mir nicht bekannt.

Viele Grüße
frickelschorse