Hallo,
das Amtsgericht unserer kleinen Kreisstadt bietet Coronabedingt nur noch Gespräche nach Terminvergabe an. Termine werden ausschließlich telefonisch vergeben, wofür es nur eine Tel. Nr. gibt. Das Telefon ist nur wenige Stunden pro Tag besetzt - in jederlei Hinsicht.
Ich habe an 3 Nachmittagen in 2 unterschiedlichen Wochen versucht dort anzurufen, insgesamt ca. 800 mal gewählt (eine Warteschleife gibt es nicht), bin aber nicht durch gekommen.
Da es um einen Kirchenaustritt geht, kann ich mein Problem nicht schriftlich lösen.
Ich frage mich jetzt, ob so etwas zulässig ist. Letztlich sehe ich keine realistische Chance einen Termin zu bekommen und ich habe auch nicht ständig Zeit, die Nummer anzuwählen.
Muss mir das Amt auch auf eine schriftliche Anfrage einen Termin geben?
Gruß,
Paran